Identitätsprüfung. Die Bank ist befugt, die Berechtigung der Einreicher von Schecks, Überweisungen, Vordruckquittungen und anderen im Giroverkehr vorkommenden Urkunden zu prüfen.
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Identitätsprüfung. Die Bank ist befugt, die Berechtigung der Einreicher von Schecks, Überweisungen, Vordruckquittungen Vor- druckquittungen und anderen im Giroverkehr vorkommenden Urkunden zu prüfen.
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