Common use of Identifikation nach dem Geldwäschegesetz Clause in Contracts

Identifikation nach dem Geldwäschegesetz. (1) Soll die Authentifizierung des Teilnehmers nach Nr. 3.1 zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfolgen, überprüft die Bank zu- sätzlich, ob die bei ihr gespeicherten Daten noch innerhalb der zulässigen Frist erhoben wurden und vollständig sind. Eine darüberhinausgehende Prüfung auf Richtigkeit und Aktualität übernimmt die Bank nicht.

Appears in 5 contracts

Samples: www.raiba-bidingen.de, www.die-vrbank.de, www.vr-obm.de

Identifikation nach dem Geldwäschegesetz. (1) Soll die Authentifizierung des Teilnehmers nach Nr. 3.1 zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfolgen, überprüft die Bank zu- sätzlichzusätzlich, ob die bei ihr gespeicherten Daten noch innerhalb der zulässigen Frist erhoben wurden und vollständig sind. Eine darüberhinausgehende Prüfung auf Richtigkeit und Aktualität übernimmt die Bank nicht.

Appears in 3 contracts

Samples: www.psd-koblenz.de, www.vr-lif-ebn.de, www.psd-rheinneckarsaar.de

Identifikation nach dem Geldwäschegesetz. (1) Soll die Authentifizierung des Teilnehmers nach Nr. Nummer 3.1 zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfolgen, überprüft die Bank zu- sätzlichzusätzlich, ob die bei ihr gespeicherten Daten noch innerhalb der zulässigen Frist erhoben wurden und vollständig sind. Eine darüberhinausgehende darüber- hinausgehende Prüfung auf Richtigkeit und Aktualität übernimmt die Bank nicht.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de