Höhe, Ungültigkeit und Herabsetzung der Strafe. 1 Die Konventionalstrafe ist verfallen, auch wenn dem Gläubiger kein Schaden erwachsen ist. 2 Übersteigt der erlittene Xxxxxxx den Betrag der Strafe, so kann der Gläubiger den Mehrbetrag nur so weit einfordern, als er ein Verschul- den nachweist. 1 Die Abrede, dass Teilzahlungen im Falle des Rücktrittes dem Gläu- biger verbleiben sollen, ist nach den Vorschriften über die Konventio- nalstrafe zu beurteilen. 2 …42 1 Die Konventionalstrafe kann von den Parteien in beliebiger Höhe bestimmt werden. 2 Sie kann nicht gefordert werden, wenn sie ein widerrechtliches oder unsittliches Versprechen bekräftigen soll und, mangels anderer Abre- de, wenn die Erfüllung durch einen vom Schuldner nicht zu vertreten- den Umstand unmöglich geworden ist. 3 Übermässig hohe Konventionalstrafen hat der Richter nach seinem Ermessen herabzusetzen.
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Samples: Obligation Law, Obligation Law, Obligation Law
Höhe, Ungültigkeit und Herabsetzung der Strafe. 1 Die Konventionalstrafe ist verfallen, auch wenn dem Gläubiger kein Schaden erwachsen ist.
2 Übersteigt der erlittene Xxxxxxx den Betrag der Strafe, so kann der Gläubiger den Mehrbetrag nur so weit einfordern, als er ein Verschul- den nachweist.
1 Die Abrede, dass Teilzahlungen im Falle des Rücktrittes dem Gläu- biger verbleiben sollen, ist nach den Vorschriften über die Konventio- nalstrafe zu beurteilen. 2 …4240
1 Die Konventionalstrafe kann von den Parteien in beliebiger Höhe bestimmt werden.
2 Sie kann nicht gefordert werden, wenn sie ein widerrechtliches oder unsittliches Versprechen bekräftigen soll und, mangels anderer Abre- de, wenn die Erfüllung durch einen vom Schuldner nicht zu vertreten- den Umstand unmöglich geworden ist.
3 Übermässig hohe Konventionalstrafen hat der Richter nach seinem Ermessen herabzusetzen.
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Samples: Obligation Law
Höhe, Ungültigkeit und Herabsetzung der Strafe. 1 Die Konventionalstrafe ist verfallen, auch wenn dem Gläubiger kein Schaden erwachsen ist.
2 Übersteigt der erlittene Xxxxxxx den Betrag der Strafe, so kann der Gläubiger den Mehrbetrag nur so weit einfordern, als er ein Verschul- den nachweist.
1 Die Abrede, dass Teilzahlungen im Falle des Rücktrittes dem Gläu- biger verbleiben sollen, ist nach den Vorschriften über die Konventio- nalstrafe zu beurteilen. 2 …4248
1 Die Konventionalstrafe kann von den Parteien in beliebiger Höhe bestimmt werden.
2 Sie kann nicht gefordert werden, wenn sie ein widerrechtliches oder unsittliches Versprechen bekräftigen soll und, mangels anderer Abre- de, wenn die Erfüllung durch einen vom Schuldner nicht zu vertreten- den Umstand unmöglich geworden ist.
3 Übermässig hohe Konventionalstrafen hat der Richter nach seinem Ermessen herabzusetzen.
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Samples: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)