Common use of Immobiliar- Clause in Contracts

Immobiliar-. Verbraucher- darlehensvertrag Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarle- hensvertrag handelt es sich zunächst um einen Verbraucherdarlehensvertrag im zu- vor beschriebenen Sinne. Das Besondere an einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen – auch Immobilien-, Grundpfanddarlehen oder Hypothekendarlehen genannt – ist, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Darlehensvertrag 1. durch ein Grund- pfandrecht oder eine Reallast besichert ist, oder 2. für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäu- den oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt ist (sogenannter „gebäudewirtschaftlicher Zweck“). Die Grundstücke oder grund- stücksgleichen Rechte, an denen die Sicher- heiten bestellt werden, können – sofern mit dem Darlehensgeber vereinbart – auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europä- ischen Union oder einem Drittland liegen. Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sind regelmäßig langfristige Verträge. Darin liegt ein gewisser Vorteil. Denn zum einen ermöglicht die lange Laufzeit einen niedri- gen Tilgungssatz und damit eine niedrige Darlehensrate. Zum anderen bringt Ihnen der regelmäßig vereinbarte gebundene Sollzinssatz – auch Festzins genannt – Pla- nungssicherheit für Ihre Zukunft. Für einen im Voraus vereinbarten Zeitraum bleibt Ihre monatliche Rate gleich hoch und damit überschaubar. Beispiele: Immobiliar-Verbraucherdarlehens- verträge sind typischerweise Verbraucher- darlehen, einschließlich Bauspardarlehen, die dinglich gesichert sind und/oder für den Erwerb einer Immobilie genutzt werden. Auch dinglich gesicherte Verbraucherdarle- hen, die nicht für den Kauf einer Immobilie genutzt werden, sondern beispielsweise für eine Reise oder Konsumgüter, sind Immobi- liar-Verbraucherdarlehen.

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Samples: www.vbidr.de, www.volksbank-dresden-bautzen.de, www.volksbank-allgaeu-oberschwaben.de

Immobiliar-. Verbraucher- darlehensvertrag Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarle- hensvertrag handelt es sich zunächst um einen Verbraucherdarlehensvertrag im zu- vor beschriebenen Sinne. Das Besondere an einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen – auch Immobilien-, Grundpfanddarlehen oder Hypothekendarlehen genannt – ist, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Darlehensvertrag 1. durch ein Grund- pfandrecht oder eine Reallast besichert ist, oder 2. für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäu- den oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt ist (sogenannter „gebäudewirtschaftlicher Zweck“). Die Grundstücke oder grund- stücksgleichen Rechte, an denen die Sicher- heiten bestellt werden, können – sofern mit dem Darlehensgeber vereinbart – auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europä- ischen Union oder einem Drittland liegen. Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sind regelmäßig langfristige Verträge. Darin liegt ein gewisser Vorteil. Denn zum einen ermöglicht die lange Laufzeit einen niedri- gen Tilgungssatz und damit eine niedrige Darlehensrate. Zum anderen bringt Ihnen der regelmäßig vereinbarte gebundene Sollzinssatz – auch Festzins genannt – Pla- nungssicherheit für Ihre Zukunft. Für einen im Voraus vereinbarten Zeitraum bleibt Ihre monatliche Rate gleich hoch und damit überschaubar. Beispiele: Immobiliar-Verbraucherdarlehens- verträge sind typischerweise Verbraucher- darlehen, einschließlich Bauspardarlehen, die dinglich gesichert sind und/oder für den Erwerb einer Immobilie genutzt werden. Auch dinglich gesicherte Verbraucherdarle- hen, die nicht für den Kauf einer Immobilie genutzt werden, sondern beispielsweise für eine Reise oder Konsumgüter, sind Immobi- liar-Verbraucherdarlehen.

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Samples: www.muenchenerhyp.de