Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
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Samples: Service Agreement, Lieferbedingungen
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete BetriebsstörungenBetriebsstö- rungen, Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen sons- tigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer unerhebli- xxxx Xxxxx sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen er- forderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
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Samples: Service Agreement, Service Agreement
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, UnruhenUnru- hen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien be- freien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigtberech- tigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
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Samples: Service Agreement, Service Agreement
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, UnruhenUnru- hen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigtbe- rechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
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Samples: Service Agreement
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, UnruhenUn- ruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen recht- zeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung Beschaf- fung erheblich verringert.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, UnruhenUnru- hen, Pandemien, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete BetriebsstörungenBetriebsstö- rungen, Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer Dau- er ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen sons- tigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer unerhebli- xxxx Xxxxx sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringertverrin- gert.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unbescha- det unserer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer unerhebli- xxxx Xxxxx sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen erforder- lichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
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Samples: Service Agreement
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer Dau- er ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen sons- tigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
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Samples: Service Conditions
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete BetriebsstörungenBe- triebsstörungen, Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher un- erheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung Beschaf- fung erheblich verringert.
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Samples: Service Agreement
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, UnruhenUn- ruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare unabwend- bare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb in- nerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer un- serer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutretenzu- rückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen anderwei- tigen Beschaffung erheblich verringert.
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Samples: Sales Contracts
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, UnruhenUnru- hen, Pandemien, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen LeistungAbnahme. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, UnruhenUnru- hen, Pandemien, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse Er- eignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistungrecht- zeitigen Abnahme. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse Er- eignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutretenzu- rückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen ander- weitigen Beschaffung erheblich verringert.
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Samples: Service Agreement