HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Musterklauseln

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN. FRAGEN ZUM VERSICHERUNGS- VERTRAG
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN. Kann ich die Biomülltonne mit einem Schloss versehen? Ja, die kostenpflichtige Anbringung eines Schlosses ist möglich und empfehlenswert. Dadurch kann die Entsorgung von falschen Abfällen verhindert werden. Kann die Biomülltonne durch einen kleineren Behälter ersetzt werden? Das ist nicht möglich; die Behältergröße wird anhand der Zahl der Wohnungen und der anfallenden Biomüllmengen bestimmt. Was kann ich machen, wenn ich nicht die Möglichkeit habe, die Biomüll oder Restmülltonne zur Sammelstelle zu bringen? Der Hausverwalter kann beim Kundendienst per E-Mail den Abholservice Biomüll- und Restmülltonnen beantragen. Dieser Dienst ist kostenpflichtig. Muss ich eine Änderung der Zahl der Personen in meinem Haushalt melden?
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN. Sind Parkplätze in den Kurzparkzonen auch am Samstag und Sonntag gebührenpflichtig? An Feiertagen kann man kostenlos parken; am Samstag sind die Parkplätze je nach Zone bis 12.00 oder 13.00 Uhr kostenpflichtig. Die aktualisierte Liste der Kurzparkzonen mit den entsprechenden Gebühren und Uhrzeiten kann auf xxx.xxxx.xx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxx- parkzonen eingesehen werden. Worauf muss ich beim Parken in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage besonders achten? Bei der Fahrt durch die Parkstruktur sollten Sie besonders auf die Beschilderung und auf die Fahr- und Parkanweisungen achten. Parken Sie auf entsprechend markierten Stellplätzen. Schließen Sie Ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine Wertsachen sichtbar im Auto liegen. Nehmen Sie das Parkticket mit und bewahren Sie es sorgfältig auf. (Bei Verlust des Parktickets ist eine Strafgebühr in der laut Parkordnung vorgesehenen Höhe zu entrichten.) In Parkhäusern/Tiefgaragen darf kein Feuer angezündet werden, Fahrzeuge dürfen nicht repariert oder betankt werden. Gibt es spezielle Rabatte oder Angebote? Die Parkplatzdirektion behält sich vor, für organisierte Gruppen eigene Angebote zu erstellen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN. Neben der Kostenerstattung für die stationäre Heilbehandlung in einem Krankenhaus haben Sie ggf. Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Ersatztagegeld, Kurzuschuss, Entbindungsgeld oder Transportkosten. Bitte lesen Sie sich den Punkt „Welche weiteren Leistungen gibt es und was ist zu beachten?“ im Kapitel 3.1 „Checkliste für die Sonderklasse (stationäre Heilbe- handlung im Krankenhaus)“ durch, um mehr über den Ablauf der Erstattung zu erfahren. Im Punkt „Weitere Leistungen“ im jeweiligen Kapitel zu Ihrem gewähl- ten Paket erklären wir Ihnen, wann und unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf die jeweiligen Leistungen haben. In den Verträgen mit unseren Vertrags- krankenhäusern sind bestimmte Qualitätskriterien hinsichtlich Unter- bringung und Verpflegung festgelegt. Sollte Ihr Sonderklasseaufenthalt bezüglich Unterbringung, Verpflegung etc. diese Qualitätskriterien nicht erfüllen, sprechen Sie das bitte schon im Krankenhaus an. Wenn Ihre Einwände nicht ernst- genommen werden, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, zum Beispiel per Mail unter xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx oder telefonisch unter 059009 588. Meine Gesundheitsversicherung – einfach erklärt. Stand Jänner 2021 Meine Gesundheitsversicherung – einfach erklärt. Stand Jänner 2021 MEINE GESUNDHEITSVERSICHERUNG – EINFACH ERKLÄ 4. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Der einfachste und schnellste Weg, um Rechnungen zu Ihrem Wahlarzt Paxxx xinzureichen, ist über die Allianz App „Meine Gesundheit“. Um Ihre Rechnun- gen digital bei uns einzureichen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN. In diesem Kapitel beantworten wir Ihnen die von unseren Kundinnen und Kunden häufig gestellten Fragen im Bereich Eigenheim- und Haushaltsversicherung. Die Auskünfte stellen einen Überblick dar. Genauere Informationen, insbesondere zu Ihrem Paket und Vertrag, „Mein Zuhause – einfach erklärt“. Was ist bei einem Umzug zu beachten? Was passiert mit meiner Eigenheimversicherung, wenn ich ein Haus kaufe oder verkaufe? Ist mein Hund mitversichert? Was mache ich in Notfällen, z.B. wenn ich einen Handwerker- service oder Schlüsseldienst benötige? Sind Gegenstände, die nicht mir gehören, auch versichert wenn sie sich in meiner Wohnung befinden?
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN.  Kann der Verkäufer die Entscheidung, KENE-Gebühren zu verhängen, anfechten? Ja, der Verkäufer kann die Entscheidung zur Berechnung einer KENE-Gebühr innerhalb von 10 Geschäftstagen ab dem Tag, an dem der Käufer dem Verkäufer Mitteilung über die KENE-Gebühr macht, anfechten. Hierzu sollte sich der Verkäufer unter Verwendung des in den FAQ des CI zur Verfügung gestellten Kontaktes in Verbindung setzen und diesem eine ausführliche Erklärung zu den Gründen für die Meinungsverschiedenheit geben.  Wie werden KENE-Gebühren vom Käufer eingezogen? Der Käufer wird den Betrag der KENE-Gebühren von der nächsten dem Verkäufer geschuldeten Zahlung einbehalten. Wenn dem Verkäufer keine Zahlungen geschuldet sind, wird der Käufer dem Verkäufer eine Rechnung über den Betrag der KENE-Gebühr ausstellen.  Währung der KENE-Gebühr? Der Käufer berechnet die KENE-Gebühren in EUR (falls zutreffend). Der Wechselkurs wird zum Zeitpunkt der Rückbelastungsberechnung von XX.XXX entnommen und auf diese Quelle gestützt.  Weitere Entwicklungen: Diese Richtlinien werden von Zeit zu Zeit überprüft, um sicherzustellen, dass der Text und die Beispiele auf dem aktuellen Stand sind. Der Käufer behält sich das Recht vor, das KENE-Programm weiter zu nutzen, und wird alle Änderungen im Voraus ankündigen. Eine Zusammenfassung aller KENE-Änderungen und - Überarbeitungen finden Sie unten.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN. Kapitalanleger-Service 15.12.18 Abnahme der WE mit ET 01.01.19 Mietbeginn AMV 15.04.19 Mietgarantie Zahlung an ET Wichtig: Wenn sich die Abnahme verschiebt, so verschiebt sich auch die Mietbeginnszah- lung. Daher sind Abnahmetermine unbedingt einzuhalten. Prinzipiell wäre eine Verlängerung denkbar. Allerdings ist dies nur nach Absprache möglich, da hier dann auch die entsprechenden Konditionen verhandelt werden, zu denen die Ver- längerung geschlossen werden könnte.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN. Muss ich mich an das öffentliche Kanalisationsnetz anschließen? Anschlusspflicht besteht bei Gebäuden mit einem Abstand von unter 200 m zum kommunalen Kanalisationsnetz, bei denen der Anschluss unter Ausnutzung des natürlichen Gefälles erfolgen kann. Wenn der Kanalisationsanschluss den Einbau einer Abwasserhebeanlage erfordert, gelten für die Anschlusspflicht geringere Mindestabstände (siehe Art. 8, DLH Nr. 6 vom 21.1.2008). An wen muss ich mich wegen eines Anschlusses an das öffentliche Kanalisationsnetz wenden? An den Abwasserdienst der Gesellschaft SEAB AG. Weitere Infos unter An wen muss ich mich bei Problemen mit der Kanalisation wie z.B. Rückstau oder Einsickerungen wenden? Die Behebung von Problemen mit den Abwasserleitungen kann schriftlich beim Abwasserdienst der SEAB AG (Adresse siehe auf der letzten Seite dieser Charta) beantragt werden. Wie viel kostet die Entleerung der Klärgrube? Bürger/innen zahlen nur den Betrag für die Abwasserklärung. Dieser Betrag wird im Rahmen der Wasserrechnung in Rechnung gestellt und wird anhand des Wasserverbrauchs berechnet.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.