Immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizu- legenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren An- schaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungs- aufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abge- schrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Konzern entspricht. Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns angewandten Nutzungsdauern stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Gewerbliche Schutzrechte Lizenzen Software 8 bis 20 3 bis 20 3 bis 8 Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich oder bei einem Hinweis auf eine Wertminderung entweder für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittel- generierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt (nähere Erläuterungen dazu siehe Anhangsangabe 2.3.13). Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft, ob die Einschätzung der unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Wir haben geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte als noch nicht genutzte immaterielle Vermögens- werte klassifiziert. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Ver- mögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
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Samples: Bestätigungsvermerk Des Unabhängigen Abschlussprüfers
Immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte, die nicht Unter den Immateriellen Vermögenswerten werden im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werdenvon Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte, erworbene und selbst erstellte Software sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) entstehen, wenn beim Erwerb von Tochtergesellschaften die Anschaffungskosten den Konzernanteil am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens übersteigen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Erwerbsdatum mit Anschaffungskosten angesetzt und unterliegen keiner regelmäßigen Abschreibung. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich, bei Anhaltspunkten auf mögliche Wertminderungen auch unterjährig, überprüft. Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung wird ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugewiesen. Wird im Rahmen des Impairment-Tests eine Wertminderung festgestellt, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetztaußerplanmäßig Abschreibungen vorgenommen. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizu- legenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden in über die ermittelte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Sofern Anzeichen vorliegen, die den Folgeperioden erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit ihren An- schaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungs- aufwendungen, falls vorhanden, fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Es Eigenentwickelte Software wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abge- schrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüftzu Herstellungskosten aktiviert, sofern Anhaltspunkte dafür die Ansatzkriterien nach IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Kosten enthalten im Wesentlichen Personalaufwendungen und Aufwendungen für Leistungen Dritter. Die erworbene oder selbst erstellte Software wird grundsätzlich über vier Jahre linear abgeschrieben. Sofern Anzeichen vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könntedie den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungsdauer Planmäßige und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden im Posten Verwaltungsaufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Konzern entspricht. Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns angewandten Nutzungsdauern stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Gewerbliche Schutzrechte Lizenzen Software 8 bis 20 3 bis 20 3 bis 8 Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich oder bei einem Hinweis auf eine Wertminderung entweder für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittel- generierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt (nähere Erläuterungen dazu siehe Anhangsangabe 2.3.13). Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft, ob die Einschätzung der unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Wir haben geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte als noch nicht genutzte immaterielle Vermögens- werte klassifiziert. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Ver- mögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam Gesamtergebnisrechnung erfasst.
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Samples: Supplement
Immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten An- schaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten Vermö- genswerten entsprechen ihrem beizu- legenden beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte Vermögens- werte werden in den Folgeperioden mit ihren An- schaffungs- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungs- aufwendungenWertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer Nut- zungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abge- schrieben Nutzungs- dauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode Abschrei- bungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion Funk- tion des immateriellen Vermögenswerts im Konzern Unternehmen entspricht. Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns von BioNTech angewandten Nutzungsdauern stellen sich zusammengefasst zu- sammengefasst wie folgt dar: Gewerbliche Schutzrechte 10-20 Lizenzen 3-20 Software 8 bis 20 3 bis 20 3 bis 3-8 Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich oder bei einem Hinweis auf eine Wertminderung entweder für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittel- generierenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt (nähere Erläuterungen dazu siehe Anhangsangabe 2.3.13Anhangangabe 2.3.13 für weiterführende Details). Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerten Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich da- hingehend überprüft, ob die Einschätzung der einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Wir haben Der Konzern hat geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte als noch nicht genutzte immaterielle Vermögens- werte imma- terielle Vermögenswerte klassifiziert. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d. h. d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger Empfän- ger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Ver- mögenswerts Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
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Samples: Bestätigungsvermerk Des Unabhängigen Abschlussprüfers
Immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle VermögenswerteEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer (in der Regel drei bis fünf Jahre) abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung der Vermögenswerte ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen verbunden ist und die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, Kosten der Vermögenswerte zuverlässig bestimmt werden bei der erstmaligen Erfassung können. Sie werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetztmit angemessenen Teilen der Gemeinkosten angesetzt und über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Im Rahmen der Über- prüfung der Werthaltigkeit werden die Restbuchwerte der den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit) zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Nutzungswerten verglichen. Als Cash-Generating Unit sind grundsätzlich die rechtlich selbstständigen Unternehmenseinheiten definiert, die sich in der Regel unmittelbar den Berichtssegmenten im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizu- legenden Zeitwert zum ErwerbszeitpunktBayWa-Konzern zuordnen lassen. Im Falle der Verschmelzung rechtlich selbstständiger Unternehmenseinheiten wird die jeweilige Betriebseinheit oder das jeweils geografisch abgegrenzte Segment der aufnehmenden Unternehmenseinheit als Cash-Generating Unit angesehen. Teilweise werden auch Gruppen von rechtlich selbstständigen Unternehmenseinheiten, die zusammen erworben wurden und eine Einheit bilden, als zahlungs- mittelgenerierende Einheit herangezogen. In der BayWa r.e.-Gruppe erfolgen die Werthaltigkeitstests auf Ebene der Geschäftseinheiten („Business Entities“) als zahlungsmittelgenerierende Einheiten. Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird der Barwert der künftigen Zahlungen, der aufgrund der fortlaufenden Nutzung der Cash- Generating Unit erwartet wird, zugrunde gelegt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren An- schaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungs- aufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über Prognose der Zahlungen stützt sich dabei regelmäßig auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer abge- schrieben und vom Management erstellten aktuellen Planungen auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Abschreibungen 3-Jahres-Ebene sowie auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasstweitere Prämissen, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Konzern entspricht. Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns angewandten Nutzungsdauern stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Gewerbliche Schutzrechte Lizenzen Software 8 bis 20 3 bis 20 3 bis 8 Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich oder bei einem Hinweis auf eine Wertminderung entweder für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittel- generierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt (nähere Erläuterungen dazu siehe Anhangsangabe 2.3.13). Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüftjeweils am aktuellen Kenntnisstand, ob die Einschätzung der unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Wir haben geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte als noch nicht genutzte immaterielle Vermögens- werte klassifiziert. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn an Marktprognosen sowie Erfahrungen aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Ver- mögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasstVergangenheit orientieren.
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Samples: Konzernabschluss