Informationen bei Transaktionen mit Währungsumrechnung Musterklauseln

Informationen bei Transaktionen mit Währungsumrechnung. Unverzüglich nach Durchführung einer Transaktion mit Währungsumrech- nung erhält der Karteninhaber eine Mitteilung in das elektronische Postfach, die das gesamte Währungsumrechnungsentgelt als prozentualen Aufschlag auf den Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank zum Zeit- punkt der Autorisierung dieser Transaktion enthält. Voraussetzung dafür ist ein aufrechter Zugang zum Internetbanking (Oberbank Kundenportal) sowie eine unterfertigte Vereinbarung für die Zustellung von Nachrichten in das elektronische Postfach. Darüber hinaus werden dieselben Informationen nach Ablauf eines Monats, in dem zumindest eine Transaktion mit Währungsumrechnung vom Kar- teninhaber durchgeführt wurde, noch einmal am Kontoauszug angedruckt. Diese Nachrichten können auf Wunsch des Karteninhabers jederzeit mittels entsprechender Mitteilung an das Kreditinstitut deaktiviert werden. Beim Einsatz der Kreditkarten an Geldausgabegeräten und POS Xxxxxx kann es seitens deren Betreibern zu Angeboten für eine Währungsumrech- nung kommen, für welche alleine deren Betreiber Entgelte und Währungs- umrechnungskurse festsetzen. Die dabei angewandten Währungsumrech- nungskurse können von denen, die das Kreditinstitut verwendet, deutlich abweichen. Stimmt der Karteninhaber solchen Angeboten zu, akzeptiert er auch gleichzeitig die dafür anfallenden Entgelte und Umrechnungskurse des Betreibers.
Informationen bei Transaktionen mit Währungsumrechnung. Zusätzlich erhält der Karteninhaber unverzüglich nach Durchführung einer Transaktion mit Währungsumrechnung gemäß Artikel 3 a Absatz 5 der (EU) VO 2019/518 eine Mitteilung in das elektronische Postfach (E-Box), die das gesamte Währungsumrechnungsentgelt als prozentualen Aufschlag auf den Euro- Referenzwechselkurs der EZB zum Zeitpunkt der Autorisierung enthält. Voraussetzung dafür ist ein aufrechter Internetbanking-Zugang der BTV (meineBTV) sowie eine unterfertigte Vereinbarung für die Zustellung von Nachrichten in die E-Box. Darüber hinaus werden dieselben Informationen nach Ablauf eines Monats in dem zumindest eine Transaktion mit Währungsumrechnung vom Karteninhaber durchgeführt wurde, noch einmal am Kontoauszug angedruckt. Diese Nachrichten können auf Wunsch des Karteninhabers jederzeit mittels entsprechender Mitteilung an das Kreditinstitut deaktiviert werden. Beim Einsatz der Debitkarte an Geldausgabegeräten und Bezahlterminals kann es seitens deren Betreibern zu Angeboten für eine Währungsumrechnung kommen, für welche allein deren Betreiber Entgelte und Währungsumrechnungskurse festsetzen. Die dabei angewandten Währungsumrechnungskurse können von denen, die die BTV verwendet, deutlich abweichen. Stimmt der Karteninhaber solchen Angeboten zu, akzeptiert er auch gleichzeitig die dafür anfallenden Entgelte und Umrechnungskurse des Betreibers. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die in der EU-VO 2019/518 vom 19. Xxxx 2019, Artikel 3a, Absatz 5 beschriebene Informationspflicht des Zahlungsdienstleisters des Karteninhabers für Karteninhaber, die keine Verbraucher sind, nicht anzuwenden ist. Die Sperre einer Debitkarte kann vom Kontoinhaber oder vom betreffenden Karteninhaber wie folgt beauftragt werden: Kundenrichtlinien für das Debitkarten-Service • jederzeit über eine für diese Zwecke von der PSA Payment Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer „PSA Sperrnotruf“ (die Telefonnummer der Sperrnotrufnummer kann im Inland einer Aufschrift an jedem Geldausgabeautomaten bzw. auf der Internetseite xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx entnommen und bei jedem Kreditinstitut erfragt werden) oder • zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kreditinstitutes persönlich, schriftlich oder telefonisch bei dem Kreditinstitut. Eine innerhalb der Öffnungszeiten beim Kreditinstitut oder – zu welchem Zeitpunkt immer – beim „PSA Sperrnotruf“ beauftragte Sperre wird mit Einlangen des Sperrauftrages wirksam. Außerhalb der Öffnungszeiten beim Kreditinstitut einlangende Sperra...

Related to Informationen bei Transaktionen mit Währungsumrechnung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.