Häufigkeit Musterklauseln

Häufigkeit. Ziffer: 8013 Programmierte ärztliche 25,56 € 4 Unterrichtseinheiten Schulung von (DM 50,00) bis zu 4 Patienten Typ-II-Diabetikern ohne je Sitzung, wobei der Insulinbehandlung Abstand der Unterrichts- einheiten 2 Wochen nicht überschreiten sollte Ziffer: 8014 Programmierte ärztliche 25,56 € 5 Unterrichtseinheiten Schulung von Typ-II- (DM 50,00) bis zu 4 Patienten je Diabetikern mit Sitzung, die im Laufe Insulinbehandlung von 4 Wochen erteilt werden Ziffer: 8015 Diabetes Schulungs- 6,19 € – material (Verbrauchs- (DM 12,10) material ohne Diabetes-Pass)
Häufigkeit. Der Lieferant empfiehlt dem Kunden, die Datensicherung regelmässig nach Veränderung oder Ergänzung von Daten auf seiner Computeranlage vorzunehmen.
Häufigkeit. Die Menge der auszuführenden Arbeiten variiert sehr stark und ist unvorhersehbar, sowohl was den Umfang als auch den Zeitrahmen angeht. Prognosen und Planung sind daher erst kurz vor der Produktion möglich. Folglich werden vom Auftragnehmer Flexibilität und Anpassungsfähigkeit verlangt.
Häufigkeit. Die Untersuchungsfrequenz im Bereich der Ablagerungsfläche hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Fällen, in denen eine Ablagerung bereits seit einigen Jahren in Gang ist, werden Wiederholungsuntersuchungen im Abstand von drei bis fünf Jahren oder dann notwendig, wenn in der Ablagerung Änderungen eintreten (Menge und Art des Baggerguts, Art der Ablagerung usw.). Falls die Regeneration eines Ablagerungsgebietes überwacht werden soll, das nicht länger benutzt wird, können häufigere Messungen und Untersuchungen notwendig werden.
Häufigkeit. Ein Unangekündigtes Audit kann mindestens einmal alle fünf Jahre durchgeführt werden; DEKRA Certification GmbH kann die Häufigkeit nach eigenem Ermessen und im Einklang mit den Zertifizierungsanforderungen erhöhen, wenn die Produkte ein erhebliches Risiko bergen, wenn die Produkte der fraglichen Art häufig nicht konform sind, wenn bestimmte Informationen vermuten lassen, dass eine Nichtkonformität der Produkte oder des Herstellers vorliegt oder es ansonsten einen Anlass gibt zu bezweifeln, dass die Bescheinigung aufrecht erhalten werden kann.
Häufigkeit. Fondsanteile werden einmal pro Woche ausgege- ben oder zurückgenommen. Keine Ausgabe oder Rücknahme findet an schweizerischen Feiertagen (Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Weihnachten, Neu- jahr, Nationalfeiertag etc.) statt sowie am 1. Mai und am 24. Dezember. An Tagen an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer eines Teilvermögens geschlossen sind oder wenn ausser- ordentliche Verhältnisse im Sinn von §17 Ziff. 2.5 des Fondsvertrages vorliegen, findet keine Ausgabe oder Rücknahme statt.