Immaterielle Vermögenswerte. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer (in der Regel drei bis fünf Jahre) abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung der Vermögenswerte ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen verbunden ist und die Kosten der Vermögenswerte zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit angemessenen Teilen der Gemeinkosten angesetzt und über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Im Rahmen der Über- prüfung der Werthaltigkeit werden die Restbuchwerte der den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit) zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Nutzungswerten verglichen. Als Cash-Generating Unit sind grundsätzlich die rechtlich selbstständigen Unternehmenseinheiten definiert, die sich in der Regel unmittelbar den Berichtssegmenten im BayWa-Konzern zuordnen lassen. Im Falle der Verschmelzung rechtlich selbstständiger Unternehmenseinheiten wird die jeweilige Betriebseinheit oder das jeweils geografisch abgegrenzte Segment der aufnehmenden Unternehmenseinheit als Cash-Generating Unit angesehen. Teilweise werden auch Gruppen von rechtlich selbstständigen Unternehmenseinheiten, die zusammen erworben wurden und eine Einheit bilden, als zahlungs- mittelgenerierende Einheit herangezogen. In der BayWa r.e.-Gruppe erfolgen die Werthaltigkeitstests auf Ebene der Geschäftseinheiten („Business Entities“) als zahlungsmittelgenerierende Einheiten. Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird der Barwert der künftigen Zahlungen, der aufgrund der fortlaufenden Nutzung der Cash- Generating Unit erwartet wird, zugrunde gelegt. Die Prognose der Zahlungen stützt sich dabei regelmäßig auf die vom Management erstellten aktuellen Planungen auf einer 3-Jahres-Ebene sowie auf weitere Prämissen, die sich jeweils am aktuellen Kenntnisstand, an Marktprognosen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit orientieren.
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Samples: Konzernabschluss
Immaterielle Vermögenswerte. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer (in bei der Regel drei bis fünf Jahre) abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung der Vermögenswerte ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen verbunden ist und die Kosten der Vermögenswerte zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizu- legenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit angemessenen Teilen ihren An- schaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungs- aufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abge- schrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gemeinkosten angesetzt immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und über ihre die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Konzern entspricht. Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns angewandten Nutzungsdauern stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Gewerbliche Schutzrechte Lizenzen Software 8 bis 20 3 bis 20 3 bis 8 Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich oder bei einem Hinweis auf eine Wertminderung entweder für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittel- generierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt (nähere Erläuterungen dazu siehe Anhangsangabe 2.3.13). Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig linear abgeschrieben. Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts. Geschäfts- oder Firmenwerte werden Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest überprüft, ob die Einschätzung der unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Wir haben geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte als noch nicht genutzte immaterielle Vermögens- werte klassifiziert. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (Impairment-Testd. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) unterzogenausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Ver- mögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Im Rahmen Gewinne oder Verluste aus der Über- prüfung der Werthaltigkeit Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden die Restbuchwerte der den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit) zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Nutzungswerten verglichen. Als Cash-Generating Unit sind grundsätzlich die rechtlich selbstständigen Unternehmenseinheiten definiert, die sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Regel unmittelbar den Berichtssegmenten im BayWa-Konzern zuordnen lassen. Im Falle Periode, in der Verschmelzung rechtlich selbstständiger Unternehmenseinheiten wird die jeweilige Betriebseinheit oder das jeweils geografisch abgegrenzte Segment der aufnehmenden Unternehmenseinheit als Cash-Generating Unit angesehen. Teilweise werden auch Gruppen von rechtlich selbstständigen Unternehmenseinheiten, die zusammen erworben wurden und eine Einheit bilden, als zahlungs- mittelgenerierende Einheit herangezogen. In der BayWa r.e.-Gruppe erfolgen die Werthaltigkeitstests auf Ebene der Geschäftseinheiten („Business Entities“) als zahlungsmittelgenerierende Einheiten. Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird der Barwert der künftigen Zahlungen, der aufgrund der fortlaufenden Nutzung der Cash- Generating Unit erwartet Vermögenswert ausgebucht wird, zugrunde gelegt. Die Prognose der Zahlungen stützt sich dabei regelmäßig auf die vom Management erstellten aktuellen Planungen auf einer 3-Jahres-Ebene sowie auf weitere Prämissen, die sich jeweils am aktuellen Kenntnisstand, an Marktprognosen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit orientierenerfolgswirksam erfasst.
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Samples: Bestätigungsvermerk Des Unabhängigen Abschlussprüfers
Immaterielle Vermögenswerte. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer (in bei der Regel drei bis fünf Jahre) abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung der Vermögenswerte ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen verbunden ist und die Kosten der Vermögenswerte zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die An- schaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermö- genswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögens- werte werden in den Folgeperioden mit angemessenen Teilen ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nut- zungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungs- dauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gemeinkosten angesetzt immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und über ihre die Abschrei- bungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funk- tion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht. Die auf die immateriellen Vermögenswerte von BioNTech angewandten Nutzungsdauern stellen sich zu- sammengefasst wie folgt dar: Gewerbliche Schutzrechte 10-20 Lizenzen 3-20 Software 3-8 Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich oder bei einem Hinweis auf eine Wertminderung entweder für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt (siehe Anhangangabe 2.3.13 für weiterführende Details). Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig linear abgeschrieben. Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts. Geschäfts- oder Firmenwerte werden Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest da- hingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Der Konzern hat geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte als noch nicht genutzte imma- terielle Vermögenswerte klassifiziert. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (Impairment-Testd.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfän- ger die Verfügungsgewalt erlangt) unterzogenausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Im Rahmen Gewinne oder Verluste aus der Über- prüfung der Werthaltigkeit Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden die Restbuchwerte der den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit) zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Nutzungswerten verglichen. Als Cash-Generating Unit sind grundsätzlich die rechtlich selbstständigen Unternehmenseinheiten definiert, die sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Regel unmittelbar den Berichtssegmenten im BayWa-Konzern zuordnen lassen. Im Falle Periode, in der Verschmelzung rechtlich selbstständiger Unternehmenseinheiten wird die jeweilige Betriebseinheit oder das jeweils geografisch abgegrenzte Segment der aufnehmenden Unternehmenseinheit als Cash-Generating Unit angesehen. Teilweise werden auch Gruppen von rechtlich selbstständigen Unternehmenseinheiten, die zusammen erworben wurden und eine Einheit bilden, als zahlungs- mittelgenerierende Einheit herangezogen. In der BayWa r.e.-Gruppe erfolgen die Werthaltigkeitstests auf Ebene der Geschäftseinheiten („Business Entities“) als zahlungsmittelgenerierende Einheiten. Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird der Barwert der künftigen Zahlungen, der aufgrund der fortlaufenden Nutzung der Cash- Generating Unit erwartet Vermögenswert ausgebucht wird, zugrunde gelegt. Die Prognose der Zahlungen stützt sich dabei regelmäßig auf die vom Management erstellten aktuellen Planungen auf einer 3-Jahres-Ebene sowie auf weitere Prämissen, die sich jeweils am aktuellen Kenntnisstand, an Marktprognosen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit orientierenerfolgswirksam erfasst.
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Samples: Bestätigungsvermerk Des Unabhängigen Abschlussprüfers