Common use of Individuelle Vermögensverwaltung (Portfolioverwaltung) Clause in Contracts

Individuelle Vermögensverwaltung (Portfolioverwaltung). Anders als bei der Verwaltung unserer Investmentfonds (kollektive Vermögensverwaltung) sehen bei der individuellen Vermögensverwaltung die betreffenden Verträge mit den Kunden regelmäßig keine ausdrückliche Ermächtigung für die Raiffeisen KAG vor, die mit dem Aktienbestand des Portfolios verbundenen Stimmrechte auszuüben. Erwirbt daher die Raiffeisen KAG Aktien für das Portfolio des Kunden, so werden diesbezügliche Stimmrechte durch die Raiffeisen KAG nicht ausgeübt. Erwirbt die Raiffeisen KAG Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden, ist üblicherweise die Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen Fonds berechtigt, die im Fondsvermögen befindlichen Stimmrechte aus dem Aktienbestand auszuüben. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben werden, berücksichtigt die Raiffeisen KAG auch eine von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung. Kommen Fonds der Raiffeisen KAG zum Einsatz, so gilt die vorliegende Mitwirkungspolitik. Erwirbt die Raiffeisen KAG Fondsanteilsscheine für das Fondsportfolio, ist üblicherweise die Verwaltungsgesellschaft des erworbenen Fonds berechtigt, die im erworbenen Fonds befindlichen Stimmrechte aus dem Aktienbestand auszuüben. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilsscheine für das Fondsportfolio erworben werden, berücksichtigt die Raiffeisen KAG auch eine von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung. Kommen Fonds der Raiffeisen KAG zum Einsatz, so gilt die vorliegende Mitwirkungspolitik.

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Individuelle Vermögensverwaltung (Portfolioverwaltung). Anders als bei der Verwaltung unserer Investmentfonds (kollektive Vermögensverwaltung) sehen bei der individuellen Vermögensverwaltung die betreffenden Verträge mit den Kunden regelmäßig keine ausdrückliche Ermächtigung für die Raiffeisen KAG vor, die mit dem Aktienbestand des Portfolios verbundenen Stimmrechte auszuüben. Erwirbt daher die Raiffeisen KAG Aktien für das Portfolio des Kunden, so werden diesbezügliche Stimmrechte durch die Raiffeisen KAG nicht ausgeübt. Erwirbt die Raiffeisen KAG Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden, ist üblicherweise die Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen Fonds berechtigt, die im Fondsvermögen befindlichen Stimmrechte aus dem Aktienbestand auszuüben. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben erwor- ben werden, berücksichtigt die Raiffeisen KAG auch eine von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik Mit- wirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung. Kommen Fonds der Raiffeisen KAG zum Einsatz, so gilt die vorliegende Mitwirkungspolitik. Erwirbt die Raiffeisen KAG Fondsanteilsscheine für das Fondsportfolio, ist üblicherweise die Verwaltungsgesellschaft des erworbenen Fonds berechtigt, die im erworbenen Fonds befindlichen Stimmrechte aus dem Aktienbestand auszuübenauszu- üben. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilsscheine für das Fondsportfolio erworben werden, berücksichtigt die Raiffeisen KAG auch eine von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung. Kommen Fonds der Raiffeisen KAG zum Einsatz, so gilt die vorliegende Mitwirkungspolitik.

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