Mietdauer, Kündigung Musterklauseln

Mietdauer, Kündigung. (1) Das Mietverhältnis kann vom Mieter jederzeit, von der Bank unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, gekündigt werden. Mehrere Mieter können das Kündigungsrecht nur gemeinsam ausüben. (2) Räumt der Mieter das Sparbuchschließfach innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende nicht, so ist die Bank berechtigt, das Sparbuch- schließfach auf seine Kosten in Gegenwart eines Zeugen unter Aufnahme eines Protokolls öffnen zu lassen. Die Bank wird sich bemühen, den Mieter hierüber vorher zu benachrichtigen.
Mietdauer, Kündigung. (1) Das Mietverhältnis kann vom Mieter jederzeit, von der Bank unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, gekündigt werden. Meh- rere Mieter können das Kündigungsrecht nur gemeinsam ausüben. (2) Bei einem Mietverhältnis mit mehreren Mietern können nach dem Tod eines Mieters der oder die überlebende(n) Mieter das Mietverhältnis ohne Mitwirkung der Erben kündigen. (3) Räumt der Mieter das Schrankfach innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende nicht, so ist die Bank berechtigt, das Schrankfach auf seine Kosten in Gegenwart eines Zeugen unter Aufnahme eines Protokolls öffnen zu lassen und den Inhalt des Schrankfachs gerichtlich zu hinterlegen. Die Bank wird sich bemühen, den Mieter vorher hierüber zu benachrichtigen. Fassung: Januar 2016
Mietdauer, Kündigung. 1.1 Das Mietverhältnis beginnt und endet wie im Einzelvertrag festgelegt. 1.2 Im Fall eines unbefristeten Mietverhältnisses ist, sofern nicht im Einzelvertrag anders festgelegt, eine ordentliche Kündigung in schriftlicher Form (Einschreiben) zum Ende eines Kalendermonats, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat möglich. 1.3 Unabhängig davon besteht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung). RCL-MAC ist berechtigt, das Mietverhältnis insbesondere in den folgenden Fällen ganz oder teilweise zu kündigen: a. bei Vorliegen außerordentlicher Umstände, die eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen (z.B. bei Beendigung des Hauptmietvertrages zwischen RCL-MAC und ihrem jeweiligen Vertragspartner). b. bei Nichtzahlung des Mietentgelts oder sonstiger Kosten durch den Mieter. c. nachdem eine förmliche Mahnung durch Einschreiben wirkungslos geblieben ist, bei: - Fehlen von Versicherungen oder einer nicht ausreichenden Versicherungsdeckung, - einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Mieters (z.B. bei nicht vertragsgemäßer Verwendung des Wagens). In diesen Fällen ist RCL-MAC berechtigt, vom Mieter Folgendes zu verlangen: d. unverzügliche Rückgabe des Wagens, e. Zahlung fälliger, noch nicht beglichener Mietentgelte und sonstiger Kosten, f. Zahlung allfälliger Transport-, Reinigungs- und Wiederherstellungskosten und x. Xxxxxxx einer pauschalen Kündigungsentschädigung in der Höhe von 25 % des Mietentgelts, das im Fall einer Weiterführung des Mietverhältnisses bis zum Laufzeitende bzw. bei unbefristeten Mietverhältnissen bis zum Ablauf von weiteren 3 (drei) Monaten, noch zu zahlen gewesen wäre.
Mietdauer, Kündigung. Das Vertragsverhältnis läuft für die Dauer der gewählten Vertragsart. Es verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht bis zum 30.06. eines Schuljahres schriftlich unter Angabe der Spindnummer gekündigt wird. Eine Bestätigung der Kündigung erfolgt nach Erhalt per Email. Bei einer Kündigung ist der Schlüssel mindestens 7 Tage vor Beginn der Sommerferien zurückzugeben (Sekretariat, Hausmeister oder Briefkasten VFF). Bei einer vorzeitigen Kündigung innerhalb des Schuljahres erfolgt keine Rückzahlung der Mietzahlung (Ausnahme: Bei Schulwechsel bzw. –abgang erfolgt eine anteilige Erstattung nach Kündigung und Rückgabe des Schlüssels während des lfd. Schuljahres). Schulabgängern steht ein jederzeitiges außerordentliches Kündigungsrecht zum Monatsende des Schulabganges zu, wobei die Kündigung erst zum Monatsende des Tages der Schlüsselrückgabe wirksam wird. Kündigungsformulare stehen als PDF- Dokument auf der Schulhomepage zur Verfügung, können allerdings auch formlos unter Angabe der Spindnummer und Emailadresse erfolgen.
Mietdauer, Kündigung. (1) Das Mietverhältnis kann vom Mieter jederzeit, von der Bank unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, gekündigt werden. Mehrere Mieter können das Kündigungsrecht nur gemeinsam ausüben. (2) Bei einem Mietverhältnis mit mehreren Mietern können nach dem Tod eines Mieters der oder die überlebende(n) Mieter das Mietverhältnis ohne Mitwirkung der Erben kündigen. (3) Räumt der Mieter das Schrankfach innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende nicht, so ist die Bank berechtigt, das Schrankfach auf seine Kosten in Gegenwart eines Zeugen unter Aufnahme eines Protokolls öffnen zu lassen und den Inhalt des Schrankfachs gerichtlich zu hinterlegen. Die Bank wird sich bemühen, den Mieter vorher hierüber zu benachrichtigen. 267 080 03.16 XX0XXX0 XXX 00000 Seite 1 von 1 Fassung: Januar 2016 1 Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. 2 Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat – unbeschadet weiterer Schadensersatzan- sprüche – Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden. 3 Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsstelle unverzüg- lich mitzuteilen. 4 Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten. 5 Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden. 6 Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.

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  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Beendigung (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt. (2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Da- tenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Auftraggeber angekündigt werden.

  • Folgen der Kündigung 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden. 17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tet.

  • Kündigung Xxxxxx wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Kündigungsfristen 1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündi- gungsfrist von sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt wer- den. 2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der nachstehenden Kündigungsfristen auf das Ende eines Monats gekündigt wer- den: im 1. Dienstjahr 1 Monat im 2. bis und mit 9. Dienstjahr 2 Monate ab 10. Dienstjahr 3 Monate Diese Fristen dürfen abgeändert werden und sind im Einzelarbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten des der Kündigung folgenden Monats und läuft immer am Ende eines Monats ab. 3. Für Teilzeitarbeitnehmer und Aushilfen gelten die gleichen Kündigungsfristen. 4. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist von der Gegenpartei des Kündigen- den empfangen werden (das Datum des Poststempels einer schriftlichen Kün- digung ist nicht massgebend). 5. Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. 6. Dem Arbeitnehmer sind am letzten Arbeitstag sämtliche Lohnguthaben inkl. Fe- rien, Feiertage, Überstunden und Überzeiten (unter Berücksichtigung der Ver- rechnungsmöglichkeiten), Schlussabrechnung und Zeugnis auszuhändigen. 7. Ausnahmsweise können Lohnabrechnungen, die bis Ende des letzten Arbeits- tages nicht erstellt werden können, innerhalb der folgenden 5 Tage erstellt wer- den. In diesem Fall sind Lohn, Schlussabrechnung und Zeugnis dem Arbeitneh- mer nachzusenden.

  • Kündigung nach Mahnung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

  • Fristlose Kündigung Die USB kann die Vereinbarung über die Möglichkeit zur Abwicklung von Aufträgen per Telefax ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher der USB, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Anlegers, die Fortsetzung dieses Teils der Geschäftsbeziehung unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Anlegers, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach er- folgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, diese ist wegen der Besonderheiten des Einzel- falles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

  • Kündigungsfrist Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Abweichend davon gilt im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen • nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt haben, • nachdem wir zu Unrecht abgelehnt haben oder • nachdem wir Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,