Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen Musterklauseln

Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen. Die Fondsleitung hat für alle Teilvermögen, die in Obligationen und andere Forderungswertpapiere sowie in Aktien und andere Beteiligungspapiere oder in Geldmarkinstrumente investieren, eine ei- gene Anlagepolitik definiert. Die Teilvermögen werden grundsätzlich in massen- weise ausgegebene Wertpapiere und nicht verur- kundete Rechte mit gleicher Funktion investiert, die an einer Börse oder an einem anderen geregel- ten, dem Publikum offenstehenden Markt gehan- delt werden. Die Anlagepolitik der einzelnen Teilvermögen sind in den Anhängen erläutert.
Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen. Die Fondsleitung hat für alle Teilvermögen, die in Obligationen und andere Forderungswertpapiere sowie in Aktien und andere Beteiligungspapiere oder in Geldmarkinstrumente investieren, eine ei- gene Anlagepolitik definiert. Gewisse Teilvermögen beachten nebst den Bestimmungen des Bundesge- setzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) auch die Grundsätze des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden- vorsorge (BVG) und können alle Anlagemöglichkei- ten der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) aus- schöpfen. Die Teilvermögen werden grundsätzlich in massen- weise ausgegebene Wertpapiere und nicht verur- kundete Rechte mit gleicher Funktion investiert, die an einer Börse oder an einem anderen geregel- ten, dem Publikum offenstehenden Markt gehan- delt werden. Die Anlagepolitik der einzelnen Teilvermögen sind in den Anhängen erläutert.
Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen. 1.9.2 Anlagebeschränkungen der Teilvermögen des Anlagefonds
Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen. Die Fondsleitung hat für alle Teilvermögen eine ei- gene Anlagepolitik definiert. Die Anlagepolitik der einzelnen Teilvermögen sind in den Anhängen erläutert.
Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen a) LLB Aktien Schweiz ESG (CHF)
Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen. SF Property Selection Fund
Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen a) Swiss Dividend Fund
Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen. Das Anlageziel des Teilvermögens Quantex Strategic Precious Metal Fund (CHF) besteht hauptsächlich darin, einen langfristi- gen Wertzuwachs hauptsächlich durch direkte und indirekte Anlagen in Beteiligungswertpapiere und –wertrechte und Forde- rungswertpapiere und –wertrechte von Unternehmen bzw. Emittenten weltweit, die den überwiegenden Teil ihrer wirtschaft- lichen Tätigkeit im Edelmetallsektor (Exploration und Betrieb von Edelmetallminen) haben, sowie in Edelmetalle (Gold, Silber) und anderen zulässigen Anlagen, zu erreichen. Die Fondsleitung bietet nicht Gewähr dafür, dass dieses Anlageziel erreicht wird.
Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen. Teilvermögen Swisscanto (CH) Bond Fund Responsible VV CHF
Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen. Die Anlageziele und die Anlagepolitik der einzelnen Teilvermögen sind nachstehend summarisch wiedergegeben und detailliert in den §§ 7 und 8 des Fondvertrages enthalten. Bei der Auswahl der Anlagen für die Teilvermögen beachtet die Fondsleitung die Vor- schriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinter- lassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Verordnungen (insbesondere die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinter- lassenen- und Invalidenvorsorge, BVV 2). Sie berücksichtigt dabei die erweiterten Anlagemöglichkeiten gemäss BVV2 Art. 50 Abs. 4 insbesondere in Bezug auf die Begrenzung der Anlagen in Forde- rungen bei einem einzelnen Schuldner sowie in Bezug auf die Ak- tienlimite und den Fremdwährungsanteil ohne Währungsabsiche- rung. Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Kollektivanlagerechts und die Bestimmungen dieses Fondsver- trags. Anlagen des Fondsvermögens erfolgen, unter Vorbehalt der nach- folgenden Bestimmungen, in Wertpapiere und Wertrechte, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum of- fenstehenden Markt gehandelt werden, die durch öffentliche und private Emittenten weltweit begeben wurden und die auf Schwei- zer Franken oder eine andere frei konvertierbare Währung lauten. Als «Wertrechte» gelten dabei nicht verurkundete Rechte, welche die gleiche Funktion wie massenweise ausgegebene Wertpapiere aufweisen. Für die Teilvermögen werden zurzeit keine Vermögenswerte als Sicherheiten im Rahmen von Anlagetechniken oder bei OTC-Ge- schäften entgegengenommen.