Common use of Informationen Clause in Contracts

Informationen. Die Bank stellt dem Kunden einmal monatlich, sofern individualvertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, Informationen über einzelne Zahlungsvorgänge in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger – entsprechend den Angaben zum Post- versand auf dem Antragsformular zur Eröffnung eines Xxxxxx bei der Bank – zur Verfügung. Die Informationen an den Zahler enthalten: • eine Referenz, die dem Zahler die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger; • den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der das Zahlungskonto des Zahlers belastet wird, oder in der Währung, die im Zahlungsauf- trag verwendet wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahler zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlers dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der nach dieser Währungs- umrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist; • das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des Eingangs des Zahlungsauftrags. Die Informationen an den Zahlungsempfänger enthalten: • eine Referenz, die dem Zahlungsempfänger die Identi- fizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und geg- ebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angaben; • den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der dieser Betrag auf dem Zahlungs- konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahlungsempfänger zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungs- vorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der vor dieser Währungsumrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs war; • das Wertstellungsdatum der Gutschrift. Die VP Bank (Luxembourg) SA ist eine in Luxemburg domizilierte Bank und untersteht der Zulassung und Regulierung der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), X-0000 Xxxxxxxxx, xxx.xxxx.xx xxxx.xx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxx.xxx Nummer im Handels- und Firmenregister (RCS): B29509 T +000 000 00 00 · F +000 000 00 00 · xxxx@xxxxxx.xxx T +00 00 000 00 00 · F +00 00 000 00 00 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +0 000 000 00 00 · F +0 000 000 00 00 · xxxx.xxx@xxxxxx.xxx Xxxxxxxxx 000000 · Singapore T +00 0000 0000 · F +00 0000 0000 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Informationen. Verweise auf die Vorlage von die dem Treuhänder von der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung zu stellenden Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungs- gesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzulegen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn anwendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, die Infor- mationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kann. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Informationen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn anwendbar) umfassen, wenn anwendbar, die Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltungsgesell- schaft wie in Anlage 1 oder Anlage 2. Die Bank stellt dem Kunden einmal monatlichInformationen, sofern individualvertraglich keine andere Regelung getroffen wurdeBücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes beziehen: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungen, Informationen die von den Buchprüfern bezüglich des Fonds gemacht wurden; • Aufzeichnungen zu Buchhaltung, Steuern und Preisen einschließlich des Ge- schäftsberichts und Jahresabschlusses; • Anweisungen bezüglich der Bargeldkonten des Fonds; • Details zu Zeichnungen und Rücknahmen der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurden; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik und jegliche damit verbundenen Verfahren und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTC-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Börsengehandelte und OTC-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; • Dokumente über einzelne Zahlungsvorgänge die Eröffnung von Konten bei Zulässigen Instituten. • Zugang zu Auszügen von Börsenmaklern in Bezug zu Derivathandel in Papierform oder elektronischer Form durch ein proprietäres System, SWIFT-Meldungen oder auf einem einen anderen dauerhaften Datenträger – entsprechend den Angaben zum Post- versand auf dem Antragsformular zur Eröffnung eines Xxxxxx bei Weg. • Zugang zu Sicherheitskonten Im Rahmen des Derivatehandels. • Zugang zu Aufzeichnungen der Bank – zur Verfügung. Die Informationen an den Zahler enthalten: • eine ReferenzAktienleihe, die durch die Aktienleihstelle unter- halten werden. ZUR URKUND dessen haben die Parteien diesen Vertrag an dem Zahler die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs ermöglichtoben genannten Datum unterzeichnet und überbracht.‌ von MEDIOLANUM INTERNATIONAL FUNDS LIMITED in Anwesenheit von: von RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A., sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger; • den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, ZWEIGESTELLE DUBLIN in der Währung, in der das Zahlungskonto des Zahlers belastet wird, oder in der Währung, die im Zahlungsauf- trag verwendet wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahler zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlers dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der nach dieser Währungs- umrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist; • das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des Eingangs des Zahlungsauftrags. Die Informationen an den Zahlungsempfänger enthaltenAnwesenheit von: • eine Referenz, die dem Zahlungsempfänger die Identi- fizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und geg- ebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angaben; • den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der dieser Betrag auf dem Zahlungs- konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahlungsempfänger zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungs- vorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der vor dieser Währungsumrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs war; • das Wertstellungsdatum der Gutschrift. Die VP Bank (Luxembourg) SA ist eine in Luxemburg domizilierte Bank und untersteht der Zulassung und Regulierung der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), X-0000 Xxxxxxxxx, xxx.xxxx.xx xxxx.xx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxx.xxx Nummer im Handels- und Firmenregister (RCS): B29509 T +000 000 00 00 · F +000 000 00 00 · xxxx@xxxxxx.xxx T +00 00 000 00 00 · F +00 00 000 00 00 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +0 000 000 00 00 · F +0 000 000 00 00 · xxxx.xxx@xxxxxx.xxx Xxxxxxxxx 000000 · Singapore T +00 0000 0000 · F +00 0000 0000 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx1.00 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3 2.00 ÄNDERUNG DES TREUHANDVERTRAGES 3

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Samples: Trust Agreement

Informationen. Verweise auf die Vorlage von die dem Treuhänder von der Verwaltungsgesell- schaft zur Verfügung zu stellenden Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungsgesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwal- tungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzulegen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn an- wendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungs- gesellschaft nicht in der Lage ist, die Informationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kann. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Informationen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn anwendbar) umfassen, wenn anwendbar, die Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltungsgesellschaft wie in Anlage 1 oder Anlage 2. Dokumente und Informationen, die von der Verwaltungsgesellschaft oder ihrem Ver- treter dem Treuhänder zur Verfügung gestellt werden müssen Die Bank stellt Informationen, Bücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes beziehen: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungen, die von den Buchprüfern bezüglich des Fonds gemacht wurden; • Aufzeichnungen zu Buchhaltung, Steuern und Preisen einschließlich des Ge- schäftsberichts und Jahresabschlusses; • Anweisungen bezüglich der Bargeldkonten des Fonds; • Details zu Zeichnungen und Rücknahmen der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurden; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik und jegliche damit verbundenen Verfahren und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTC-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Xxxxxxxxxxxxxxxx und OTC-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; Informationen, die dem Kunden einmal monatlich, sofern individualvertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, Informationen Treuhänder durch Dritte auf Anfrage der Verwaltungsgesell- schaft vorgelegt werden müssen • Dokumente über einzelne Zahlungsvorgänge die Eröffnung von Konten bei Zulässigen Instituten. • Zugang zu Auszügen von Börsenmaklern in Bezug zu Derivathandel in Papierform oder elektronischer Form durch ein proprietäres System, SWIFT-Meldungen oder auf einem einen anderen dauerhaften Datenträger – entsprechend den Angaben zum Post- versand auf dem Antragsformular zur Eröffnung eines Xxxxxx bei Weg. • Zugang zu Sicherheitskonten Im Rahmen des Derivatehandels. • Zugang zu Aufzeichnungen der Bank – zur Verfügung. Die Informationen an den Zahler enthalten: • eine ReferenzAktienleihe, die dem Zahler durch die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger; • den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der das Zahlungskonto des Zahlers belastet wird, oder in der Währung, die im Zahlungsauf- trag verwendet wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahler zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlers dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der nach dieser Währungs- umrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist; • das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des Eingangs des Zahlungsauftrags. Die Informationen an den Zahlungsempfänger enthalten: • eine Referenz, die dem Zahlungsempfänger die Identi- fizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und geg- ebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angaben; • den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der dieser Betrag auf dem Zahlungs- konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahlungsempfänger zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungs- vorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der vor dieser Währungsumrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs war; • das Wertstellungsdatum der Gutschrift. Die VP Bank (Luxembourg) SA ist eine in Luxemburg domizilierte Bank und untersteht der Zulassung und Regulierung der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), X-0000 Xxxxxxxxx, xxx.xxxx.xx xxxx.xx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxx.xxx Nummer im Handels- und Firmenregister (RCS): B29509 T +000 000 00 00 · F +000 000 00 00 · xxxx@xxxxxx.xxx T +00 00 000 00 00 · F +00 00 000 00 00 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +0 000 000 00 00 · F +0 000 000 00 00 · xxxx.xxx@xxxxxx.xxx Xxxxxxxxx 000000 · Singapore T +00 0000 0000 · F +00 0000 0000 · xxxx.xx@xxxxxx.xxxAktienleihstelle unter- halten werden.

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Samples: Trust Agreement

Informationen. Information der Bürger: Die Bank stellt dem Kunden einmal monatlichVergabestelle muss Informations- und Sensibilisierungsprogramme und -kampagnen für Verbraucher und Xxxxxxx in den Schulen zu Themen der Reduzierung sowohl der Abfälle als auch des Gehalts an gefährlichen Stoffen in den Materialien und Erzeugnissen (Vermeidung) und zum Thema Recycling und Wiederverwertung von Abfällen vorsehen. Diese Kampagnen können, sofern individualvertraglich keine andere Regelung getroffen wurdewenn die Vergabestelle sie nicht direkt vornimmt, im Vertrag der Dienstleistung Abfallbewirtschaftung enthalten sein und vom Auftragnehmer anhand der von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Daten und Hinweise durchgeführt werden. Um das Recycling getrennt gesammelter Abfälle und die Verwendung von Recyclingmaterial zu erleichtern, muss die Vergabestelle sicherstellen, dass aktuelle Informationen über einzelne Zahlungsvorgänge in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger – entsprechend den Angaben zum Post- versand auf dem Antragsformular zur Eröffnung eines Xxxxxx bei Art, Menge, Qualität und Standort der Bank – zur Verfügunggetrennt gesammelten Abfälle sowie über im Einzugsgebiet vorhandene Recyclinganlagen für alle interessierten Parteien leicht zugänglich sind, auch über das Computernetz. Die --- Informationen an die Vergabestelle: Zur Gewährleistung der größtmöglichen Effizienz der Dienstleistung für die Abfallbewirtschaftung muss die Vergabestelle eine ständige Kontrolle über seine Abwicklung und stets aktuelle qualitative und quantitative Daten über die Dienstleistung haben, um die Bewertung in Bezug auf die Bedürfnisse der Bürger und die Verwirklichung der Ziele Abfallvermeidung, -recycling und -verwertung zu ermöglichen und die Festlegung und Umsetzung von Änderungen der Dienstleistung vornehmen zu können. Zu diesem Zweck muss der Auftragnehmer der Vergabestelle regelmäßig in vertraglich festgelegten Abständen sämtliche Daten zur Abwicklung der Dienstleistung, sowohl hinsichtlich der technischen als auch der wirtschaftlichen Aspekte, zukommen lassen. --- Informationen an die Bieter: Um ein Angebot, das so genau wie möglich auf die Situation und den Zahler enthalten: • eine ReferenzBedarf des betreffenden Gebiets zugeschnitten ist, und die bestmögliche Organisation der Dienstleistung durch den Auftragnehmer zu gestatten, sollte die Vergabestelle in den Ausschreibungsunterlagen möglichst aktuelle Daten zu sämtlichen Aspekten vorlegen, die dem Zahler sowohl die Identifizierung Bewertung des betreffenden Zahlungsvorgangs ermöglichtBedarfs des Einzugsgebiets der Dienstleistung und der Bürger als auch das Erreichen der festgelegten Ziele der Abfallvermeidung, sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger; • den Betrag, des Recyclings und der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der das Zahlungskonto des Zahlers belastet wird, oder in der Währung, die im Zahlungsauf- trag verwendet wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahler zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlers dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der nach dieser Währungs- umrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist; • das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des Eingangs des ZahlungsauftragsVerwertung möglich machen. Die Insbesondere muss sie folgende Informationen an den Zahlungsempfänger enthaltenzur Verfügung stellen: • eine Referenz, die dem Zahlungsempfänger die Identi- fizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und geg- ebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angaben; • den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der dieser Betrag auf dem Zahlungs- konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahlungsempfänger zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungs- vorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der vor dieser Währungsumrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs war; • das Wertstellungsdatum der Gutschrift. Die VP Bank (Luxembourg) SA ist eine in Luxemburg domizilierte Bank und untersteht der Zulassung und Regulierung der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), X-0000 Xxxxxxxxx, xxx.xxxx.xx xxxx.xx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxx.xxx Nummer im Handels- und Firmenregister (RCS): B29509 T +000 000 00 00 · F +000 000 00 00 · xxxx@xxxxxx.xxx T +00 00 000 00 00 · F +00 00 000 00 00 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +0 000 000 00 00 · F +0 000 000 00 00 · xxxx.xxx@xxxxxx.xxx Xxxxxxxxx 000000 · Singapore T +00 0000 0000 · F +00 0000 0000 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx1 Abfallvermeidungsprogramm;

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Samples: National Action Plan for Green Public Procurement

Informationen. Verweise auf die Vorlage von die dem Treuhänder von der Verwaltungsgesell- schaft zur Verfügung zu stellenden Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungsgesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzule- gen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn anwendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, die Informationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kann. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Informatio- nen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn an- wendbar) umfassen, wenn anwendbar, die Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltungsgesellschaft wie in Anlage 1 oder Anlage 2. Dokumente und Informationen, die von der Verwaltungsgesellschaft oder ihrem Ver- treter dem Treuhänder zur Verfügung gestellt werden müssen Die Bank stellt Informationen, Bücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes bezie- hen: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungen, die von den Buchprüfern bezüglich des Fonds gemacht wurden; • Aufzeichnungen zu Buchhaltung, Steuern und Preisen einschließlich des Ge- schäftsberichts und Jahresabschlusses; • Anweisungen bezüglich der Bargeldkonten des Fonds; • Details zu Zeichnungen und Rücknahmen der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurden; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik und jegliche damit verbundenen Verfahren und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTC-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Xxxxxxxxxxxxxxxx und OTC-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; Informationen, die dem Kunden einmal monatlich, sofern individualvertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, Informationen Treuhänder durch Dritte auf Anfrage der Verwaltungsgesell- schaft vorgelegt werden müssen • Dokumente über einzelne Zahlungsvorgänge die Eröffnung von Konten bei Zulässigen Instituten. • Zugang zu Auszügen von Börsenmaklern in Bezug zu Derivathandel in Papierform oder elektronischer Form durch ein proprietäres System, SWIFT-Meldungen oder auf einem einen anderen dauerhaften Datenträger – entsprechend den Angaben zum Post- versand auf dem Antragsformular zur Eröffnung eines Xxxxxx bei Weg. • Zugang zu Sicherheitskonten Im Rahmen des Derivatehandels. • Zugang zu Aufzeichnungen der Bank – zur Verfügung. Die Informationen an den Zahler enthalten: • eine ReferenzAktienleihe, die dem Zahler durch die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger; • den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der das Zahlungskonto des Zahlers belastet wird, oder in der Währung, die im Zahlungsauf- trag verwendet wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahler zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlers dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der nach dieser Währungs- umrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist; • das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des Eingangs des Zahlungsauftrags. Die Informationen an den Zahlungsempfänger enthalten: • eine Referenz, die dem Zahlungsempfänger die Identi- fizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs und geg- ebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angaben; • den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der dieser Betrag auf dem Zahlungs- konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahlungsempfänger zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungs- vorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der vor dieser Währungsumrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs war; • das Wertstellungsdatum der Gutschrift. Die VP Bank (Luxembourg) SA ist eine in Luxemburg domizilierte Bank und untersteht der Zulassung und Regulierung der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), X-0000 Xxxxxxxxx, xxx.xxxx.xx xxxx.xx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxx.xxx Nummer im Handels- und Firmenregister (RCS): B29509 T +000 000 00 00 · F +000 000 00 00 · xxxx@xxxxxx.xxx T +00 00 000 00 00 · F +00 00 000 00 00 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +0 000 000 00 00 · F +0 000 000 00 00 · xxxx.xxx@xxxxxx.xxx Xxxxxxxxx 000000 · Singapore T +00 0000 0000 · F +00 0000 0000 · xxxx.xx@xxxxxx.xxxAktienleihstelle unter- halten werden.

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Samples: Trust Agreement