Common use of Informationen zur Leistung Clause in Contracts

Informationen zur Leistung. Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der über Raiff- eisen-Tours RT-Reisen GmbH (rtk) abgeschlossenen Tarife für die versicherten Personen und Reisen. Ihre Ansprüche als versicherte Person können Sie ohne Zustimmung von rtk uns gegenüber geltend machen. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem jeweiligen Schaden. Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen und die Teile A, B und C der VB-ERV/Mehrwertpaket-Versicherungen KOLL 2018. Wann erhalten Sie die Zahlung? Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung. rtk hat zu Ihren Gunsten bei der ERV einen Gruppenversi- cherungsvertrag abgeschlossen. Diesem treten Sie durch Ihre Buchung von QualityPlus automatisch als versicherte Person bei. Welches Recht findet auf das Vertragsverhältnis Anwendung? Für das Vertragsverhältnis und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wenn Sie etwas aus dem Vertragsverhältnis gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen diesen Ge- richtsständen wählen: München oder das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung. Welche Vertragssprache gilt? Was gilt für Willenserklärungen? Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen sowie die Kommunikation während der Vertragslaufzeit ist die deutsche Sprache. Willenserklä- rungen bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail). Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.

Appears in 1 contract

Samples: www.inventia.de

Informationen zur Leistung. Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der über Raiff- eisen-Tours RT-Reisen GmbH (rtk) abgeschlossenen abgeschlos- senen Tarife für die versicherten Personen und Reisen. Ihre Ansprüche als versicherte Person können Sie ohne Zustimmung von rtk uns gegenüber geltend machen. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und Versicherungssumme, dem jeweiligen Schaden, einer vereinbarten Selbstbeteiligung und ggf. bestehender Unterversicherung. Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie in den VersicherungsbedingungenVersiche- rungsbedingungen. Es Für Ihren Vertrag gelten die Allgemeinen Bestimmungen und die Teile A, B und C der VB-ERV/Mehrwertpaket-Versicherungen KOLL 2018ERV DT 2017. Wann erhalten Sie die Zahlung? Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung. rtk hat Was müssen Sie zur Prämie wissen? Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung bzw. Rei- sebestätigung für jeden Versicherungsvertrag dokumen- tiert. Sie enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Die Ver- sicherungsteuer für Sachversicherungen beträgt 19 %. Die Reisekranken-Versicherung ist grundsätzlich gemäß Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zah- lung der einmaligen Prämie in Verzug, leisten wir nicht! § 4 Nr. 5 VersStG versicherungsteuerfrei; als Bestandteil im Paket jedoch nur dann, wenn der Prämienanteil ent- sprechend ausgewiesen wird. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Bitte reichen Sie Ihren Gunsten Widerruf zur Erleichterung der Abwicklung zusammen mit der Reisebestätigung / Rech- nung ein, auf der der Versicherungsabschluss dokumen- tiert ist. Wie kann der Vertrag beendet werden? Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft auto- matisch aus. In der Stornokosten-Versicherung endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Antritt Ihrer Reise. In den übrigen Versicherungssparten endet Ihr Versicherungs- schutz mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber, wenn Sie Ihre Reise beendet haben. Können Sie den Abschluss Ihres Vertrages widerrufen? Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von min- destens einem Monat haben Sie ein Widerrufsrecht. Bitte beachten Sie hierzu nachfolgende Widerrufsbelehrung. – Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbe- stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informati- onspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben; bei Verträgen im elektro- nischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der ERV einen Gruppenversi- cherungsvertrag abgeschlossenWiderrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Diesem treten Der Widerruf ist zu richten an: Europäische Reiseversicherung AG Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx E-Mail: xxxxxxx@xxx.xx Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie durch Ihre Buchung von QualityPlus automatisch als versicherte Person beizugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um den anteilig nach Tagen berechneten Betrag. Die Erstattung zurückzuzah- Welches Recht findet auf das Vertragsverhältnis den Vertrag Anwendung? Für das Vertragsverhältnis den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wenn Sie etwas aus dem Vertragsverhältnis Versicherungsvertrag gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen diesen Ge- richtsständen wählen: München oder das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung. ✁Bitte hier abschneiden Versicherungsschein Wir bitten Sie, Versicherung 40.07.241 (1801) Stand Mai 2017 011626, 011665 und 077500 jeweils mit Nebenstellen Europäische Reiseversicherung AG Leistungsabteilung Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxx Ihrer Schadensmel- dung diesen Abschnitt, die Reisebestätigung / Rechnung des Veranstalters und alle vorhandenen Schadensnachweise beizufügen und bei der Europäische Reiseversicherung AG einzureichen. RundumSorglos-Schutz: SKV, RAB, RK, RG (€ 2.000,– / € 4.000,–), SSS RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung: RAB, RK, RG (€ 2.000,– / € 4.000,–), SSS Reiserücktritts-Versicherung: SKV, RAB Zusätzlich enthalten in RundumSorglos-Paketen und Reiserücktritts-Versicherung Schiff Plus: KFS Welche Vertragssprache gilt? Was gilt für Willenserklärungen? Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen sowie die Kommunikation während der Vertragslaufzeit Ver- tragslaufzeit ist die deutsche Sprache. Willenserklä- rungen Willenserklärungen bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail). Mündliche Vereinbarungen Ver- einbarungen sind unwirksam. Können Sie sich an eine Aufsichtsbehörde wenden? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen oder Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx zu richten. Haase Bader Europäische Reiseversicherung AG Datenschutzhinweise bei Beantragung des Versicherungsvertrages Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ERV (Europäische Reiseversicherung AG) Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxxxxx Telefon: +49 (0) 89 4166 - 00 Fax: +49 (0) 89 4166 - 2717 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Be- achtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezo- genen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versi- cherungswirtschaft präzisieren. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Ein- schätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Angaben in Schaden- und Leistungsfäl- len benötigen wir um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abge- sichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhalten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsver- trages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statis- iken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personen- bezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kate-gorien personenbezogener Daten, z.B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interes- sen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbe- sondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorgaben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Rege- lungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. An welche Empfänger leiten wir Ihre personenbezoge- nen Daten weiter? Vermittler: Werden Sie von einem Vermittler betreut, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Daten. Diese Daten gibt der Ver- mittler an uns weiter. Wir übermitteln im Gegenzug auch Daten an Ihren Vermittler, soweit der Vermittler diese Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigt. Externe Dienstleister: Wir arbeiten mit ausgewählten externen Dienstleistern zusammen, um unsere vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfüllen zu können. In der Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, zu denen wir dauerhafte Geschäfts- beziehungen haben. Die jeweils aktuelle Version können Sie auf unserer Internetseite xxx.xxx.xx einsehen.

Appears in 1 contract

Samples: www.its.de

Informationen zur Leistung. Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der über Raiff- eisen-Tours RT-Reisen GmbH (rtk) abgeschlossenen abgeschlos- senen Tarife für die versicherten Personen und Reisen. Ihre Ansprüche als versicherte Person können Sie ohne Zustimmung von rtk uns gegenüber geltend machen. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und Versicherungssumme, dem jeweiligen SchadenScha- den, einer vereinbarten Selbstbeteiligung und ggf. beste- hender Unterversicherung. Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie in den VersicherungsbedingungenVersicherungs- bedingungen. Es Für Ihren Vertrag gelten die Allgemeinen Bestimmungen und die Teile A, B und C der VB-ERV/Mehrwertpaket-Versicherungen KOLL 2018ERV 2017. Wann erhalten Sie die Zahlung? Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung. rtk hat Was müssen Sie zur Prämie wissen? Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung bzw. Rei- sebestätigung für jeden Versicherungsvertrag dokumen- tiert. Sie enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt Folgendes: Die Versicherungsteuer für Sachversicherungen beträgt 19 %. Die Reisekranken-Versicherung und die Incoming-Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland sind grundsätzlich gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versiche- rungsteuerfrei; als Bestandteil im Paket jedoch nur dann, wenn der Prämienanteil entsprechend ausgewiesen wird. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutsch- land, gilt die im jeweiligen Land anfallende Versiche- rungsteuer. Der Ausweis erfolgt in der Prämienrechnung. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsver- trages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu Ihren Gunsten bei der ERV einen Gruppenversi- cherungsvertrag abgeschlossen. Diesem treten Sie durch Ihre Buchung von QualityPlus automatisch als versicherte Person beizahlen. Welches Recht findet auf das Vertragsverhältnis den Vertrag Anwendung? Für das Vertragsverhältnis den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wenn Sie etwas aus dem Vertragsverhältnis Versicherungsvertrag gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen diesen Ge- richtsständen wählen: München oder das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung. Welche Vertragssprache gilt? Was gilt für Willenserklärungen? Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen sowie die Kommunikation während der Vertragslaufzeit Ver- tragslaufzeit ist die deutsche Sprache. Willenserklä- rungen Willenserklärungen bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail). Mündliche Vereinbarungen Ver- einbarungen sind unwirksam.

Appears in 1 contract

Samples: pilger-buero.de

Informationen zur Leistung. Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der über Raiff- eisen-Tours RT-Reisen GmbH (rtk) abgeschlossenen abgeschlos- senen Tarife für die versicherten Personen und Reisen. Ihre Ansprüche als versicherte Person können Sie ohne Zustimmung von rtk uns gegenüber geltend machenVeranstal- tungen. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und Versicherungssumme, dem jeweiligen SchadenSchaden und ggf. bestehender Unterversicherung. Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Es Für Ihren Vertrag gelten die Allgemeinen Bestimmungen und die Teile A, B und C der VB-ERV/Mehrwertpaket-Versicherungen KOLL 2018ERV / EK 2011. Wann erhalten Sie die Zahlung? Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung. rtk hat Was müssen Sie zur Prämie wissen? Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung bzw. Kauf- / Reisebestätigung für jeden Versicherungsvertrag dokumentiert. Sie enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt Folgendes: Die Versicherungsteuer für Sachversiche- rungen beträgt 19 %. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt nicht in Deutschland, gilt die im jeweiligen Land anfallende Versicherungsteuer. Der Ausweis erfolgt in der Prämienrechnung. Die Prämie ist sofort nach Ab- schluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zah- lung der einmaligen Prämie in Verzug, leisten wir nicht! Informationen zum Vertrag Wie kommt der Vertrag zustande? Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Der Vertrag kommt mit Abschluss der Versicherung zustan- de. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss der Versicherung, frühestens aber mit dem Erwerb der Eintrittskarte. Wie kann der Vertrag beendet werden? Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Sie müssen Ihren Gunsten bei Vertrag nicht kündigen. Er läuft auto- matisch aus. In der ERV einen Gruppenversi- cherungsvertrag abgeschlossen. Diesem treten Sie durch Ihre Buchung von QualityPlus automatisch als versicherte Person beiEintrittskarten-Versicherung endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung. Welches Recht findet auf das Vertragsverhältnis den Vertrag Anwendung? Für das Vertragsverhältnis den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wenn Sie etwas aus dem Vertragsverhältnis Versicherungsvertrag gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen diesen Ge- richtsständen wählen: München oder das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung. Welche Vertragssprache gilt? Was gilt für Willenserklärungen? Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen sowie die Kommunikation während der Vertragslaufzeit Ver- tragslaufzeit ist die deutsche Sprache. Willenserklä- rungen Willenserklärungen bedürfen der Textform (z.z. B. Brief, E-Mail). Mündliche Vereinbarungen Ver- einbarungen sind unwirksam.. Wo können Sie sich beschweren bzw. eine außerge- richtliche Streitschlichtung beanspruchen? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen oder Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx zu rich- ten. Für Verbraucher, die Verträge auf elektronischem Weg (z. B. über eine Website oder per E-Mail) geschlossen haben, gibt es bei Beschwerden eine EU-Plattform zur Online- Streitbeilegung. Der Link lautet: xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Wir nehmen jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfah- ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Haase Bader Es steht Ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten frei. Europäische Reiseversicherung AG

Appears in 1 contract

Samples: www.adticket.de

Informationen zur Leistung. Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der über Raiff- eisen-Tours RT-Reisen GmbH (rtk) abgeschlossenen abgeschlos- senen Tarife für die versicherten Personen und Reisen. Ihre Ansprüche als versicherte Person können Sie ohne Zustimmung von rtk uns gegenüber geltend machen. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und Versicherungssumme, dem jeweiligen SchadenScha- den, einer vereinbarten Selbstbeteiligung und ggf. beste- hender Unterversicherung. Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie in den VersicherungsbedingungenVersicherungsbe- dingungen. Es Für Ihren Vertrag gelten die Allgemeinen Bestimmungen und die Teile A, B und C der VB-ERV/Mehrwertpaket-Versicherungen KOLL 2018TID 2015. Wann erhalten Sie die Zahlung? Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung. rtk hat Was müssen Sie zur Prämie wissen? Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zah- lung der einmaligen Prämie in Verzug, leisten wir nicht! Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung oder der Buchungsbestätigung Ihres Gastgebers bzw. Vertrags- partners für jeden Versicherungsvertrag dokumentiert. Sie enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt Folgendes: Die Versicherungsteuer für Sachversicherungen beträgt 19 %. Die Krankenrücktransport-Versicherung ist grund- sätzlich gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherungsteuerfrei; als Bestandteil im Paket jedoch nur dann, wenn der Prämien- anteil entsprechend ausgewiesen wird. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland, gilt die im jeweiligen Land anfallende Versicherungsteuer. Der Aus- weis erfolgt in der Prämienrechnung. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Wie kann der Vertrag beendet werden? Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Sie müssen Ihren Gunsten bei Vertrag nicht kündigen. Er läuft auto- matisch aus. In der ERV einen Gruppenversi- cherungsvertrag abgeschlossenStornokosten-Versicherung endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Antritt Ihrer Reise. Diesem treten In den übrigen Versicherungssparten endet Ihr Versicherungs- schutz mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber, wenn Sie durch Ihre Buchung von QualityPlus automatisch als versicherte Person beiReise beendet haben. Welches Recht findet auf das Vertragsverhältnis den Vertrag Anwendung? Für das Vertragsverhältnis den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wenn Sie etwas aus dem Vertragsverhältnis Versicherungsvertrag gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen diesen Ge- richtsständen wählen: München oder das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung. Welche Vertragssprache gilt? Was gilt für Willenserklärungen? Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen sowie die Kommunikation während der Vertragslaufzeit Ver- tragslaufzeit ist die deutsche Sprache. Willenserklä- rungen Willenserklärungen bedürfen der Textform (z.B. Brief, E-Mail). Mündliche Vereinbarungen Ver- einbarungen sind unwirksam.

Appears in 1 contract

Samples: www.zingst-zimmerboerse.de