Versicherte Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche aus dem kreativen Veröffentlichungs- und Dienstleistungsrisiko insbesondere als Werbeagentur, Public- Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer,Web-Designer oder Marktforschungsinstitut,. Versicherungsschutz besteht ebenso bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten, der Verletzung von Wettbewerbsrechten sowie Schutz- und Urheberrechten, wie z. B.: - Persönlichkeitsrechte, - Namensrechte, - Markenrechte, - Lizenzrechte. Ebenfalls versichert sind Schäden, die durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde) verursacht werden.
Versicherte Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannten Tätigkeiten.
Versicherte Tätigkeiten. Als freiberufiiche Tätigkeit im Sinne der primären Risikobeschreibung gilt zunächst natürlich die Tätigkeit des freiberufiichen / freischaffenden Archi- tekten oder Ingenieurs. Auch die entsprechende Nebentätigkeit eines beamteten oder angestellten Architekten / Ingenieurs zählt zur freiberuflichen Tätigkeit i.S.d. versicher- ten Risikos. Für die freiberufliche (Neben-)Tätigkeit der beamteten, angestellten oder (bau-)gewerblich tätigen Architekten ist der Abschluss einer objektbezoge- nen Beruf-Haftpflichtversicherung angebracht. Alternativ besteht auch die Möglichkeit des Abschlusses einer sogenannten Ruheversicherung, welche die VHV anbietet und im Falle eines Auftrags aktiviert werden kann. Welche Versicherungsform (Objektversicherung oder Ruheversicherung) von der eigenen Architekten-/ Ingenieurskammer akzeptiert wird, sollte im Vorfeld mit dieser geklärt werden. Daneben wird auch die entsprechende Tätigkeit des (bau-)gewerblichen Ar- chitekten als versicherbare freiberufliche Tätigkeit qualifiziert, soweit die- ser nicht mit der Bauausführung am selben Objekt betraut ist und es sich nicht um sonstige Tätigkeiten oder Leistungen außerhalb des Berufsbildes des Architekten handelt. Das mit der dienstlichen Tätigkeit des angestellten Architekten / Ingeni- eurs verbundene Haftpflichtrisiko ist nach allgemeinen versicherungstech- nischen Grundsätzen über eine von seinem Arbeitgeber abzuschließende Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherung abzudecken, wobei eventu- elle Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den angestellten Architekten / Ingenieur nicht versicherbar sind.
Versicherte Tätigkeiten. 3.1.2.1 Tätigkeit als IT-Dienstleister Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die innerhalb der Vertragslaufzeit eintreten und die aus der Erbringung von IT-Dienstleistungen und/oder der Lieferung von IT-Produkten durch die Versicherten bei einem Dritten entstehen.
3.1.2.2 Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater Versicherungsschutz besteht darüber hinaus für Versicherungsfälle, die innerhalb der Vertragslaufzeit eintreten und die aus der Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater entstehen.
3.1.2.3 Tätigkeit als Medienagentur Versicherungsschutz besteht darüber hinaus für Versicherungsfälle, die innerhalb der Vertragslaufzeit eintreten und und die aus der Tätigkeit als Medienagentur entstehen.
Versicherte Tätigkeiten. Gemäß Ziffer I.1. der Versicherungsbedingungen Professions by Hiscox Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Dienstleistungsbranche, Bedingungen 02/2019 besteht Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die den in der Satzung niedergelegten Vereinszwecken dienen.
Versicherte Tätigkeiten. Versichert ist – soweit im Versicherungsschein/Nachtrag ausgewiesen –
2.1 die Beratung zu und die Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländi- schen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagege- setzbuch vertrieben werden dürfen;
2.2 die Beratung zu und die Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländi- schen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentver- mögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen. Nicht versichert ist die Beratung zu und die Vermittlung von anderen Kapital- anlageprodukten.
Versicherte Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht im Privat-, Berufs- und Betriebsbereich je nach Beschreibung bei den einzelnen Deckungsbausteinen.
Versicherte Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte und im Rahmen der dem Vertrag zugrunde- liegenden Allgemeinen Bedingungen für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der freiberuflich ausgeübten und berufsrechtlich erlaubten Tätigkeit als Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer.
Versicherte Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht für die erlaubte berufliche Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater. Dies umfasst insbesondere auch folgende Tätigkeiten: Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung, Durchführung von Schulungen, Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen, Strategieberatung, Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung, Organisations- und Entwicklungsberatung, Qualitätskontrollberatung, Risikomanagementberatung, technische und logistische Beratung, IT-Beratung, Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen, Coaching, Gesundheits- und Sicherheitsberatung, Marketingberatung, Personalberatung und -vermittlung, Erstellung psychologischer Gutachten, Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs. Versicherungsschutz besteht auch für Management auf Zeit/Interimsmanagement, soweit diese Tätigkeit keine organschaftliche Tätigkeit (wie z.B. die Tätigkeit als Geschäftsführer) ist.
Versicherte Tätigkeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein und Nachträgen ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, soweit es sich um Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden handelt. Für branchen- und betriebsartenspezifische Risiken gilt der Deckungsumfang, der jeweils in dem Teil der branchenspezifischen Bestimmungen geregelt. Bei gemischten Betriebsarten gelten alle relevanten Teile. Die Risikobeschreibung ergibt sich aus der Tätigkeit eines Handwerksbetriebes mit dem Berufsbild von dem im Versicherungsschein genannten Handwerksbetrieb und den hierfür typischen Tätigkeiten.