IBM Kenexa BrassRing Premium Candidate Import Musterklauseln

IBM Kenexa BrassRing Premium Candidate Import. IBM wird einen (1) Importfeed an Bewerberdaten (Candidate Data) aus einem (1) HRIS-System in BrassRing konfigurieren. Bewerberinformationen sind sämtliche Daten, die sich auf einen Bewerber beziehen, wie beispielsweise Name, Adresse, vorherige Arbeitgeber, Ausbildung, Qualifikationen oder Status, die im HRIS-System des Kunden vorgehalten werden oder in einem BrassRing- Bewerbungsformular enthalten sind. Es wird davon ausgegangen, dass diese Setup-Arbeiten innerhalb von sechs Wochen nach Beginn abgeschlossen werden. Es gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen: ● Für diese Integration müssen XML- oder Textdateien mit Trennzeichen in einem von IBM angegebenen Format verwendet werden (siehe die Beschreibung im Dokument mit den technischen Spezifikationen). ● Für diese Integration muss das Datenzuordnungstool innerhalb der IBM BrassRing-Workbench- Konfiguration verwendet werden. ● Bei der Integration wird keine Umwandlung von Dateninhalten durchgeführt. ● Diese Integration muss die Pflichtfelder enthalten, die im Abschnitt „Candidate Import“ des „XML Integration Mapping Document“ beschrieben werden. ● Die Feeds werden über einen FTP/SFTP-Prozess an IBM gesendet. ● Beim FTP/SFTP-Prozess werden Benutzername und Kennwort authentifiziert. Ferner wird PGP- Verschlüsselung unterstützt, um die Dateien zusätzlich zu verschlüsseln. ● Diese Integration wird als Batchprozess geplant. ● IBM richtet einen Prozess ein, damit die Datendateien des Kunden über IBM APIs verarbeitet werden können. ● Bei der Integration werden bis zu 50 Xxxxxx abgeglichen. IBM wird einen (1) Exportfeed an Bewerberdaten aus BrassRing in ein (1) HRIS-System konfigurieren, um Daten, die sich auf einen Bewerber beziehen, wie beispielsweise Name, Adresse und Informationen in einem Bewerbungsformular, aus dem BrassRing-System in das HRIS-System des Kunden zu exportieren. Es wird davon ausgegangen, dass diese Setup-Arbeiten innerhalb von sieben Wochen nach Beginn abgeschlossen werden. Es gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen: ● Für diese Integration müssen XML- oder Textdateien mit Trennzeichen in einem von IBM angegebenen Format verwendet werden (siehe die Beschreibung im Dokument mit den technischen Spezifikationen). ● Für diese Integration muss das Datenzuordnungstool innerhalb der IBM BrassRing-Workbench- Konfiguration verwendet werden. ● Bei der Integration wird keine Umwandlung von Dateninhalten durchgeführt. ● Die Feeds werden über einen FTP/SFTP-Prozess an den Kunden gesendet. ● ...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.