Individuell vereinbarte Selbstbeteiligungen. Individuelle Selbstbeteiligungen sind - sofern vereinbart - dem Versicherungsschein zu entnehmen. Die in Ziffer 4.2 genannten bedingungsgemäßen Selbstbeteiligungen bleiben hiervon unberührt, sofern diese die Höhe der individuell vereinbarten Selbstbeteiligungen übersteigen.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung
Individuell vereinbarte Selbstbeteiligungen. Individuelle Selbstbeteiligungen sind - sofern vereinbart - dem Versicherungsschein zu entnehmen. Die in Ziffer 4.2 genannten bedingungsgemäßen Selbstbeteiligungen bleiben hiervon unberührt, sofern diese die Höhe der individuell vereinbarten Selbstbeteiligungen übersteigen.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung