Höhere Gewalt. Kann der vorliegende Vertrag im Fall höherer Gewalt nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werden, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauern, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbar.
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Sources: Service Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Somfy Service Verträge, Somfy Service Contracts
Höhere Gewalt. Kann (a) Das UNTERNEHMEN und der vorliegende Vertrag VERTRAGSNEHMER sind jeweils von ihrer Leistungspflicht im Fall höherer Gewalt nicht vollständig Rahmen des VERTRAGS befreit, sofern die Erbringung der betroffenen Leistung durch ein Ereignis HÖHERER GEWALT verhindert wird, es sei denn, dass dieses Ereignis auf ein Verschulden der Partei zurückzuführen ist oder nur teilweise erfüllt werden, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und infolge von aussen kommenden EreignissenUmständen aufgetreten ist, die sich auf durch Ausübung der angemessenen Sorgfalt hätten vermieden oder gemildert werden können.
(b) Nur die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufständefolgenden EREIGNISSE gelten als HÖHERE GEWALT:
(i) Unruhen, Kriege, UnruhenBlockaden oder die Androhung von Sabotageakten oder Terrorismus; (ii) Erdbeben, AttentateFlut, Explosionen und VandalismushandlungenFeuer, - General- benannte Wirbelstürme oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Zyklone, Flutwellen oder Tornados; (iii) radioaktive Verseuchung, Epidemien, Schiffsunglücke oder Flugzeugkatastrophen; (iv) Streiks oder Arbeitskämpfe auf nationaler oder regionaler Ebene oder unter Einbeziehung von Arbeitskräften, die nicht Teil der VERTRAGSNEHMERGRUPPE oder der UNTERNEHMENSGRUPPE sind, welche die Fähigkeit der Partei, die Höhere Gewalt unabhängig davongeltend macht, ob sie Somfy ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, erheblich beeinträchtigen; (v) staatliche Sanktionen, Embargos, Verfügungen oder ihre Provider betreffen. Sollten Gesetze, die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig eine Vertragserfüllung verhindern; (30vi) aufeinander folgende Tage andauernsofern im VERTRAG nicht ausdrücklich etwas Anderes vorgesehen ist, ist jede Partei berechtigtdas Unvermögen einer Partei, den Vertrag die für die Vertragserfüllung erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen oder BEHÖRDLICHEN Zusagen rechtzeitig zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbar.erwirken; oder
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Sources: Kaufvertrag Oder Leistungsbeschreibung, Kaufvertrag Oder Leistungsbeschreibung
Höhere Gewalt. Kann der vorliegende Vertrag im Fall höherer Gewalt nicht vollständig 9.1 Kein Vertragspartner ist verantwortlich für Verzögerungen oder nur teilweise erfüllt werdendie Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen (außer Zahlungsverpflichtungen), haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt voroder im Zusammenhang mit Vorgängen, bei vom Willen der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden EreignissenEreignissen oder Umständen ergeben, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken könnenaußerhalb der angemessenen oder vorhersehbaren Kontrolle dieses Vertragspartners liegen (in der Folge kurz “Ereignis höherer Gewalt”). Als Fälle Zu diesen Ereignissen höherer Gewaltgelten Gewalt gehören insbesondere auch: - behördliche angeordnete VerboteNaturereignisse (einschließlich Erdbeben, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der StromversorgungHurrikane und Vulkanausbrüche), Störung und/oder Unterbrechung der ÜbertragungsnetzeStreiks, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, KriegeAussperrungen, Unruhen, Attentatezivile Proteste, Explosionen Kriegshandlungen, Epidemien (einschließlich Ausbrüche übertragbarer Krankheiten und Vandalismushandlungenöffentliche Gesundheitsnotfälle), - General- behördliche Vorschriften, die nachträglich erlassen werden, Feuer, Kommunikationsleitungsausfälle, Stromausfälle oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt andere Katastrophen, unabhängig davon, ob sie Somfy diese Ereignisse höherer Gewalt nach den einschlägigen Gesetzen als solche identifiziert, deklariert oder ihre Provider betreffenakzeptiert wurden oder nicht.
9.2 Unter den in Ziffer 9.1 genannten Umständen verlängert sich die Leistungsfrist um einen Zeitraum, der dem Zeitraum entspricht, in dem sich die Erfüllung der Verpflichtung verzögert hat oder nicht erfüllt wurde. Sollten Sofern die Vertragserfüllung nach angemessener Meinung durch den betroffenen Vertragspartner für einen ununterbrochenen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem Datum, an dem diese Leistung ursprünglich fällig war, aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt wesentlich verhindert wurde, kann jeder Vertragspartner diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den anderen kündigen.
9.3 Beide Vertragspartner werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauernauf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu mildern. Insbesondere werden die Vertragspartner nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, ist jede Partei berechtigtum gemeinsam Mitigierungsmaßnahmen zu ergreifen, den Vertrag um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu beendenverringern, indem z. B. Fernarbeit, Off- oder Nearshoring usw., soweit sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarverhältnismäßig, angemessen und gesetzeskonform sind.
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Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. Kann der vorliegende Vertrag im Fall höherer Gewalt nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werden, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen1. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen Keine der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissenhaftet für einen Schaden oder eine Leistungsverzögerung, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken könneneinem Ereignis beruht, das von ihr vernünftigerweise weder kontrolliert oder beeinflusst werden kann oder konnte, insbesondere Ereignisse wie Krieg, Aufstände, Explosionen, Feuer, Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Tsunamis, Überschwemmungen, Blitzeinschläge, Stürme), Luftverunreinigungen, politische oder wirtschaftliche Sanktionen, Unfälle, Ausfall von und Störungen in Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, Streiks, Boykotte, Sabotage, Quarantäne, Epidemien, Pandemien, Seuchen, behördliche Maßnahmen, Beachtung geltenden (zwingenden) Rechts oder Beachtung von Entscheidungen von Gerichten oder staatlichen Organen wie Gerichten, Behörden und ähnlichen Institutionen, auch bei Zulieferern (Höhere Gewalt).
2. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete VerboteVereinbarte Ausführungszeiten (Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der StromversorgungService-Level), Störung sowie vereinbarte Liefer- und/oder Unterbrechung der ÜbertragungsnetzeLeistungstermine finden keine Anwendung, einschliesslich des Internetzugangssoweit wenn eine Partei infolge Höherer Gewalt gehindert wird, - Funktionsausfall die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Sämtliche Ansprüche hieraus, insbesondere Minderungs- und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel Schadensersatzansprüchen sowie SoftwarepiraterieakteVertragsstrafen, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffenausgeschlossen.
3. Sollten die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauernParteien nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Zustellung der Höheren Gewalt-Benachrichtigung eine Änderungsvereinbarung erzielen, ist jede Partei berechtigt, berechtigt den Vertrag außerordentlich zu beendenkündigen, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbar.wenn die Höhere Gewalt noch andauert und die Lieferungen und Leistungen aus diesem Grund nicht erbracht werden können
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Sources: Service Agreement, Service Agreement
Höhere Gewalt. Kann 6.1 „Ereignisse höherer Gewalt“ sind Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs einer Partei oder ihrer Subunternehmer liegen, die nicht durch Anwendung der vorliegende in der Branche üblichen Sorgfalt hätten verhindert werden können und die dazu führen, dass eine Partei ,ihre verbundenen Unternehmen oder ihre Subunternehmer („betroffene Partei“) ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann oder dass sie die vollumfängliche oder teilweise Erfüllung nach diesem Vertrag im Fall nur verzögert leisten kann. Ereignisse höherer Gewalt nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werden, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehenumfassen u.a. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarienkriegerische Handlungen, Aufstände, Kriege, innere Unruhen, AttentateTerrorismus, Explosionen Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks, Ausschließungen, Ausfall oder Nichtverfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen, Nichtverfügbarkeit von Strom, Angriffe durch Schadsoftware, Ausnutzung von Schwachstellen und Vandalismushandlungenandere Angriffe auf vertragsrelevante IT-Systeme und Betriebszentren (z.B. Hackerangriffe) sowie Nichterteilung von Lizenzen, - General- Genehmigungen oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle Zustimmungen, oder sonstige Handlungen oder Unterlassungen von Behörden oder Embargos oder sonstige Sanktionender EU oder der USA oder jeder anderen staatlichen Einrichtung innerhalb des EU- oder US-Hoheitsgebietes oder der Vereinten Nationen, die, nach alleinigem Ermessen von Siemens Energy, Siemens Energy oder eines ihrer verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand benachteiligen würden.
6.2 Bei Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt unabhängig davonverstößt die betroffene Partei solange und soweit nicht gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten die wie dies zur Bewältigung der Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt mehr erforderlich ist.
6.3 Die betroffene Partei benachrichtigt die jeweils andere Partei zeitnah über das Ereignis höherer Gewalt und ihre davon betroffenen Verpflichtungen.
6.4 Dauern ein oder mehrere Ereignisse höherer Gewalt und deren Auswirkungen in Summe länger als dreissig (30) aufeinander folgende 180 Tage andauernan, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibtdurch schriftliche Mitteilung gegenüber der jeweils anderen Partei bezüglich der noch nicht erbrachten Serviceleistungen kündigen. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang In Bezug auf die noch nicht erbrachten Serviceleistungen ist Siemens Energy zur Erstattung seiner unvermeidbaren Kosten als Folge der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarKündigung berechtigt.
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Sources: Service Agreement, Service Agreement
Höhere Gewalt. Kann der vorliegende Vertrag im Fall höherer Gewalt nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werden, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen ergebenden Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen außen kommenden EreignissenEreig- nissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere Gewalt gelten ins- besondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich Übertragungsnetze einschließlich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie SoftwarepiraterieakteSoftwarepirate- akte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, WasserverschmutzungenWasser- verschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig dreißig (30) aufeinander folgende Tage andauernan- dauern, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt be- kannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Im Falle der Beendigung eines Service-Vertrages kann von Somfy die Rücknahme von Hardware-Produkten, insbesondere auch des Hausautomatisie- rungssystems, ganz oder in Teilen, nebst Kaufpreiserstattung, nicht verlangt werden. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe Maßgabe der Haftungsregelungen gemäss Haf- tungsregelungen gemäß obiger Ziffer 7 begründbar.
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Sources: Service Agreement
Höhere Gewalt. Kann der vorliegende Vertrag im Fall In Fällen von höherer Gewalt ist BrickXter von ihrer Verantwortung für eine teilweise oder völlige Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen befreit. Dies gilt sowohl für anfängliche als auch nachträgliche (teilweise) Nichterfüllung. Als Fälle Höherer Gewalt gelten insbesondere, aber nicht vollständig ausschließlich kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen (wie z.B. Erdbeben, Sturm, Hurricanes, Tornados, Muren, Hochwasser, Schneesturm usw.), Feuer, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitermangel, Ausfall einer wichtigen Maschine, Arbeitskonflikte (wie z.B.: Arbeitskampfmaßnahmen, Aussperrung, usw.) Epidemien, Pandemie, Seuchen, Cybercrime-Attacken/IT-Probleme, Verkehrs- oder nur teilweise erfüllt werdenBetriebsstörungen, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nichtSchwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vorinsbesondere Import- und Exportlizenzen, bei vom Willen der Parteien unabhängigenmangelnde Transportmöglichkeit, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken könnenusw. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete VerboteGewalt gelten jedenfalls unvorhergesehene, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung unabwendbare Ereignisse. Bei Eintritt eines als Höhere Gewalt zu qualifizierenden Ereignisses, verlängert sich die vereinbarte Frist zur Erfüllung der Stromversorgung, Störung vertraglichen Pflichten um die Dauer des Ereignisses und/oder Unterbrechung Beseitigung der ÜbertragungsnetzeFolgen der Höheren Gewalt zuzüglich einem angemessenen Zeitraum zur Wiederaufnahme der Produktion. Gleiches gilt, einschliesslich wenn sich Subunternehmer oder Zulieferanten des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder EinzelstreiksVerkäufers auf Höhere Gewalt berufen. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten Wenn die Auswirkungen höherer der Höheren Gewalt mehr oder die Höhere Gewalt selbst länger als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauern3 Monate anhalten und die restliche Durchführung des Vertrags in wesentlichen Teilen hindert, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bis zum Rücktritt erbrachte Leistungen und Lieferungen, die vom Verkäufer erbracht wurden, sind zu bezahlen und ist jede Partei berechtigt, der Verkäufer von den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarfür das Projekt eingegangenen Verpflichtungen freizustellen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. Kann 9.1 Die Wirkung von höherer Gewalt ist anerkannt als Umstand, der vorliegende Vertrag eine oder beide betroffenen Vertragsteile teilweise oder ganz von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen entbindet. Keine Vertragspartei soll der anderen gegenüber im Fall Zusammenhang mit der Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung aus diesem Vertrag haften, wenn die Nichterfüllung durch ein Ereignis von höherer Gewalt nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werden, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehenverursacht wurde. Höhere Gewalt liegt vorgilt insbesondere in den folgenden Fällen: Feuer, Hochwasser, Sturm, Verbot des Schiffsfahrens, Erdbeben, Krieg, Mobilisierung, Kampfhandlungen Volksaufruhr, Streik ausgenommen von Streiks bei den Vertragsparteien, Sabotage, Epidemien, Verkehrsunfall, Embargo, Blockade oder Sanktionen von Organisationen der internationalen Gemeinschaft oder mehrerer Länder, Handlungen der internationalen Gemeinschaft gegen eine Vertragspartei, Blockaden die von Dritten organisiert werden und andere Fälle, die aus anderen Gründen passieren und nicht dem Verschulden einer oder beider Parteien zuzurechnen sind, wenn dadurch teilweise oder ganz eine Vertragspartei davon abgehalten wird, die Vertragsverpflichtungen zu erfüllen und das Ereignis nicht vorhersehbar und nicht abwendbar war. Die Vertragspartei, die von der Erfüllung der Vertragsverpflichtung wegen eines Ereignisses höherer Gewalt abgehalten wird, muss unverzüglich die andere Vertragspartei schriftlich über den Eintritt, die errechnete oder erwartete Dauer mit Beweise der Existenz davon nicht später als 3 Werktage informieren, bei vom Willen der Parteien unabhängigensonstigem Verlust, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken Rechtsfolge von höherer Gewalt berufen zu können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete VerboteDie Partei, Beschränkungen oder Unterbrechungen die von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle einem Ereignis höherer Gewalt unabhängig davonbetroffen ist, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten muss alle notwendigen Maßnahmen treffen, um die Auswirkungen Folgen zu beseitigen, die die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen verhindern, und muss die andere Partei informieren, wie lange das Ereignis höherer Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauernsie von der Vertragserfüllung abhalten wird, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarund wenn die Umstände höherer Gewalt enden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. Kann 27.1 Eine Partei gilt weder als vertragsbrüchig noch haftet sie für Verluste oder Schäden, die der vorliegende anderen Partei aufgrund der Nichterfüllung oder der verspäteten Erfüllung ihrer Pflichten unter dem Vertrag entstanden sind, soweit diese Nichterfüllung bzw. verspätete Erfüllung auf einen Hinderungsgrund zurückgeht, (i) der außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt und (ii) dessen Berücksichtigung durch die Partei im Fall Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vernünftiger Weise erwartet werden konnte, und vorausgesetzt, dass (iii) die Partei alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die Auswirkungen des Ereignisses abzumildern, ihren Pflichten gemäß dem Vertrag auf irgendeine nach billigem Ermessen praktikable Weise nachzukommen und die Erfüllung ihrer Pflichten so schnell, wie dies zumutbar ist, wieder aufzunehmen. Eine Partei, die mit einem Ereignis höherer Gewalt nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werdenkonfrontiert ist, haften hat die betroffenen Vertragsparteien hierfür nichtandere Partei umgehend schriftlich über die Art und das Ausmaß des Ereignisses höherer Gewalt zu informieren, solange welches die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehenNichterfüllung bzw. Höhere Gewalt liegt vorverspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verursacht.
27.2 Es wird vermutet, bei vom Willen der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissendass im Hinblick auf die Partei, die sich auf Artikel 27 beruft, die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auchVoraussetzungen nach Artikel 27 im Fall des Auftretens eines oder mehrerer der folgenden, nicht abschließenden Hinderungsgründe vorliegen: - behördliche angeordnete Verbote(i) höhere Gewalt, Beschränkungen darunter Überschwemmungen, Erdbeben, Orkane, Plagen, Seuchen, Zyklone, Taifune, Hurrikane, Tornados, Blizzards, vulkanische Aktivitäten, Erdrutsche, Flutwellen, Tsunamis, Schäden oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der StromversorgungZerstörungen durch Blitzschlag, Störung und/Dürre oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen(ii) Explosionen, unvorhergesehene WitterungseinflüsseBrände, HavarienZerstörung von Maschinen, Fabriken und sonstigen Anlagen oder Gebäuden, ein anhaltender Zusammenbruch des Transport- oder Telekommunikationswesens oder von Versorgungsleistungen einschließlich Strom, Gas oder Wasser, (iii) Kriege (erklärte und nicht erklärte), bewaffnete Konflikte oder ernsthaftes Drohen derselben (einschließlich aber nicht ausschließlich feindliche Angriffe, Blockaden und Militärembargos), Kampfhandlungen, Invasionen, Handlungen eines ausländischen Feinds, eine umfangreiche militärische Mobilmachung, Verhängung von Sanktionen, Abbruch von diplomatischen Beziehungen oder ähnliche Maßnahmen, (iv) Bürgerkriege, Aufruhre, Rebellionen und Revolutionen, militärische oder widerrechtlich angeeignete Macht, Aufstände, Kriege, zivile Unruhen, AttentateMassenausschreitungen und ziviler Ungehorsam, Explosionen (v) Terrorakte, Sabotageakte oder Piraterie, (vi) nukleare, chemische oder biologische Kontaminierung oder Überschallknall, (vii) Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Verfügungen, Regelungen, Vorschriften oder Anweisungen, von der Regierung oder einer öffentlichen Stelle (rechtmäßig oder unrechtmäßig) ergriffene Maßnahmen, Ausgangssperren, Enteignung sowohl gegen als auch ohne Entschädigung, Beschlagnahmung von Arbeiten und VandalismushandlungenWerken, - General- Requirierung, Verstaatlichung, Verhängung eines Embargos, einer Ausfuhr- oder EinzelstreiksEinfuhrbeschränkung, von Quoten oder sonstigen Einschränkungen oder Verboten oder die unrechtmäßige Vorenthaltung von notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen, (viii) Verlust zur See oder extreme, ungünstige Witterungsverhältnisse (wie vereiste Seewege) und (ix) allgemeine Arbeitsstörungen wie etwa beispielhaft Boykotte, Streiks und Aussperrungen, Bummelstreiks oder die Besetzung von Fabriken und Geschäftsräumen.
27.3 Sollte eine Partei einer oder mehreren ihrer vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, weil eine Drittpartei in Verzug geraten ist, die von ihr zur teilweisen oder gänzlichen Erfüllung des Vertrags beauftragt wurde, gilt Artikel 27 ausschließlich für die sich darauf berufende Partei: (i) falls und insoweit die sich darauf berufende Partei die Erfüllung der Voraussetzungen von Artikel 27 nachweist, und (ii) falls und insoweit die sich darauf berufende Partei die Erfüllung dieser Voraussetzungen auch im Hinblick auf die Drittpartei nachweist.
27.4 Sollte der Lieferant seine Bezugsquellen teilweise oder gänzlich einbüßen, ist er lediglich dazu verpflichtet, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um Materialien von alternativen Bezugsquellen zu erwerben, um den Kunden zu beliefern. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle Bei Lieferengpässen ist der Lieferant berechtigt, nach seinem Ermessen und unter Berücksichtigung des eigenen Bedarfs und sonstiger interner wie externer Versorgungsverpflichtungen verfügbare Mengen zu vertreiben.
27.5 Sollte ein Ereignis höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig für eine ununterbrochene Dauer von über drei (303) aufeinander folgende Tage andauernMonaten fortbestehen, ist jede Partei der Parteien sodann berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zehn (10) Geschäftstagen durch Schreiben an die jeweils andere Partei zu beendenkündigen. Dies gilt unbeschadet der Rechte der Parteien im Hinblick auf jegliche Verstöße gegen den Vertrag, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarzu denen es im Vorfeld dieser Kündigung gekommen ist.
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Sources: General Terms and Conditions
Höhere Gewalt. Kann 10.1 Die Vertragsparteien haften nicht für die Nichterfüllung der vorliegende Vertrag im Fall vertraglichen Verpflichtungen aufgrund des Auftretens von höherer Gewalt.
10.2 Unter einem Ereignis höherer Gewalt ist jedes äußere und plötzliche Ereignis zu verstehen, das zum Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werdenvorhersehbar und nicht abwendbar war, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken insbesondere dessen Folgen nicht hätten verhindert werden können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige wie Naturkatastrophen, WasserverschmutzungenErdbeben, unvorhergesehene WitterungseinflüsseErdrut- sche, HavarienÜberschwemmungen, Stürme, Folgen geologischer Bedingungen wie archäologische Funde, Untergrundbe- schaffenheit oder andere Ereignisse wie Kriege, Aufstände, KriegeTerrorakte, UnruhenBoykottmaßnahmen, AttentateStreiks, Explosionen und Vandalismushandlungenallgemeine Materi- alknappheit oder Epidemien/Pandemien.
10.3 Die Auswirkungen der bestehenden SARS-CoV-2-Corona- virus-Pandemie gelten ebenfalls als Ereignis höherer Ge- walt, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle sofern dadurch die Erfüllung des Vertragsgegenstan- des verzögert werden.
10.4 Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt höherer Gewalt unabhängig davondie andere Partei schriftlich zu infor- mieren und über angemessene, ob zu ergreifende Maßnahmen zu beraten. Die Vertragsparteien haben alles zu tun, was ihnen billigerweise zugemutet werden kann, um die Weiter- führung der Arbeiten zu ermöglichen. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, haben sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten ohne weiteres und unver- züglich die Auswirkungen Arbeiten wieder aufzunehmen und die andere Vertragspartei davon zu benachrichtigen.
10.5 Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt mehr die Erfüllung der Leistung länger als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauern8 Wochen oder auf Dauer gänzlich ver- hindert, ist jede Partei so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibtkün- digen. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung Schadensersatzansprüche sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. Kann der vorliegende Vertrag Ein Ereignis höherer Gewalt (nachfolgend "Höhere Gewalt" genannt) im Fall Sinne der JS-AGB ist jeder Ein- fluss oder Umstand, der nach Vertragsabschluss ein- tritt und von der davon betroffenen Partei nicht zu ver- treten ist. Hierzu gehören insbesondere Streiks und Aussperrungen, Krieg, Revolutionen und Aufstände, Naturkatastrophen, Sabotage, Vandalismus und Ter- rorismus, Transportunfälle und -verspätungen, Pan- demien, chemische, elektrochemische und elektri- sche Einflüsse sowie außergewöhnliche Temperatur- und Wetterbedingungen (angekündigt oder tatsäch- lich) wie Blitzschlag und Überschwemmungen. Wäh- rend der Dauer der Höheren Gewalt ist SLM Solutions von der Erfüllung seiner betroffenen vertraglichen Leistungspflichten einschließlich der Verpflichtung zur Sicherstellung der Verfügbarkeit befreit. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Covid- 19-Pandemie und die damit verbundenen Einschrän- kungen und (staatlichen) Maßnahmen, ungeachtet dessen, dass sie den Parteien zum Zeitpunkt des Ab- schlusses des jeweiligen Job-Shop-Vertrages be- kannt waren oder hätten bekannt sein müssen, ein Er- eignis Höherer Gewalt darstellen. Im Falle von Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werdenwird SLM Solutions angemessene Anstrengungen un- ternehmen, haften um die betroffenen Vertragsparteien hierfür nichtFolgen einer solchen Verzögerung zu begrenzen. Der Kunde ist verpflichtet, solange die sich aus alle SLM So- lutions geschuldeten Beträge während des Zeitraums der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehenweiter zu zahlen. Höhere Gewalt liegt vor, bei Anfallende Mehrkosten sind vom Willen der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauern, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag Kunden zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbartragen.
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Sources: Job Shop Contract
Höhere Gewalt. Kann 19.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die der vorliegende Vertrag T-Systems die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchfüh- rung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die T-Systems nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Wil- len und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenent- scheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aus- sperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Ab- schluss dieses Vertrages eintreten.
19.2 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Er- füllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Fall Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die T-Systems auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich die- se aufgrund höherer Gewalt nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werdenverzögert.
19.3 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, haften was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die betroffenen Vertragsparteien hierfür nichtdurch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, solange die sich aus zu mindern. Die von der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen betroffene Vertragspartei wird der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren anderen Vertragspartei den Beginn und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich das Ende des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauern, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarHinder- nisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen
Höhere Gewalt. Kann Verspätungen, Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit von Lieferungen und Leistungen der vorliegende Vertrag im Fall Lieferantin aufgrund höherer Gewalt gelten für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Übergangszeit nach Beendigung der Störung nicht vollständig als Vertragsverletzung durch die Lieferantin. Als höhere Gewalt gelten sämtliche unvorhergesehenen Ereignisse tatsächlicher oder rechtlicher Natur, welche die Vertragsabwicklung behindern oder verunmöglichen und welche nicht durch die Lieferantin verursacht sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: unvorhergesehene Betriebs-, Verkehrs-, Versand-, oder Lieferstörungen, Naturereignisse, Feuerschäden, Epidemien, Energie-, Rohstoff- und Hilfsstoffmangel, Mangel an Arbeitskräften, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen und Verfügungen. Die Lieferantin informiert soweit möglich unverzüglich den Besteller über den Eintritt von Fällen höherer Gewalt und über die voraussichtliche Dauer der Leistungsstörung. Wird nur teilweise erfüllt werdeneine Teillieferung durch höhere Gewalt verzögert oder verhindert, haften ist die Lieferantin zur Lieferung und der Besteller zur Annahme der nicht von der Behinderung betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange Teillieferung verpflichtet. Verzögert die sich aus höhere Gewalt die Abwicklung des Vertrages für mehr als vier Monate oder wird aufgrund der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen die Vertragserfüllung für eine der Parteien unabhängigenunzumutbar, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauern, ist kann jede Partei berechtigtvom Vertrag zurücktreten. I Fall des Rücktritts haben sich die Vertragsparteien unverzüglich alles zurückzugeben, den Vertrag zu beenden, indem was sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang von der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbaranderen Vertragspartei erhalten haben.
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Sources: Lieferbedingungen
Höhere Gewalt. Kann Die Parteien haften für keinerlei Verluste, Schäden, Verzögerungen oder Ausfälle, aufgrund von höherer Gewalt, bei der vorliegende Vertrag im Fall Erfüllung ihrer, sich aus einen Auftrag ergebenden Verpflichtungen. Unter höherer Gewalt ist die Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung, soweit dies unmittelbar und ausschließlich auf Ereignisse zurückzuführen ist, die durch äußere Zwänge, unvorhersehbar, unvermeidbar, außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei und ohne deren Schuld oder Fahrlässigkeit eintreten. Höhere Gewalt kann die folgenden Ereignisse oder Umstände umfassen, ist jedoch nicht vollständig darauf beschränkt: - Krieg, Feindseligkeiten, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde; - Rebellion, Terrorismus, Revolution, Aufstand, militärische oder nur teilweise erfüllt werdenwiderrechtliche Machtübernahme, haften Bürgerkrieg; - Aufruhr, Unruhen, Ausschreitungen, Streik oder Aussperrung durch Personen, die nicht zu den Mitarbeitern der betroffenen Vertragsparteien hierfür nichtPartei gehören; - Auswirkungen von Munition, solange Sprengstoffen, ionisierender Strahlung oder radioaktiver Verseuchung, sofern diese nicht auf den Gebrauch solcher Munition, Sprengstoffe, Strahlung oder solchen radioaktiven Materials durch Yokogawa oder durch den Kunden zurückzuführen sind; - Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Wirbelstürme, Taifune oder Vulkanausbrüche oder Reaktionen der zuständigen Behörden auf eine der genannten Katastrophen; - Embargos, Transportverzögerungen, Kürzungen oder Quarantänebeschränkungen. Im Falle eines der vorstehend genannten Ereignisse unterrichten die sich aus Parteien unverzüglich die jeweils andere Partei schriftlich über einen solchen Verlust, Schaden, eine solche Verzögerung oder einen solchen Störfall, und sollte die Einwirkung höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage andauern, haben die Parteien das Recht, den Auftrag ohne Haftung gegenüber der anderen Partei zu kündigen. Wird der Auftrag gekündigt, sendet Yokogawa in ihrem Besitz befindliche Güter des Kunden zurück oder bewahrt diese auf Kosten und Gefahr des Kunden ab dem Kündigungsdatum des Auftrags auf. Hat Yokogawa zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vorbereits einen Teil ihrer Verpflichtungen erfüllt oder kann Yokogawa nur einen Teil ihrer Verpflichtungen erfüllen, bei vom Willen der Parteien unabhängigenist Yokogawa berechtigt, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung den bereits erfüllten und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetzezu erfüllenden Teil in Rechnung zu stellen, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten wodurch die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauern, ist jede Partei berechtigt, entsprechende Zahlung durch den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarKunden fällig wird.
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Sources: Agb Verkauf
Höhere Gewalt. Kann 1 Die Nichterfüllung von Pflichten durch eine der vorliegende Vertrag im Fall Vertragsparteien stellt keinen Ausfall einer solchen Partei dar oder begründet einen Anspruch auf Schadenersatz dagegen, wenn und soweit diese Nichterfüllung durch höhere Gewalt verursacht wird. Wenn eine Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt nicht vollständig in der Lage ist, ihre Pflichten aus diesem Vertrag zu erfüllen, wird die andere Vertragspartei von ihren Verpflichtungen befreit. Solche Ereignisse höherer Gewalt sind unter anderem Enteignung oder nur teilweise erfüllt werdenBeschlagnahme von Einrichtungen, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nichtKriegshandlungen, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vorAufstand, bei vom Willen der Parteien unabhängigenSabotage, unvermeidbarenUnruhen oder Bürgerkrieg, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, BlitzeinschlägeÜberschwemmungen, Überschwemmungen und sonstige Erdbeben oder andere ähnliche Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, KriegeExplosionen, Unruhen, AttentateAussperrungen, Explosionen Boykotte, Streiks (ausschließlich Streiks der Angestellten des Beauftragten), unvermeidbare Verzögerungen bei der Lieferung oder dem Transport (einschließlich ungewöhnliche oder unvorhersehbare Ozeanbedingungen), Datenkommunikation oder Elektrizitätsversorgung, Terrorismus, Cyberangriffe, unvermeidbare Todesfälle, Blitzen oder ungewöhnlich schlechtes Wetter sowie Wind am Projektstandort, die die für sichere und Vandalismushandlungenordnungsgemäße Instandhaltung, - General- Wartung und / oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle Instandsetzung erforderlichen Werte überschreiten.
2 Die von höherer Gewalt unabhängig davonbetroffene Vertragspartei hat die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, ob sie Somfy oder sobald das Hindernis vorliegt, das auf höhere Gewalt und ihre Provider betreffenWirkung zurückzuführen ist. Sollten Wenn diese höhere Gewalt länger als 3 Monate nach der oben genannten Ankündigung anhält, kann die Auswirkungen nicht von höherer Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauern, ist jede Partei berechtigt, betroffene Vertragspartei den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbardurch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt. Kann In Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung der vorliegende Vertrag im Produkte und/oder die Erbringung von Verlegearbeiten für den Zeitraum der Dauer der durch diesen Fall höherer Gewalt nicht vollständig verursachten Verhinderung oder nur Verzögerung auszusetzen, ohne dass wir für einen Ihnen oder einem Generalunternehmer daraus entstehenden Schaden in Anspruch genommen werden können. In einem solchen Fall verlängern sich die angegebenen Lieferzeiten um den durch den Fall höherer Gewalt verursachten Zeitraum der Verhinderung oder Verzögerung der Lieferung bzw. Leistungserbringung. Im Fall einer derartigen schuldlosen Nichterfüllung wird der entsprechende Vertragsteil ausgesetzt. Die betroffene Partei hat die jeweils andere Partei über das Eintreten dieser Nichterfüllung möglichst umgehend in Kenntnis zu setzen. Wenn die Aussetzung der Lieferung bzw. Leistung bereits länger als fünf aufeinander folgende Monate andauert oder sobald feststeht, dass diese mindestens fünf aufeinander folgende Monate andauern wird, hat jede Partei das Recht, den Vertrag ohne jegliche Haftung oder Entschädigung gegenüber der jeweils anderen Partei ganz oder teilweise erfüllt werden, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die zu beenden. Der Begriff „höhere Gewalt“ bezieht sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissenauf Umstände oder Vorfälle, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verboteder Kontrolle einer Partei entziehen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy dies zum Zeitpunkt der Vertragsunter-zeichnung absehbar war oder ihre Provider betreffennicht, und in Folge derer einer Partei die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag realistischer Weise nicht zugemutet werden kann. Sollten Zu solchen Umständen oder Vorfällen zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Aufstand, Brände, Überschwemmungen, die Auswirkungen höherer in den entsprechenden Unterlagen (TDI oder HII) angegebenen Werte übersteigende Luftfeuchtigkeit, Arbeitskampf, Epidemien, staatliche Eingriffe und/oder ähnliche Handlungen, Fracht-embargos, Fehlen von erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen und/oder Berechtigungen (einschließlich Einfuhr- freigabe oder -erlaubnis), Ausfall von oder höhere Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauern, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- bei Lieferanten oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarSubunternehmern.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Höhere Gewalt. Kann 11.1 Keine Partei haftet gegenüber der vorliegende Vertrag im Fall anderen für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung ei- ner Verpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag, wenn und solange die Verzögerung oder das Versäumnis auf ein Ereignis höherer Gewalt nicht vollständig zurückzuführen ist, d.h. ein Ereignis, das unvorhersehbar ist und außer- halb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegt (einschließlich Ausfälle des Internets oder nur teilweise erfüllt werdeneines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nichtHackerangriffe, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vorDenial-of-Service-Angriffe, bei vom Willen der Parteien unabhängigenViren oder andere bösartige Plattformangriffe oder -infektionen, unvermeidbarenStromausfälle, unvorhersehbaren und von aussen kommenden EreignissenGesetzesänderungen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete VerboteKatastrophen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der StromversorgungEpide- mien, Störung und/oder Unterbrechung der ÜbertragungsnetzePandemien, einschliesslich des InternetzugangsExplosionen, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, KriegeÜberschwemmungen, Unruhen, AttentateTerroranschläge und Kriege, Explosionen Streiks, udgl.) Vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfristen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks-termine verlängern bzw. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle verschieben sich entsprechend. Die jeweils von einem Ereignis höherer Gewalt unabhängig davonbetroffene Partei hat alle ihr zumutbaren Maßnahmen und Anstrenungen zu unternehmen, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten um die Auswirkungen des jeweiligen Ereignisses höhe- rer Gewalt bestmöglich zu mindern und ohne schuldhaftes Zögern wieder zur ordnungsgemäßen Ver- tragserfüllung zurückzukehren; hierzu zählt insbesondere auch der Abschluss zumutbarer Deckungsge- schäfte. Dauern ein oder mehrere Ereignisse höherer Gewalt mehr Gewalt, welche die Erfüllung der Verpflichtungen einer Partei aus dem jeweiligen Vertrag beeinträchtigen, insgesamt länger als dreissig (30) aufeinander folgende 60 Tage andauernan, so ist jede die an- dere Partei berechtigt, den vom betroffenen Vertrag zurückzutreten bzw. diesen mit sofortiger Wirkung durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung zu beendenkündigen, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang ohne dass der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarvom Ereignis höherer Ge- walt betroffenen Partei hieraus Ansprüche erwachsen.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Höhere Gewalt. Kann Muss ein Anlass aufgrund höherer Gewalt von einer Partei abgesagt werden oder kann eine Partei ihre vertragliche Leistung aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht erfüllen, so tragen die Parteien je ihren Anteil der vorliegende Vertrag bis dahin aufgelaufenen Kosten selbst. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kosten, welche der Vermieterin in Bezug auf den geplanten Anlass entstanden sind oder entstehen. Diese Kosten hat der Mieter der Vermieterin zu erstatten. Die Vermieterin ist in einem Fall von höherer Gewalt und im Fall Rahmen ihrer vertraglichen Möglichkeiten bemüht, mit Dienstleistern und Lieferanten geschlossene Verträge mit möglichst geringen Kostenfolgen aufzulösen oder Lieferungen und Leistungen abzubestellen. Allfällige bereits geleistete Mietzinszahlungen (Akontozahlung) für abgesagte Anlässe wie auch für verschobene Anlässe, welche innert einem Jahr stattfinden und am gleichen Standort durchgeführt werden, gelten als Gutschrift und werden an die neue Mietzinszahlung angerechnet. Kann ein abgesagter Anlass nicht innerhalb eines Jahres stattfinden, bleibt der Mietzins geschuldet und es kann keine Anrechnung erfolgen. Die Parteien haften nicht für weitere allfällige Schäden oder Folgekosten, welche aufgrund höherer Gewalt nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werdenentstehen. «Höhere Gewalt» bedeutet in diesem Zusammenhang jede schwerwiegende Ursache, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen ausserhalb des Machtbereiches der Parteien unabhängigenliegt und schliesst insbesondere Epidemien und Pandemien, unvermeidbarenBrand, unvorhersehbaren Explosionen, Überflutungen, Erdbeben, Dürre, Krieg, kriegerische Ereignisse, Revolutionen, Bürgerkrieg und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, andere Unruhen, Attentateandere nationale Katastrophen, Explosionen Embargos, staatliche Restriktionen, Streiks und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauern, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarandere Arbeitsniederlegungen ein.
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Höhere Gewalt. Kann 21.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die die Telekom die Erbrin- gung der vorliegende Vertrag im Fall Leistungen wesentlich erschweren, die ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Telekom nicht. Als höhere Ge- walt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungs- maßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Un- ruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Ar- beitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Um- stände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss die- ses Vertrages eintreten. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Ver- pflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die in diesem Vertrag, den Leistungsbeschreibungen oder sonst aufgrund dieses Vertrages festgelegten Fristen werden ent- sprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlän- gert. Gleiches gilt, soweit die Telekom auf die Leistung Dritter angewiesen ist und sich diese aufgrund höherer Gewalt nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werden, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich verzö- gert.
21.2 Die betroffene Vertragspartei wird unverzüglich nach Eintritt des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie Softwarepiraterieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Wasserverschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle Ereignisses höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig (30) aufeinander folgende Tage andauern, ist jede Partei berechtigtandere Vertragspartei schriftlich über die Beschaffenheit des Ereignisses, den Vertrag Zeit- punkt, das Datum dessen Eintritts sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des Ergebnisses auf ihre Fähigkeit, ihre vertrag- lichen Verpflichtungen zu beendenerfüllen, indem sie informieren.
21.3 Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich nach Beendigung des Ereignisses höherer Ge- walt über diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge der Beendigung sind nur nach Massgabe der Haftungsregelungen gemäss obiger Ziffer 7 begründbarbenachrichtigen und die Erfül- lung ihrer Verpflichtungen wiederaufnehmen.
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Höhere Gewalt. Kann der vorliegende Vertrag im Fall höherer Gewalt nicht vollständig oder nur teilweise erfüllt werden, haften die betroffenen Vertragsparteien hierfür nicht, solange die sich aus der höheren Gewalt ergebenen ergebenden Hinderungsgründe bestehen. Höhere Gewalt liegt vor, bei vom Willen der Parteien unabhängigen, unvermeidbaren, unvorhersehbaren und von aussen außen kommenden Ereignissen, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken können. Als Fälle höherer Gewaltgelten Gewalt gelten insbesondere auch: - behördliche angeordnete Verbote, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten Telekom- munikationsdiensten - Unterbrechung der Stromversorgung, Störung und/oder Unterbrechung der Übertragungsnetze, einschliesslich Übertra- gungsnetze einschließlich des Internetzugangs, - Funktionsausfall und/oder Sabotage der Telekommunikationsmittel sowie SoftwarepiraterieakteSoftwarepirate- rieakte, - Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, WasserverschmutzungenWasser- verschmutzungen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Havarien, Aufstände, Kriege, Unruhen, Attentate, Explosionen und Vandalismushandlungen, - General- oder Einzelstreiks. Diese unterschiedlichen Ereignisse sind Fälle höherer Gewalt unabhängig davon, ob sie Somfy oder ihre Provider betreffen. Sollten die Auswirkungen höherer Gewalt mehr als dreissig dreißig (30) aufeinander folgende Tage andauern, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu beenden, indem sie diese Entscheidung bekannt gibt. Die Vertragsbeendigung wird spätestens fünfzehn (15) Tage nach dem Zugang der Beendigungserklärung wirksam. Im Falle der Beendigung eines Service-Vertrages kann von Somfy die Rücknahme von Hardware-Produkten, insbesondere auch des Hausautomatisierungssystems, ganz oder in Teilen, nebst Kaufpreiserstattung, nicht verlangt werden. Etwaige Ersatz- oder Entschädigungsansprüche infolge ínfolge der Beendigung sind nur nach Massgabe Maßgabe der Haftungsregelungen gemäss gemäß obiger Ziffer 7 begründbar.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen