Informationen. Verweise auf die Vorlage von die dem Treuhänder von der Verwaltungsgesell- schaft zur Verfügung zu stellenden Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungsgesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzule- gen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn anwendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, die Informationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kann. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Informatio- nen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn an- wendbar) umfassen, wenn anwendbar, die Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltungsgesellschaft wie in Anlage 1 oder Anlage 2. Dokumente und Informationen, die von der Verwaltungsgesellschaft oder ihrem Ver- treter dem Treuhänder zur Verfügung gestellt werden müssen Die Informationen, Bücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes bezie- hen: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungen, die von den Buchprüfern bezüglich des Fonds gemacht wurden; • Aufzeichnungen zu Buchhaltung, Steuern und Preisen einschließlich des Ge- schäftsberichts und Jahresabschlusses; • Anweisungen bezüglich der Bargeldkonten des Fonds; • Details zu Zeichnungen und Rücknahmen der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurden; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik und jegliche damit verbundenen Verfahren und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTC-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Xxxxxxxxxxxxxxxx und OTC-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; Informationen, die dem Treuhänder durch Dritte auf Anfrage der Verwaltungsgesell- schaft vorgelegt werden müssen • Dokumente über die Eröffnung von Konten bei Zulässigen Instituten. • Zugang zu Auszügen von Börsenmaklern in Bezug zu Derivathandel in Papierform oder elektronischer Form durch ein proprietäres System, SWIFT-Meldungen oder auf einen anderen Weg. • Zugang zu Sicherheitskonten Im Rahmen des Derivatehandels. • Zugang zu Aufzeichnungen der Aktienleihe, die durch die Aktienleihstelle unter- halten werden.
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Samples: Trust Agreement
Informationen. Verweise auf die Vorlage von die dem Treuhänder von der Verwaltungsgesell- schaft zur Verfügung zu stellenden Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungsgesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzule- genvorzulegen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn anwendbaran- wendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft nicht in der Lage ist, die Informationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kann. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Informatio- nen Informationen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn an- wendbaranwendbar) umfassen, wenn anwendbar, die Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltungsgesellschaft wie in Anlage 1 oder Anlage 2. Dokumente und Informationen, die von der Verwaltungsgesellschaft oder ihrem Ver- treter dem Treuhänder zur Verfügung gestellt werden müssen Die Informationen, Bücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes bezie- henbeziehen: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungen, die von den Buchprüfern bezüglich des Fonds gemacht wurden; • Aufzeichnungen zu Buchhaltung, Steuern und Preisen einschließlich des Ge- schäftsberichts und Jahresabschlusses; • Anweisungen bezüglich der Bargeldkonten des Fonds; • Details zu Zeichnungen und Rücknahmen der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurden; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik und jegliche damit verbundenen Verfahren und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTC-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Xxxxxxxxxxxxxxxx und OTC-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; Informationen, die dem Treuhänder durch Dritte auf Anfrage der Verwaltungsgesell- schaft vorgelegt werden müssen • Dokumente über die Eröffnung von Konten bei Zulässigen Instituten. • Zugang zu Auszügen von Börsenmaklern in Bezug zu Derivathandel in Papierform oder elektronischer Form durch ein proprietäres System, SWIFT-Meldungen oder auf einen anderen Weg. • Zugang zu Sicherheitskonten Im Rahmen des Derivatehandels. • Zugang zu Aufzeichnungen der Aktienleihe, die durch die Aktienleihstelle unter- halten werden.
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Samples: Trust Agreement
Informationen. Verweise Die Bank stellt dem Kunden einmal monatlich, sofern individualvertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, Informationen über einzelne Zahlungsvorgänge in Papierform oder auf die Vorlage von die einem anderen dauerhaften Datenträger – entsprechend den Angaben zum Post- versand auf dem Treuhänder von Antragsformular zur Eröffnung eines Xxxxxx bei der Verwaltungsgesell- schaft Bank – zur Verfügung zu stellenden Verfügung. Die Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungsgesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzule- gen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn anwendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, die Informationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kann. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Informatio- nen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn an- wendbar) umfassen, wenn anwendbar, die Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltungsgesellschaft wie in Anlage 1 oder Anlage 2. Dokumente und Informationen, die von der Verwaltungsgesellschaft oder ihrem Ver- treter dem Treuhänder zur Verfügung gestellt werden müssen Die Informationen, Bücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes bezie- henZahler enthalten: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungen, die von den Buchprüfern bezüglich des Fonds gemacht wurden; • Aufzeichnungen zu Buchhaltung, Steuern und Preisen einschließlich des Ge- schäftsberichts und Jahresabschlusses; • Anweisungen bezüglich der Bargeldkonten des Fonds; • Details zu Zeichnungen und Rücknahmen der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurden; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik und jegliche damit verbundenen Verfahren und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTC-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Xxxxxxxxxxxxxxxx und OTC-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; Informationeneine Referenz, die dem Treuhänder durch Dritte auf Anfrage Zahler die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger; • den Betrag, der Verwaltungsgesell- schaft vorgelegt werden müssen • Dokumente über die Eröffnung von Konten bei Zulässigen Instituten. • Zugang zu Auszügen von Börsenmaklern Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in Bezug zu Derivathandel der Währung, in Papierform der das Zahlungskonto des Zahlers belastet wird, oder elektronischer Form durch ein proprietäres System, SWIFT-Meldungen oder auf einen anderen Weg. • Zugang zu Sicherheitskonten Im Rahmen des Derivatehandels. • Zugang zu Aufzeichnungen in der AktienleiheWährung, die durch im Zahlungsauf- trag verwendet wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die Aktienleihstelle unter- halten werden.vom Zahler zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlers dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der nach dieser Währungs- umrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist; • das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des Eingangs des Zahlungsauftrags. Die Informationen an den Zahlungsempfänger enthalten: • eine Referenz, die dem Zahlungsempfänger die Identi- fizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und geg- ebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angaben; • den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der dieser Betrag auf dem Zahlungs- konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahlungsempfänger zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungs- vorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der vor dieser Währungsumrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs war; • das Wertstellungsdatum der Gutschrift. Die VP Bank (Luxembourg) SA ist eine in Luxemburg domizilierte Bank und untersteht der Zulassung und Regulierung der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), X-0000 Xxxxxxxxx, xxx.xxxx.xx xxxx.xx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxx.xxx Nummer im Handels- und Firmenregister (RCS): B29509 T +000 000 00 00 · F +000 000 00 00 · xxxx@xxxxxx.xxx T +00 00 000 00 00 · F +00 00 000 00 00 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +0 000 000 00 00 · F +0 000 000 00 00 · xxxx.xxx@xxxxxx.xxx Xxxxxxxxx 000000 · Singapore T +00 0000 0000 · F +00 0000 0000 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen. Verweise auf die Vorlage von die dem Treuhänder von der Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung zu stellenden Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzule- genvorzulegen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn anwendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, die Informationen Infor- mationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kann. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Informatio- nen Informationen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn an- wendbaranwendbar) umfassen, wenn anwendbar, die Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft wie in Anlage 1 oder Anlage 2. Dokumente und Informationen, die von der Verwaltungsgesellschaft oder ihrem Ver- treter dem Treuhänder zur Verfügung gestellt werden müssen Die Informationen, Bücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes bezie- henbeziehen: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungen, die von den Buchprüfern bezüglich des Fonds gemacht wurden; • Aufzeichnungen zu Buchhaltung, Steuern und Preisen einschließlich des Ge- schäftsberichts und Jahresabschlusses; • Anweisungen bezüglich der Bargeldkonten des Fonds; • Details zu Zeichnungen und Rücknahmen der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurden; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik und jegliche damit verbundenen Verfahren und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTC-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Xxxxxxxxxxxxxxxx Börsengehandelte und OTC-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; Informationen, die dem Treuhänder durch Dritte auf Anfrage der Verwaltungsgesell- schaft vorgelegt werden müssen • Dokumente über die Eröffnung von Konten bei Zulässigen Instituten. • Zugang zu Auszügen von Börsenmaklern in Bezug zu Derivathandel in Papierform oder elektronischer Form durch ein proprietäres System, SWIFT-Meldungen oder auf einen anderen Weg. • Zugang zu Sicherheitskonten Im Rahmen des Derivatehandels. • Zugang zu Aufzeichnungen der Aktienleihe, die durch die Aktienleihstelle unter- halten werden.. ZUR URKUND dessen haben die Parteien diesen Vertrag an dem oben genannten Datum unterzeichnet und überbracht. von MEDIOLANUM INTERNATIONAL FUNDS LIMITED in Anwesenheit von: von RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A., ZWEIGESTELLE DUBLIN in Anwesenheit von: 1.00 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3 2.00 ÄNDERUNG DES TREUHANDVERTRAGES 3
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Samples: Trust Agreement