Common use of Hüten fremder Hunde und Pferde Clause in Contracts

Hüten fremder Hunde und Pferde. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hüter von fremden Hunden und Pferden, sofern es sich nicht um gewerbsmäßige Hütung handelt. Dieser Versicherungsschutz wird nur geboten, soweit für den Versicherungsnehmer kein Versicherungsschutz als Tierhüter über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Tierhalters besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter und/oder -eigentümer.

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Samples: www.sachsen-sachverstaendige.de, www.ludolph-management.de

Hüten fremder Hunde und Pferde. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers als Hüter von fremden Hunden und Pferden, sofern es sich nicht um gewerbsmäßige Hütung handelt. Dieser Versicherungsschutz wird nur geboten, soweit für den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer kein Versicherungsschutz als Tierhüter über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Tierhalters besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter Tier- halter und/oder -eigentümerEigentümer.

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Samples: www.man-versicherungen.de

Hüten fremder Hunde und Pferde. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hüter von fremden Hunden und Pferden, sofern es sich nicht um gewerbsmäßige Hütung gewerbsmäßiges Hüten handelt. Dieser Versicherungsschutz wird nur geboten, soweit für den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer kein Versicherungsschutz als Tierhüter über eine Tierhalter-Tierhalter- Haftpflichtversicherung des Tierhalters besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter und/oder -eigentümerEigentümer.

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Samples: www.jungmediziner.de