Honorare und Kosten. 3.1. Das erste Kontakt-und Beratungsgespräch durch den Trainer ist für den potenziellen Auftraggeber kostenfrei.
3.2. Für Seminare, Vorträge und Workshops wird ein Tages -oder Pauschalhonorar vereinbart. Für Coachingsitzungen wird ein Stundensatz oder ggf. halbe Tagessätze vereinbart.
3.3. Für Trainingsvor- und Nachbereitungen sowie für Besprechungen, Analysen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, werden nur Honorare für halbe und ganze Tage abgerechnet.
3.4. Zusätzliche Leistungen (Einsatz von technischen Assistenten, Videofilmen, u.ä.) werden nach Absprache mit dem Auftraggeber gesondert berechnet.
3.5. Bei hohem Materialaufwand (z.B. im Outdoortraining) wird eine Materialpauschale vereinbart. Mietkosten für Materialien von Drittanbietern (z.B. Bootsvermietung) sowie Teilnehmerunterlagen und anderes Seminarmaterial werden gesondert berechnet zu Selbstkostenpreisen.
3.6. Dies gilt auch für Anfahrtskosten und Kosten der Unterbringung / Verpflegung.
3.7. Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8. Die vereinbarten Honorare und entstandene Kosten sind nach jeder vereinbarten Maßnahme, sofort ohne Abzüge zu zahlen.
3.9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
Honorare und Kosten. 5.1 Das erste Kontaktgespräch ist kostenfrei, es sei denn, es ist anderes vereinbart.
5.2 Für Leistungen gemäß 2.3. werden jeweils Tages- oder Pauschalhonorare vereinbart.
5.3 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von Assistenten, Filmen, Unterlagen, Geräten, Videospots, Fallstudien etc.
Honorare und Kosten. 3.1 Das erste Kontaktgespräch, sofern nicht anders vereinbart, durch die Xxxxxxxxx Xxxxxxx Kommunikation / Resilienz Akademie ist unentgeltlich.
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3 Für Seminare, Trainings und Workshops wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien etc. berechnet.
3.5 Für Seminare, Trainings und Workshops an Samstagen wird ein Zuschlag von 25 %, an Sonntagen ein Zuschlag von 50 % auf das vereinbarte Honorar berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
3.6 Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7 Bei Buchungen von Vorträgen, Seminaren, Trainings und Workshops ist eine sofortige Zahlung in Höhe von 100 % des Honorars vorab zu leisten, es sei denn, es gilt eine andere Vereinbarung.
3.8 Die vereinbarten Honorare werden um 5 % pro Jahr (10 % alle zwei Jahre) erhöht.
3.9 Der Auftraggeber darf seine Leistung nur zurückbehalten, sofern sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche werden von uns nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.
3.10 Wird ein Seminar, Training und Workshop vom Auftraggeber storniert, hat die Xxxxxxxxx Xxxxxxx Kommunikation / Resilienz Akademie folgende Entgeltansprüche:
a) Bei Kündigung des Auftraggebers bis 120 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Anzahlung, sofern vereinbart und bezahlt, verbleibt bei der Xxxxxxxxx Xxxxxxx Kommunikation / Resilienz Akademie. Weitere Kosten werden nicht erhoben.
I. Bei Kündigung des Auftraggebers bis 90 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Xxxxxxxxx Xxxxxxx Kommunikation / Resilienz Akademie hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.
II. Bei späterer Kündigung des Auftraggebers hat die Xxxxxxxxx Xxxxxxx Kommunikation / Resilienz Akademie Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.
III. Bei Terminänderungen / Verschiebungen innerhalb dieser o.a. Fristen kann über eine Verrechnung des Honorars verhandelt werden. Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung/Storno des Auftraggebers bei der Xxxxxxxxx Xxxxxxx Kommunikation / Resilienz Akademie und ist auch zu diesem Zeitpunkt fä...
Honorare und Kosten. Honorare und Kosten des/der Sachverständigen gehen zu Lasten des Versicherers. Das Honorar und die Kosten der von dem Versicherten eingesetzten Sachverständigen werden lediglich dann ersetzt, sofern diese nicht über das Honorar und die Kosten des von dem Versicherer eingesetzten Sachverständigen hinausgehen.
Honorare und Kosten. 3.1 Das erste Kontaktgespräch durch die hope & soul company ist unentgeltlich.
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainings- vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4 Die mit der hope & soul company vereinbarten Honorare verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Spesen und Reisekosten.
3.5 Für Vorträge/ Seminare an Samstagen wird ein Zuschlag von 25%, an Sonntagen ein Zuschlag von 50% auf das vereinbarte Honorar berechnet.
3.6 Bei Buchungen von Seminaren ist eine sofortige Anzahlung in Höhe von 10% der Seminargebühr zu leisten. Die restlichen 90% der Seminargebühr sind spätesten drei Wochen vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung wird der Betrag sofort zur Zahlung fällig.
3.7 Bei Buchungen von Vorträgen ist eine sofortige Zahlung in Höhe von 100% des Honorars vorab zu leisten, es sei denn, es gilt eine andere Vereinbarung.
3.8 Als Reisekosten werden der hope & soul company erstattet: - Bahnfahrten in der 2. Klasse - Flüge in der Economy Class (Business Class sofern dies Flüge außerhalb von Europa sind) - Pauschale in Höhe von 0,40 Euro/pro Kilometer (bei Autofahrten) Ab einer Entfernung von 250 Kilometern sowie bei Abendveranstaltungen ab 19 Uhr ist eine Pauschale in Höhe von 120 Euro für die Übernachtung der Referenten zu erstatten.
3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
Honorare und Kosten. 3.1. Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Nicht rechtskräftig festgestellte Aufrechnungsrechte und nicht rechtskräftig festgestellte Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen der Mission Freiheit GmbH sind ausgeschlossen.
3.3. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet: Kilometergeld € 0,65/km, Bahn 1. Klasse, pro Bahnfahrt wird eine Pauschale in Höhe von € 10,00 für die Nutzung der Bahncard First berechnet, Flugzeug, Mietwagen, Taxi, Hotel nach Aufwand. Sämtliche Kosten, insbesondere Hotelkosten, für die Durchführung der Seminare gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von Assistenten, Co-Leitern und technischen Hilfsmitteln.
3.5. Die vereinbarten Honorare und Kosten werden unmittelbar nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Honorare und Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Die Mahngebühr für die 1. Mahnung, 17 Tage nach Rechnungsdatum, beträgt 10,00 EUR; für die 2. Mahnung, 24 Tage nach Rechnungsdatum, werden 20,00 EUR berechnet.
3.6. Ist eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart, hat die Vorlage der zur Berechnung notwendigen Zahlen bis spätestens einer Woche nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode zu erfolgen.
Honorare und Kosten. 1. Jede Nutzung von Bildmaterial des Lizenzgebers ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Lizenzgebers und ist vom Nutzungsmedium sowie von Art und Umfang der Nutzung abhängig. Abweichungen von diesen Honorarsätzen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer. Die Honorarforderung entsteht mit Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Bildmaterials, spätestens jedoch mit Nutzung des Bildmaterials.
2. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung gemäß der Nutzungsrechtedeklaration. Jede weitere Verwendung ist erneut melde- und honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen (einschließlich E-Mail und Telefax) Zustimmung durch den Lizenzgeber.
3. Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, CD-Cover, Zeitschrift, Zeitung etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt bei der Nutzung zu Werbezwecken nur, wenn die werbliche Abbildung größer als 1:1 ist. Der Nutzer hat den Lizenzgeber umfassend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und muss sich die Zustimmung zur Nutzung vorab bei dem Lizenzgeber einholen.
4. Als honorarpflichtige Nutzung gilt auch die Vervielfältigung eines Bildes in Form von Zeichnungen, Karikaturen oder nachgestellten Fotos, ferner bei Verwendung zu Layout- und Präsentationszwecken oder Bildprojektionen sowie bei Verwendung von Bilddetails für neue Werke (wie z.B. Fotomontagen, Fotocomposing), die manuell oder mittels elektronischer oder ähnlicher Technik erstellt werden.
5. Macht der Nutzer keine oder ungenaue Angaben zum Nutzungsumfang, ist der Lizenzgeber berechtigt, ein medienspezifisches Pauschalhonorar auf Basis seiner geltenden Preisliste festzusetzen.
6. Für Bildlieferungen bzw. elektronische Bildübermittlungen können - zusätzlich zu den Nutzungshonoraren - Recherche-, Bearbeitungs-, Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet werden. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Umfang und Aufwand der mit dem Auftrag verbundenen Recherchen sowie von der Form des Versands. Download-Kosten fallen nicht an.
Honorare und Kosten. 5.1. Das erste Kontaktgespräch ist kostenfrei, es sei denn, es ist anderes vereinbart.
5.2. Für Leistungen gemäß 2.1. werden jeweils Tages- oder Pauschalhonorare vereinbart.
5.3. Die Verrechnung der Leistung geschieht unmittelbar nach Erbringung der Leistung. Zahlungsziel netto nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
5.4. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.5. Reise- und Aufenthaltskosten (inkl. Verpflegung) werden gesondert verrechnet und sind um Angebot auch gesondert ausgewiesen.
5.6. Je nach Startzeitpunkt einer Veranstaltung und der Entfernung des Veranstaltungsortes ist eine Anreise am Vortag empfehlenswert – darüber entscheidet der Auftraggeber und die Auftragnehmerin im Einzelfall.
5.7. Die Buchung der Veranstaltungsorte sowie sämtlicher Rahmenleistungen wird immer vom Auftraggeber durchgeführt.
Honorare und Kosten. 3.1 Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer/ Coach ist unentgeltlich.
3.2 Die Stundensätze für unsere Coachingleistungen sind in der jeweiligen Maßnahmezertifizierung festgehalten. Der Stundenpreis wird je ange- fangene halbe Stunde für direktes Kundencoaching, interne Fallbespre- chungen, Analysen, Coachingvorbereitungen, Dokumentationstätigkei- ten und sonstige Aufgaben, die im Coaching-Prozess notwendig und für den Erfolg der Maßnahme förderlich sind, berechnet.
3.3 Reise- und Aufenthaltskosten werden nicht gesondert berechnet.
3.4 Alle Leistungen nach $ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1-5 SGB III sind gemäß § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb USTG von der Um- satzsteuer befreit.
3.5 Die vereinbarten Honorare für Coachingleistungen, Trainings sowie be- reits entstandene Kosten werden - wenn nicht anders vereinbart – am Ende des Monats der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind so- fort fällig.
3.6 Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zah- lungsansprüchen sind ausgeschlossen.
Honorare und Kosten. 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden FCGs Honorare auf Basis einer Anzahl von Faktoren festgesetzt, darunter (i) benötigte Zeit, (ii) die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen und Ressourcen und (iii) die Komplexität des Auftrags. Berücksichtigt wird auch, ob der Auftrag so eilig war, dass die Arbeit nach der normalen Arbeitszeit oder an Wochenenden ausgeführt werden musste.
8.2 Über die Honorare hinaus hat FCG Anspruch auf die Erstattung von Kosten und Aufwendungen, die für die Erbringung der Leistungen im Rahmen des Auftrags entstanden und von FCG nachgewiesen worden sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um Auslagen und Reisekosten handeln.
8.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
8.4 Die konkrete Vereinbarung für Honorar und Kostenerstattung wird jeweils im Angebot ( und dann final in der Auftragsvereinbarung) getroffen.