Identifikation nach dem Geldwäschegesetz. (1) Soll die Authentifizierung des Teilnehmers nach Nr. 3.1 zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfolgen, überprüft die Bank zu- sätzlich, ob die bei ihr gespeicherten Daten noch innerhalb der zulässigen Frist erhoben wurden und vollständig sind. Eine darüberhinausgehende Prüfung auf Richtigkeit und Aktualität übernimmt die Bank nicht.
Appears in 5 contracts
Samples: www.raiba-bidingen.de, www.die-vrbank.de, www.vr-obm.de
Identifikation nach dem Geldwäschegesetz. (1) Soll die Authentifizierung des Teilnehmers nach Nr. 3.1 zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfolgen, überprüft die Bank zu- sätzlichzusätzlich, ob die bei ihr gespeicherten Daten noch innerhalb der zulässigen Frist erhoben wurden und vollständig sind. Eine darüberhinausgehende Prüfung auf Richtigkeit und Aktualität übernimmt die Bank nicht.
Appears in 3 contracts
Samples: www.psd-koblenz.de, www.vr-lif-ebn.de, www.psd-rheinneckarsaar.de
Identifikation nach dem Geldwäschegesetz. (1) Soll die Authentifizierung des Teilnehmers nach Nr. Nummer 3.1 zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfolgen, überprüft die Bank zu- sätzlichzusätzlich, ob die bei ihr gespeicherten Daten noch innerhalb der zulässigen Frist erhoben wurden und vollständig sind. Eine darüberhinausgehende darüber- hinausgehende Prüfung auf Richtigkeit und Aktualität übernimmt die Bank nicht.
Appears in 2 contracts
Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de