Gebühren zur Kostenerstattung bei Nichterfüllung Musterklauseln

Gebühren zur Kostenerstattung bei Nichterfüllung. 3.1. Der Verkäufer hat die Güter in Übereinstimmung mit den Lieferanweisungen zu liefern. Für jede Verletzung einer Verpflichtung gemäß den Lieferanweisungen ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer die in Anhang 1 (unten) beschriebenen Gebühren in Rechnung zu stellen. Die Bezahlung der angefallenen Gebühren befreit den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen aus diesen Lieferanweisungen und vom Ersatz der tatsächlich entstandenen Schäden. Diese Richtlinien zur Kostenerstattung bei Nichterfüllung („Richtlinien“) dienen dazu, die Kundenzufriedenheit zu fördern und zu erhöhen, indem sichergestellt wird, dass die Verkäufer die Lieferanweisungen und/oder die vertraglichen Verpflichtungen einhalten, und stellen das Verfahren und die Folgen dar, wenn diese nicht befolgt werden.
Gebühren zur Kostenerstattung bei Nichterfüllung. Der Vertrag legt die Leistungspflichten des Verkäufers fest. Wenn ein Verkäufer es versäumt, diese Verpflichtungen zu erfüllen, erleidet der Käufer Schäden. Die Kostenerstattung bei Nichterfüllung („KENE”) ist das Instrument des Käufers, um vom Verkäufer eine Erstattung für diese Schäden zu erlangen, die auf der Verletzung seiner Verpflichtungen beruhen, indem die anwendbaren Gebühren erhoben werden („KENE-Gebühren“). Die Bezahlung der KENE-Gebühren befreit den Verkäufer nicht von der Erfüllung der Anweisungen und/oder Verpflichtungen, die im Vertrag festgelegt sind. Falls der Käufer der Auffassung ist, dass der Verkäufer eine oder mehrere Verpflichtungen des Vertrags verletzt hat, behält sich der Käufer, wie im Vertrag festgelegt und in diesen Richtlinien näher bestimmt, das Recht vor, von den an den Verkäufer fälligen Zahlungen die der Verletzung entsprechenden Beträge abzuziehen (oder der Verkäufer hat dem Käufer die entsprechenden Beträge zu zahlen, wenn keine Zahlungen an den Verkäufer fällig sind). Bitte beachten Sie, dass einem Verkäufer KENE-Gebühren für mehr als eine Pflichtverletzung pro Einheit, die nach diesem Vertrag verkauft wurde, berechnet werden können. Eine detaillierte Zusammenfassung der KENE-Gebühren, die vom Käufer verwendet werden, ist unten aufgeführt. Der Käufer ist berechtigt, diese Richtlinien von Zeit zu Zeit nach seinem alleinigen Ermessen zu ändern und/oder zu aktualisieren. Eine solche Änderung kann zusätzliche Elemente des KENE-Verfahrens einschließen. Eine Änderung der Richtlinien gilt mit der Unterzeichnung des Vertrags durch den Verkäufer als vereinbart oder, falls der Verkäufer bereits einen Vertrag unterzeichnet hat, vierzehn Tage nach Mitteilung der geänderten Richtlinien, sofern nicht der Verkäufer der Änderung schriftlich widersprochen hat.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.