Nachholen der Veranstaltung. Sollte die Messe Berlin in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat sie die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete.
Nachholen der Veranstaltung. Sollte UTBW im Falle einer notwendigen Verlegung statt Nichtdurchführung der Veranstaltung in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Termin durchzuführen, so ist der Vertragspartner hiervon zu unterrichten. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht. Der Vertragspartner ist berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung seine Teilnahme zu dem veränderten Termin abzusagen.