Common use of Import- und Exportbestimmungen, Zoll Clause in Contracts

Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. 3.2 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. 3.3 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 8.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. 3.2 8.2 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. 3.3 Der Lieferant ist 8.3 Sie sind verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, schweizerischen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 12.1 Der Lieferant steht dafür ein, sämtliche im Zusammenhang mit einer Lieferung anzuwendenden Außenwirtschaftsvorschriften zu beachten und insbesondere alle exportrechtlich notwendigen Genehmigungen eigenverantwortlich und auf seine Kosten einzuholen. 12.2 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine erfolgen ist die EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. 3.2 12.3 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. . 12.4 Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. 3.3 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten Re-)Exporten gemäß deutschen, europäischen und europäischen, US-amerikanischen Ausfuhr Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 (1) Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. 3.2 (2) Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 auf Ihre seine Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. 3.3 (3) Der Lieferant ist verpflichtet, uns DBW über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 8.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine ist die EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. des Lieferanten anzugeben. 3.2 8.2 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 (geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1617/2006 und die Verordnung (EG) Nr. 75/2008) auf Ihre seine Kosten geforderte (Lieferanten-) Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. 3.3 8.3 Der Lieferant ist verpflichtet, uns verpflichtet Xxxxxxx über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich oder in Textform zu unterrichten.

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Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 8.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. 3.2 Importierte Waren 8.2 Sie sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. 3.3 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 8.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. 3.2 8.2 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 1207/2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. 3.3 Der Lieferant ist 8.3 Sie sind verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten. 8.4 Der Lieferant verpflichtet sich das aktuell gültige Exportkontrollgesetz der Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx einzuhalten.

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Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 8.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Umsatzsteuer- Identifikations-Nr. anzugeben. 3.2 8.2 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. 3.3 Der Lieferant ist 8.3 Sie sind verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

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Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 8.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. 3.2 8.2 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 1207/2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. 3.3 Der Lieferant ist 8.3 Sie sind verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

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Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 9.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. 3.2 9.2 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. 3.3 Der Lieferant ist 9.3 Sie sind verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr europäischen, US Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen Güter ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

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Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 8.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. 3.2 8.2 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. 3.3 Der Lieferant ist 8.3 Sie sind verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

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Samples: General Terms and Conditions

Import- und Exportbestimmungen, Zoll. 3.1 8.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. 3.2 8.2 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen. Kosten fehlender, unkorrekter oder ungenauer Deklarierung (z.B. falsche TARIC) gehen zu Ihren Lasten. 3.3 Der Lieferant ist 8.3 Sie sind verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.

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