Der Leistungsfall. 6. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
Der Leistungsfall. § 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenhei- ten)?
Der Leistungsfall. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalls tragen wir. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von • Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, • anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermög- lichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten.
Der Leistungsfall. B.3 Was müssen Sie nach einem Unfall beachten? (Obliegenheiten) Beachten Sie bitte nach einem Unfall zunächst die Fristen und Voraussetzungen der vereinbarten Leis- tungsarten, die in Ziffer A.2 geregelt sind. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müs- sen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbrin- gen.
Der Leistungsfall. § 6 Was ist nach einem Unfall und während einer Rentenzahlung zu beachten (Obliegenheiten)? § 7 Welche Rechtsfolgen haben Obliegenheitsverletzungen? § 8 Wann sind die Leistungen fällig? Unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe ersetzen wir die Kosten für die Begründung unserer Leistungspflicht? Die Versicherungsdauer § 9 Wann beginnt der Versicherungsschutz? § 10 Wann endet der Vertrag?
Der Leistungsfall. 6. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Produktlinie Meldefrist
Der Leistungsfall a) Leistungsumfang Für die Feststellung des Leistungsumfanges sind die Vertrags- grundlagen/Versicherungsbedingunge n der Vorversicherung maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Privat-haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" contract for the same risk with another insurance company or was insured with a higher compensation limit or a lower deductible.
Der Leistungsfall. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen.
Der Leistungsfall. B.5 Welche Mitwirkungspflichten sind zu be- achten, wenn Leistungen verlangt werden? B.5.4 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? B.6.1 B.6.2 B.6.3 Welche tariflichen Besonderheiten gelten für den Erhalt der Versicherungsleistung? Was gilt für die Nachprüfung der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit?
Der Leistungsfall. 5 Was ist nach einem Unfall zu beachten (0bliegenheiten)? § 6 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von 0bliegenheiten?