IAM - EUROPEAN EQUITY FUND. 1.10.1.1.1IAM – EUROPEAN EQUITY FUND zielt auf eine langfristig hohe Performance und insbeson- dere auf einen langfristigen Kapitalzuwachs durch direkte und indirekte Anlagen in Beteili- gungspapiere und Beteiligungswertrechte wie Aktien, Genossenschaftsanteile, Partizipati- onsscheine sowie Genussscheine ausgewählter Gesellschaften mit Sitz oder überwiegender wirtschaftlicher Tätigkeit in Europa. 1.10.1.1.2Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in: a) Beteiligungswertrechte und -wertpapiere (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsan- teile, Partizipationsscheine etc.) ausgewählter Gesellschaften mit Sitz oder überwiegen- der wirtschaftlicher Tätigkeit in Europa. b) Anteile an anderen Zielfonds (bis zu 100% des Teilvermögens), die ihr Vermögen in oben erwähnte Anlagen investieren. 1.10.1.1.3Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, insgesamt höchstens ein Drittel des Vermögens des Teilvermögens investieren in: a) Beteiligungswertrechte und -wertpapiere (Aktien, etc.), welche die Voraussetzungen von Ziff. 1.10.1.1.2 lit. a) nicht erfüllen. b) Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte (Obligationen, Renten, Wandel-, Op- tionsanleihen, etc.) von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lau- ten. c) Geldmarktinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. d) Anteile an Zielfonds, die die Voraussetzungen von Ziff. 1.10.1.1.2 lit. b) nicht erfüllen. e) Guthaben auf Sicht und Zeit. 1.10.1.1.4Die Anlagepolitik kann auch mittels Derivate (einschliesslich Warrants) gemäss § 8 Ziff. 1 lit. b) umgesetzt und Fremdwährungsrisiken mittels FX-Derivate abgesichert werden.
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IAM - EUROPEAN EQUITY FUND. 1.10.1.1.1IAM 1.2.1.1.1 IAM – EUROPEAN EQUITY FUND zielt auf eine langfristig hohe Performance und insbeson- dere auf einen langfristigen Kapitalzuwachs durch direkte und indirekte Anlagen in Beteili- gungspapiere und Beteiligungswertrechte wie Aktien, Genossenschaftsanteile, Partizipati- onsscheine sowie Genussscheine ausgewählter Gesellschaften mit Sitz oder überwiegender wirtschaftlicher Tätigkeit in Europa. 1.10.1.1.2Die .
1.2.1.1.2 Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen f lüssigen Mittel gemäss § 10, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in:
a) Beteiligungswertrechte und -wertpapiere (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsan- teile, Partizipationsscheine etc.) ausgewählter Gesellschaften mit Sitz oder überwiegen- der wirtschaftlicher Tätigkeit in Europa.
b) Anteile an anderen Zielfonds (bis zu 100% des Teilvermögens), die ihr Vermögen in oben erwähnte Anlagen investieren. 1.10.1.1.3Die .
1.2.1.1.3 Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen f lüssigen Mittel gemäss § 10, insgesamt höchstens ein Drittel des Vermögens des Teilvermögens investieren in:
a) Beteiligungswertrechte und -wertpapiere (Aktien, etc.), welche die Voraussetzungen von Ziff. 1.10.1.1.2 1.2.1.1.2 lit. a) nicht erfüllen.
b) Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte (Obligationen, Renten, Wandel-, Op- tionsanleihen, etc.) von Emittenten weltweit, die auf eine frei f rei konvertierbare Währung lau- ten.
c) Geldmarktinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten.
d) Anteile an Zielfonds, die die Voraussetzungen von Ziff. 1.10.1.1.2 1.2.1.1.2 lit. b) nicht erfüllen.
e) Guthaben auf Sicht und Zeit. 1.10.1.1.4Die .
1.2.1.1.4 Die Anlagepolitik kann auch mittels Derivate (einschliesslich Warrants) gemäss § 8 Ziff. 1 lit. b) umgesetzt und Fremdwährungsrisiken mittels FX-Derivate abgesichert werden.
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Samples: Umbrella Fund Agreement
IAM - EUROPEAN EQUITY FUND. 1.10.1.1.1IAM – EUROPEAN EQUITY FUND zielt auf eine langfristig hohe Performance und insbeson- dere auf einen langfristigen Kapitalzuwachs durch direkte und indirekte Anlagen in Beteili- gungspapiere und Beteiligungswertrechte wie Aktien, Genossenschaftsanteile, Partizipati- onsscheine Partizipationsscheine sowie Genussscheine ausgewählter Gesellschaften mit Sitz oder überwiegender über- wiegender wirtschaftlicher Tätigkeit in Europa. 1.10.1.1.2Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in:
a) Beteiligungswertrechte und -wertpapiere (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsan- teile, Partizipationsscheine etc.) ausgewählter Gesellschaften mit Sitz oder überwiegen- der wirtschaftlicher Tätigkeit in Europa.
b) Anteile an anderen Zielfonds (bis zu 100% des Teilvermögens), die ihr Vermögen in oben erwähnte Anlagen investieren. 1.10.1.1.3Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, insgesamt höchstens ein Drittel des Vermögens des Teilvermögens investieren in:
a) Beteiligungswertrechte und -wertpapiere (Aktien, etc.), welche die Voraussetzungen von Ziff. 1.10.1.1.2 lit. a) nicht erfüllen.
b) Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte (Obligationen, Renten, Wandel-, Op- tionsanleihen, etc.) von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lau- ten.
c) Geldmarktinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten.
d) Anteile an Zielfonds, die die Voraussetzungen von Ziff. 1.10.1.1.2 lit. b) nicht erfüllen.
e) Guthaben auf Sicht und Zeit. 1.10.1.1.4Die Anlagepolitik kann auch mittels Derivate (einschliesslich Warrants) gemäss § 8 Ziff. 1 lit. b) umgesetzt und Fremdwährungsrisiken mittels FX-Derivate abgesichert werden.
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