Immobilienvermittlung Musterklauseln

Immobilienvermittlung. Die App VV BMS Immo ist gefragt: 3.480 Downloads sprechen für sich. Circa 100 kommen monatlich dazu. Acht Auszubil- dende des ersten Lehrjahres haben 2017 für die App einen 50-sekündigen Werbefilm gedreht, der auf YouTube zu sehen ist und mehr als 45* Views verdient! * Stand Xxxx 2018 Verkäufer und Käufer benötigen gleicherma- ßen gute Beratung. Bevor es um den Ver - kauf einer Immobi- lie geht, geht es erst einmal darum, die aktuelle Lebenspha- se des Verkäufers zu verstehen und um die Frage, welche Konse - quenzen ein Verkauf mit sich bringt. Oft sind – gerade beim Immobilienverkauf – auch Emotionen Teil des Prozesses. Grundsätzlich ist – typisch für die Ver - einigte Volksbank Münster – Beratung wichtiger Teil des Geschäfts; darin unterscheiden wir uns übrigens auch vom typischen Angebot eines Im- mobilienmaklers. 2017 war insgesamt eine gute Zeit für Verkäufer, da in den vergangenen Jahren die Verkaufsprei - se durch die niedrigen Zinsen, das Bevölkerungs- wachstum in der Stadt Münster sowie im Um - land zwar zu einer erhöhten Nachfrage geführt haben, das Angebot aber gleichzeitig nicht grö - ßer geworden ist. XXXXXXX XXXXXXXX | XXXXXX XXXXXXXX | DIR K HUMPERT | XXXX X XXXXXXXXXXX XXXXXXX XXXXXXXXX | XXXXXX XXXXXXXXX | XXXX XXXXXXX | XXX-XXXXXXX XXXXXX | XXXXXX XX XXXX | XXXX XXXXXX G | DIR X XXXXXX | XXXXXX X XXXXXX-XXXXXXX Sind die Kinder aus dem Haus? Stehen nun eher genussvolle Reisen statt beschwerlicher Garten - arbeit auf der Agenda? Und welches Potenzial hat das Grundstück eigentlich? Der Verkauf einer Immobilie hängt heute nicht nur vom Lebensabschnitt, sondern auch maß - geblich von den eigenen Vorstellungen und dem Potenzial eines Grundstücks ab. Bevor also an eine Verkaufsentscheidung zu denken ist, ist zu prüfen, welche Alternativen es für den Ver - käufer geben kann: Beispielsweise kann ein Ab- riss der bestehenden Immobilie einen Mehrwert für den Verkäufer bedeuten, weil so ein höherer Verkaufspreis erzielt werden kann. Statt eines Verkaufs kann auch eine Immobilienvermietung die richtige Entscheidung sein – diese Dienstleis - tung hat die Immobilienabteilung übrigens auch im Portfolio. Mitglieder und Kunden, die eine Immobilie kau- fen wollen, erhalten erst eine Beratung, die ei - nen Finanzierungscheck beinhaltet. Sollten wir einen Kauf nicht empfehlen, kommunizieren wir das auch. Empfehlen wir indes einen Immobili- enkauf, können interessierte Käufer in Zeiten eines geringen Immobilienangebotes durch das Ergebnis der Finanzierungsanal...
Immobilienvermittlung. Versichert ist der Nachweis und die Vermittlung von Immobilien-/Grundstückskaufverträgen, Mietverträgen über Wohn- und Geschäftsräume und von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus der unterlassenen Weiterleitung von Mitteilungen über die mangelnde Bonität eines Interessenten an den Auftraggeber oder der Nichterfüllung von Verpflichtungen zur Nachforschung über die Kreditwürdigkeit eines Interessenten.
Immobilienvermittlung. Geltungsbereich

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  • Weiterübermittlungen Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen, die dem Datenimporteur vom Datenexporteur mitgeteilt wurden, an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung daran einverstanden erklärt oder falls i) die Weiterübermittlung an ein Land erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt, der die Weiterübermittlung abdeckt, ii) der Dritte auf andere Weise geeignete Garantien gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 der Verordnung (EU) 2016/679 gewährleistet, iii) die Weiterübermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit bestimmten Verwaltungs-, Gerichts- oder regulatorischen Verfahren erforderlich ist oder iv) die Weiterübermittlung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Jede Weiterübermittlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Datenimporteur alle anderen Garantien gemäß diesen Klauseln, insbesondere die Zweckbindung, einhält.

  • Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.

  • Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Vermittler Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsvertrags von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsfalldaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzangelegenheiten benötigen.

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

  • Kommunikation Sämtliche Kommunikation zwischen dem Anleger und der Bank erfolgt grundsätz- lich auf elektronischem Weg über den geschützten Bereich der Webseite oder per E-Mail. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn und soweit dies in dieser Rahmenvereinbarung ausdrücklich geregelt wurde sowie im Fall der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts.

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.