Common use of Höhere Gewalt (force majeure) Clause in Contracts

Höhere Gewalt (force majeure). 11.1 Die Parteien haften nicht für durch Ereignisse höherer Gewalt bedingte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Unter höherer Gewalt sind nach Vertragsabschluss eintretende, nicht voraussehbare und außerhalb des Machtbereichs der Parteien liegende Umstände zu verstehen.

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