Common use of Informationen zur Leistung Clause in Contracts

Informationen zur Leistung. Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der abgeschlos- senen Tarife für die versicherten Personen und Veranstal- tungen. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem jeweiligen Schaden und ggf. bestehender Unterversicherung. Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für Ihren Vertrag gelten die VB-ERV / EK 2011. Wann erhalten Sie die Zahlung? Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung. Was müssen Sie zur Prämie wissen? Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung bzw. Kauf- / Reisebestätigung für jeden Versicherungsvertrag dokumentiert. Sie enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt Folgendes: Die Versicherungsteuer für Sachversiche- rungen beträgt 19 %. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt nicht in Deutschland, gilt die im jeweiligen Land anfallende Versicherungsteuer. Der Ausweis erfolgt in der Prämienrechnung. Die Prämie ist sofort nach Ab- schluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zah- lung der einmaligen Prämie in Verzug, leisten wir nicht! Informationen zum Vertrag Wie kommt der Vertrag zustande? Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Der Vertrag kommt mit Abschluss der Versicherung zustan- de. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss der Versicherung, frühestens aber mit dem Erwerb der Eintrittskarte. Wie kann der Vertrag beendet werden? Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft auto- matisch aus. In der Eintrittskarten-Versicherung endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung. Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung? Für den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen diesen Ge- richtsständen wählen: München oder das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung. Welche Vertragssprache gilt? Was gilt für Willenserklärungen? Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen sowie die Kommunikation während der Ver- tragslaufzeit ist die deutsche Sprache. Willenserklärungen bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Mündliche Ver- einbarungen sind unwirksam. Wo können Sie sich beschweren bzw. eine außerge- richtliche Streitschlichtung beanspruchen? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen oder Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx zu rich- ten. Für Verbraucher, die Verträge auf elektronischem Weg (z. B. über eine Website oder per E-Mail) geschlossen haben, gibt es bei Beschwerden eine EU-Plattform zur Online- Streitbeilegung. Der Link lautet: xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Wir nehmen jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfah- ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Haase Bader Es steht Ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten frei. Europäische Reiseversicherung AG

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsvertrag

Informationen zur Leistung. Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der abgeschlos- senen über Raiff- eisen-Tours RT-Reisen GmbH (rtk) abgeschlossenen Tarife für die versicherten Personen und Veranstal- tungenReisen. Ihre Ansprüche als versicherte Person können Sie ohne Zustimmung von rtk uns gegenüber geltend machen. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, Versicherungssumme und dem jeweiligen Schaden und ggf. bestehender UnterversicherungSchaden. Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für Ihren Vertrag Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen und die Teile A, B und C der VB-ERV / EK 2011ERV/Mehrwertpaket-Versicherungen KOLL 2018. Wann erhalten Sie die Zahlung? Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung. Was müssen rtk hat zu Ihren Gunsten bei der ERV einen Gruppenversi- cherungsvertrag abgeschlossen. Diesem treten Sie zur Prämie wissen? Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung bzw. Kauf- / Reisebestätigung für jeden Versicherungsvertrag dokumentiert. Sie enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt Folgendes: Die Versicherungsteuer für Sachversiche- rungen beträgt 19 %. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt nicht in Deutschland, gilt die im jeweiligen Land anfallende Versicherungsteuer. Der Ausweis erfolgt in der Prämienrechnung. Die Prämie ist sofort nach Ab- schluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zah- lung der einmaligen Prämie in Verzug, leisten wir nicht! Informationen zum Vertrag Wie kommt der Vertrag zustande? Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Der Vertrag kommt mit Abschluss der Versicherung zustan- de. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss der Versicherung, frühestens aber mit dem Erwerb der Eintrittskarte. Wie kann der Vertrag beendet werden? Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft auto- matisch aus. In der Eintrittskarten-Versicherung endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltungdurch Ihre Buchung von QualityPlus automatisch als versicherte Person bei. Welches Recht findet auf den Vertrag das Vertragsverhältnis Anwendung? Für den Versicherungsvertrag das Vertragsverhältnis und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag Vertragsverhältnis gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen diesen Ge- richtsständen wählen: München oder das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung. Welche Vertragssprache gilt? Was gilt für Willenserklärungen? Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen sowie die Kommunikation während der Ver- tragslaufzeit Vertragslaufzeit ist die deutsche Sprache. Willenserklärungen Willenserklä- rungen bedürfen der Textform (z. z.B. Brief, E-Mail). Mündliche Ver- einbarungen Vereinbarungen sind unwirksam. Wo können Sie sich beschweren bzw. eine außerge- richtliche Streitschlichtung beanspruchen? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen oder Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx zu rich- ten. Für Verbraucher, die Verträge auf elektronischem Weg (z. B. über eine Website oder per E-Mail) geschlossen haben, gibt es bei Beschwerden eine EU-Plattform zur Online- Streitbeilegung. Der Link lautet: xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Wir nehmen jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfah- ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Haase Bader Es steht Ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten frei. Europäische Reiseversicherung AG.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungen (Mehrwertpaket)

Informationen zur Leistung. Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der abgeschlos- senen Tarife für die versicherten Personen und Veranstal- tungenReisen. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem jeweiligen Schaden Scha- den, einer vereinbarten Selbstbeteiligung und ggf. bestehender beste- hender Unterversicherung. Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie in den VersicherungsbedingungenVersicherungs- bedingungen. Für Ihren Vertrag gelten die VB-ERV / EK 20112017. Wann erhalten Sie die Zahlung? Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung. Was müssen Sie zur Prämie wissen? Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung bzw. Kauf- / Reisebestätigung Rei- sebestätigung für jeden Versicherungsvertrag dokumentiertdokumen- tiert. Sie enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt Folgendes: Die Versicherungsteuer für Sachversiche- rungen Sachversicherungen beträgt 19 %. Die Reisekranken-Versicherung und die Incoming-Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland sind grundsätzlich gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versiche- rungsteuerfrei; als Bestandteil im Paket jedoch nur dann, wenn der Prämienanteil entsprechend ausgewiesen wird. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt Aufenthalt nicht in DeutschlandDeutsch- land, gilt die im jeweiligen Land anfallende VersicherungsteuerVersiche- rungsteuer. Der Ausweis erfolgt in der Prämienrechnung. Die Prämie ist sofort nach Ab- schluss Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsver- trages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zah- lung der einmaligen Prämie in Verzug, leisten wir nicht! Informationen zum Vertrag Wie kommt der Vertrag zustande? Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Der Vertrag kommt mit Abschluss der Versicherung zustan- de. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss der Versicherung, frühestens aber mit dem Erwerb der Eintrittskarte. Wie kann der Vertrag beendet werden? Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft auto- matisch aus. In der Eintrittskarten-Versicherung endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung. Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung? Für den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen diesen Ge- richtsständen wählen: München oder das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung. Welche Vertragssprache gilt? Was gilt für Willenserklärungen? Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen sowie die Kommunikation während der Ver- tragslaufzeit ist die deutsche Sprache. Willenserklärungen bedürfen der Textform (z. z.B. Brief, E-Mail). Mündliche Ver- einbarungen sind unwirksam. Wo können Sie sich beschweren bzw. eine außerge- richtliche Streitschlichtung beanspruchen? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen oder Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx zu rich- ten. Für Verbraucher, die Verträge auf elektronischem Weg (z. B. über eine Website oder per E-Mail) geschlossen haben, gibt es bei Beschwerden eine EU-Plattform zur Online- Streitbeilegung. Der Link lautet: xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Wir nehmen jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfah- ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Haase Bader Es steht Ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten frei. Europäische Reiseversicherung AG.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsvertrag

Informationen zur Leistung. Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der abgeschlos- senen Tarife für die versicherten Personen und Veranstal- tungenReisen. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem jeweiligen Schaden Schaden, einer vereinbarten Selbstbeteiligung und ggf. bestehender Unterversicherung. Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie in den VersicherungsbedingungenVersiche- rungsbedingungen. Für Ihren Vertrag gelten die VB-ERV / EK 2011DT 2017. Wann erhalten Sie die Zahlung? Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung. Was müssen Sie zur Prämie wissen? Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung bzw. Kauf- / Reisebestätigung Rei- sebestätigung für jeden Versicherungsvertrag dokumentiertdokumen- tiert. Sie enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt Folgendes: Die Versicherungsteuer Ver- sicherungsteuer für Sachversiche- rungen Sachversicherungen beträgt 19 %. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt nicht in Deutschland, gilt die im jeweiligen Land anfallende Versicherungsteuer. Der Ausweis erfolgt in der Prämienrechnung. Die Prämie Reisekranken-Versicherung ist sofort nach Ab- schluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. grundsätzlich gemäß Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zah- lung der einmaligen Prämie in Verzug, leisten wir nicht! Informationen zum Vertrag Wie kommt § 4 Nr. 5 VersStG versicherungsteuerfrei; als Bestandteil im Paket jedoch nur dann, wenn der Vertrag zustande? Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Der Vertrag kommt Prämienanteil ent- sprechend ausgewiesen wird. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Abschluss Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Bitte reichen Sie Ihren Widerruf zur Erleichterung der Versicherung zustan- de. Ihr Versicherungsschutz beginnt Abwicklung zusammen mit dem Abschluss der VersicherungReisebestätigung / Rech- nung ein, frühestens aber mit dem Erwerb auf der Eintrittskarteder Versicherungsabschluss dokumen- tiert ist. Wie kann der Vertrag beendet werden? Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft auto- matisch aus. In der EintrittskartenStornokosten-Versicherung endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Antritt Ihrer Reise. In den übrigen Versicherungssparten endet Ihr Versicherungs- schutz mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber, wenn Sie Ihre Reise beendet haben. Können Sie den Abschluss Ihres Vertrages widerrufen? Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von min- destens einem Monat haben Sie ein Widerrufsrecht. Bitte beachten Sie hierzu nachfolgende Widerrufsbelehrung. – Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbe- stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informati- onspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben; bei Verträgen im elektro- nischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Europäische Reiseversicherung AG Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx E-Mail: xxxxxxx@xxx.xx Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der jeweiligen VeranstaltungWiderrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um den anteilig nach Tagen berechneten Betrag. Die Erstattung zurückzuzah- Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung? Für den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen diesen Ge- richtsständen wählen: München oder das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung. ✁Bitte hier abschneiden Versicherungsschein Wir bitten Sie, Versicherung 40.07.241 (1801) Stand Mai 2017 011626, 011665 und 077500 jeweils mit Nebenstellen Europäische Reiseversicherung AG Leistungsabteilung Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxx Ihrer Schadensmel- dung diesen Abschnitt, die Reisebestätigung / Rechnung des Veranstalters und alle vorhandenen Schadensnachweise beizufügen und bei der Europäische Reiseversicherung AG einzureichen. RundumSorglos-Schutz: SKV, RAB, RK, RG (€ 2.000,– / € 4.000,–), SSS RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung: RAB, RK, RG (€ 2.000,– / € 4.000,–), SSS Reiserücktritts-Versicherung: SKV, RAB Zusätzlich enthalten in RundumSorglos-Paketen und Reiserücktritts-Versicherung Schiff Plus: KFS Welche Vertragssprache gilt? Was gilt für Willenserklärungen? Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen sowie die Kommunikation während der Ver- tragslaufzeit ist die deutsche Sprache. Willenserklärungen bedürfen der Textform (z. z.B. Brief, E-Mail). Mündliche Ver- einbarungen sind unwirksam. Wo können Können Sie sich beschweren bzw. an eine außerge- richtliche Streitschlichtung beanspruchenAufsichtsbehörde wenden? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen oder Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx zu rich- tenrichten. Für Verbraucher, Haase Bader Europäische Reiseversicherung AG Datenschutzhinweise bei Beantragung des Versicherungsvertrages Hiermit informieren wir Sie über die Verträge auf elektronischem Weg Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ERV (z. B. über eine Website oder per Europäische Reiseversicherung AG) Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxxxxx Telefon: +49 (0) 89 4166 - 00 Fax: +49 (0) 89 4166 - 2717 E-Mail) geschlossen haben, gibt es bei Beschwerden eine : xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Be- achtung der EU-Plattform Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezo- genen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versi- cherungswirtschaft präzisieren. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Online- StreitbeilegungEin- schätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Angaben in Schaden- und Leistungsfäl- len benötigen wir um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abge- sichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhalten. Der Link lautetAbschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsver- trages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statis- iken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personen- bezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kate-gorien personenbezogener Daten, z.B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interes- sen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx– zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbe- sondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorgaben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Rege- lungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. An welche Empfänger leiten wir Ihre personenbezoge- nen Daten weiter? Vermittler: Werden Sie von einem Vermittler betreut, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Daten. Diese Daten gibt der Ver- mittler an uns weiter. Wir nehmen jedoch nicht übermitteln im Gegenzug auch Daten an einem Streitbeilegungsverfah- ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilIhren Vermittler, soweit der Vermittler diese Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigt. Haase Bader Es steht Ihnen Externe Dienstleister: Wir arbeiten mit ausgewählten externen Dienstleistern zusammen, um unsere vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfüllen zu können. In der Weg Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, zu den ordentlichen Gerichten freidenen wir dauerhafte Geschäfts- beziehungen haben. Europäische Reiseversicherung AGDie jeweils aktuelle Version können Sie auf unserer Internetseite xxx.xxx.xx einsehen.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsvertrag

Informationen zur Leistung. Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der abgeschlos- senen Tarife für die versicherten Personen und Veranstal- tungenReisen. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem jeweiligen Schaden Scha- den, einer vereinbarten Selbstbeteiligung und ggf. bestehender beste- hender Unterversicherung. Nähere Angaben über Art und Umfang unserer Leistung finden Sie in den VersicherungsbedingungenVersicherungsbe- dingungen. Für Ihren Vertrag gelten die VB-ERV / EK 2011ERV/TID 2015. Wann erhalten Sie die Zahlung? Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung. Was müssen Sie zur Prämie wissen? Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zah- lung der einmaligen Prämie in Verzug, leisten wir nicht! Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung oder der Buchungsbestätigung Ihres Gastgebers bzw. Kauf- / Reisebestätigung Vertrags- partners für jeden Versicherungsvertrag dokumentiert. Sie enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt Folgendes: Die Versicherungsteuer für Sachversiche- rungen Sachversicherungen beträgt 19 %. Die Krankenrücktransport-Versicherung ist grund- sätzlich gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherungsteuerfrei; als Bestandteil im Paket jedoch nur dann, wenn der Prämien- anteil entsprechend ausgewiesen wird. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Auf- enthalt Aufenthalt nicht in Deutschland, gilt die im jeweiligen Land anfallende Versicherungsteuer. Der Ausweis Aus- weis erfolgt in der Prämienrechnung. Die Prämie ist sofort nach Ab- schluss Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zah- lung der einmaligen Prämie in Verzug, leisten wir nicht! Informationen zum Vertrag Wie kommt der Vertrag zustande? Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Der Vertrag kommt mit Abschluss der Versicherung zustan- de. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss der Versicherung, frühestens aber mit dem Erwerb der Eintrittskarte. Wie kann der Vertrag beendet werden? Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft auto- matisch aus. In der EintrittskartenStornokosten-Versicherung endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Ende der jeweiligen VeranstaltungAntritt Ihrer Reise. In den übrigen Versicherungssparten endet Ihr Versicherungs- schutz mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber, wenn Sie Ihre Reise beendet haben. Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung? Für den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie zwischen diesen Ge- richtsständen wählen: München oder das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Klageerhebung. Welche Vertragssprache gilt? Was gilt für Willenserklärungen? Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen sowie die Kommunikation während der Ver- tragslaufzeit ist die deutsche Sprache. Willenserklärungen bedürfen der Textform (z. z.B. Brief, E-Mail). Mündliche Ver- einbarungen sind unwirksam. Wo können Sie sich beschweren bzw. eine außerge- richtliche Streitschlichtung beanspruchen? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen oder Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx zu rich- ten. Für Verbraucher, die Verträge auf elektronischem Weg (z. B. über eine Website oder per E-Mail) geschlossen haben, gibt es bei Beschwerden eine EU-Plattform zur Online- Streitbeilegung. Der Link lautet: xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Wir nehmen jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfah- ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Haase Bader Es steht Ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten frei. Europäische Reiseversicherung AG.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsvertrag