Versicherte Tätigkeiten Musterklauseln

Versicherte Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannten Tätigkeiten.
Versicherte Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche aus dem kreativen Veröffentlichungs- und Dienstleistungsrisiko insbesondere als Werbeagentur, Public- Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer,Web-Designer oder Marktforschungsinstitut,. Versicherungsschutz besteht ebenso bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten, der Verletzung von Wettbewerbsrechten sowie Schutz- und Urheberrechten, wie z. B.: - Persönlichkeitsrechte, - Namensrechte, - Markenrechte, - Lizenzrechte. Ebenfalls versichert sind Schäden, die durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde) verursacht werden.
Versicherte Tätigkeiten. Als freiberufiiche Tätigkeit im Sinne der primären Risikobeschreibung gilt zunächst natürlich die Tätigkeit des freiberufiichen / freischaffenden Archi- tekten oder Ingenieurs. Auch die entsprechende Nebentätigkeit eines beamteten oder angestellten Architekten / Ingenieurs zählt zur freiberuflichen Tätigkeit i.S.d. versicher- ten Risikos. Für die freiberufliche (Neben-)Tätigkeit der beamteten, angestellten oder (bau-)gewerblich tätigen Architekten ist der Abschluss einer objektbezoge- nen Beruf-Haftpflichtversicherung angebracht. Alternativ besteht auch die Möglichkeit des Abschlusses einer sogenannten Ruheversicherung, welche die VHV anbietet und im Falle eines Auftrags aktiviert werden kann. Welche Versicherungsform (Objektversicherung oder Ruheversicherung) von der eigenen Architekten-/ Ingenieurskammer akzeptiert wird, sollte im Vorfeld mit dieser geklärt werden. Daneben wird auch die entsprechende Tätigkeit des (bau-)gewerblichen Ar- chitekten als versicherbare freiberufliche Tätigkeit qualifiziert, soweit die- ser nicht mit der Bauausführung am selben Objekt betraut ist und es sich nicht um sonstige Tätigkeiten oder Leistungen außerhalb des Berufsbildes des Architekten handelt. Das mit der dienstlichen Tätigkeit des angestellten Architekten / Ingeni- eurs verbundene Haftpflichtrisiko ist nach allgemeinen versicherungstech- nischen Grundsätzen über eine von seinem Arbeitgeber abzuschließende Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherung abzudecken, wobei eventu- elle Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den angestellten Architekten / Ingenieur nicht versicherbar sind.
Versicherte Tätigkeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein und Nachträgen ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, soweit es sich um Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden handelt. Für branchen- und betriebsartenspezifische Risiken gilt der Deckungsumfang, der jeweils in dem Teil der branchenspezifischen Bestimmungen geregelt. Bei gemischten Betriebsarten gelten alle relevanten Teile. Die Risikobeschreibung ergibt sich aus der Tätigkeit eines Handwerksbetriebes mit dem Berufsbild von dem im Versicherungsschein genannten Handwerksbetrieb und den hierfür typischen Tätigkeiten.
Versicherte Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht für die erlaubte berufliche Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater. Dies umfasst insbesondere auch folgende Tätigkeiten: Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung, Durchführung von Schulungen, Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen, Strategieberatung, Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung, Organisations- und Entwicklungsberatung, Qualitätskontrollberatung, Risikomanagementberatung, technische und logistische Beratung, IT-Beratung, Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen, Coaching, Gesundheits- und Sicherheitsberatung, Marketingberatung, Personalberatung und -vermittlung, Erstellung psychologischer Gutachten, Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs. Versicherungsschutz besteht auch für Management auf Zeit/Interimsmanagement, soweit diese Tätigkeit keine organschaftliche Tätigkeit (wie z.B. die Tätigkeit als Geschäftsführer) ist.
Versicherte Tätigkeiten. Versichert sind sämtliche Tätigkeiten der versicherten Personen in Ausübung der in Ziffer I.4.1 genannten Funktionen. Bei den unter Ziffer I.4.1.1 genannten versicherten Personen besteht Versicherungsschutz auch für die operative Tätigkeit. Soweit versicherte Personen aufgrund ihrer Tätigkeit als Angestellte in Anspruch genommen werden, besteht Versicherungsschutz nur, wenn eine persönliche Haftung besteht, und nur im Umfang der Grundsätze der arbeitsrechtlichen Privilegierung.
Versicherte Tätigkeiten. Versichert sind die Tätigkeiten als Rechtsanwalt bzw. die Tätigkeiten der mitversi- cherten sonstigen Berufsgruppen gem. der Risikobeschreibung im Rahmen der All- gemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Berufsgruppe. Darüber hinaus gelten die nachstehenden Deckungserweiterungen.
Versicherte Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte und im Rahmen der dem Vertrag zugrunde- liegenden Allgemeinen Bedingungen für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der freiberuflich ausgeübten und berufsrechtlich erlaubten Tätigkeit als Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer.
Versicherte Tätigkeiten. Gemäß Ziffer I.1. der Versicherungsbedingungen Professions by Hiscox Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Dienstleistungsbranche, Bedingungen 02/2019 besteht Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die den in der Satzung niedergelegten Vereinszwecken dienen.
Versicherte Tätigkeiten. Gemäß Abschnitt A Ziffer I.1. der Versicherungsbedingungen Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Bedingungen 01/2019 besteht Versi- cherungsschutz für Tätigkeiten, die den in der Satzung niedergelegten Vereinszwecken dienen.