Abtretung von Forderungen Musterklauseln

Abtretung von Forderungen. (1) Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der vertragsschließenden Stelle des Auftraggebers abgetreten werden. Ist das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft gilt § 354a HGB. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag insgesamt oder einzeln jedem Konzernunternehmen zu übertragen. Einer Zustimmung des Auftragnehmers hierzu bedarf es nicht.
Abtretung von Forderungen. 6.5.1 Vorbehaltlich der in nachstehender Ziffer 6.5.3 geregelten aufschiebenden Bedingung treten Sie alle Ihre gegenwärtig bestehenden und zukünftig entstehenden Verkäufer-Forderungen einschließlich aller (nachstehend definierten) Nebenrechte an eBay Sarl ab; eBay Sarl nimmt die Abtretung hiermit an.
Abtretung von Forderungen. 11.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, kann der Lieferant seine Forderungen gegen den Käufer nicht abtreten, aufrechnen oder durch Dritte einziehen lassen. 11.2 Der Käufer darf aufgrund von Gegenansprüchen Zahlungen zurückhalten oder die Aufrechnung erklären. 11.3 Dies gilt für alle Gegenansprüche von Konzerngesellschaften innerhalb der Firmengruppe des Käufers.
Abtretung von Forderungen. Der Auftragnehmer ist ohne vorherige Zustimmung von ONTRAS, die ihm nicht ohne wichtigen Grund verweigert wird, nicht berech- tigt, seine Forderungen gegen ONTRAS ganz oder teilweise abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Dies gilt nicht für Forderungen im Anwendungsbereich von § 354a HGB.
Abtretung von Forderungen. Der Auftragnehmer ist ohne vorherige Zustimmung, die ihm nicht ohne wichtigen Grund verweigert wird, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den Auftraggeber ganz oder teilweise abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
Abtretung von Forderungen. Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam, soweit sie nicht trotz dieses Abtretungsverbot durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist. Die in unserem Eigentum stehenden Fertigungsmittel hat der Lieferant sorgfältig und kostenlos zur verwahren und uns auf jederzeitige Anforderung und unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte herauszugeben.
Abtretung von Forderungen. Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Abtretung von Forderungen. Es steht dem Anbieter frei, Forderungen gegen den Auftraggeber als Ganzes oder in Teilen an externe Stel- len ohne gesonderte Ankündigung abzutreten. 5.1 Haftung gegenüber dem Auftraggeber sowie Dritten
Abtretung von Forderungen. (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag insgesamt oder einzeln jedem gem. Ziffer 1, Absatz 3 mit ihm verbundenen Unternehmen zu übertragen. Einer Zustimmung des Auftragnehmers hierzu bedarf es nicht. (2) Weitere Bestimmungen sind Teil B: Länderspezifische Bedingungen zu entnehmen.
Abtretung von Forderungen. (1) Hinsichtlich sämtlicher dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit einem Vertrag auf Basis dieser AEB einschließlich seiner Anbahnung gegen den Auftraggeber zustehenden Forderungen besteht Zessionsverbot. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag insgesamt oder einzeln jedem mit ihm verbundenen Unternehmen zu übertragen. Einer Zustimmung des Auftragnehmers hierzu bedarf es nicht.