Fahrzeugnutzung Musterklauseln

Fahrzeugnutzung. (a) Sie müssen das Fahrzeug vor dem Verlassen der Mietstation überprüfen und den Avis Lizenznehmer auf ggf. vorhandene Mängel hinweisen. Mit Verlassen der Mietstation mit dem Fahrzeug bestätigen Sie, dass Sie das Fahrzeug in gutem Zustand erhalten haben und verpflichten sich, dieses im gleichen Zustand zusammen mit allen Schlüsseln, Reifen, Werkzeugen, Autopapieren, Zubehör und Ausstattung (ausgenommen normale Abnutzung, jedoch unter Ausschluss von durch Missbrauch herbeigeführter Abnutzung) bei der vereinbarten Mietstation zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben, wenn nicht in gegenseitigem Einvernehmen eine Mietverlängerung vereinbart wird oder der Avis Lizenznehmer das Fahrzeug vorzeitig zurückverlangt. (b) Falls Sie die Abholung des Fahrzeugs gewünscht haben, so besteht Ihre Unfall- und Diebstahlhaftung für dieses Fahrzeug (soweit keine Haftungsbefreiung gilt) bis 12:00 Uhr des auf den Tag der vereinbarten Abholung folgenden Werktages (Werktage: Montag-Xxxxxxx 8:00 Uhr-18:00 Uhr). (c) Während des Mietzeitraums sind Sie der rechtlich Verantwortliche für das angemietete Fahrzeug. Das Fahrzeug darf nicht benutzt werden: (i) zum Transport von Waren entgegen den geltenden Zollbestimmungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen oder in sonstiger rechtlich unzulässiger Weise, oder zum Transport von gefährlichen, schädlichen, brennbaren, explosiven oder giftigen Substanzen jedweder Art oder Gütern, die in irgendeiner Weise geeignet sind, Schäden am Fahrzeug zu verursachen; (ii) zur Beförderung von Fahrgästen oder Gütern gegen ausdrücklich oder stillschweigend vereinbartes Entgelt; (iii) um ohne Genehmigung des Avis Lizenznehmers andere Fahrzeuge oder Hänger anzuschieben oder abzuschleppen; (iv) für motorsportliche Veranstaltungen (wie z.B. Autorennen, Wettfahrten, Rallyes, Zuverlässigkeitsprüfungen und Geschwindigkeitstests); (v) von einem Fahrer, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder dessen Blutalkoholgehalt die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenzen überschreitet; (vi) von einer anderen Person als Ihnen oder einer von Ihnen benannten Person, für die der Avis Lizenznehmer zum Zeitpunkt der Anmietung die Zustimmung erteilt hat, die das Mindestalter von 23 Jahren (bzw. das vom Avis Lizenznehmer für die entsprechende Fahrzeuggruppe festgelegte Mindestalter) aufweist und die seit mindestens einem Jahr im Besitz einer aktuellen gültigen Fahrerlaubnis ist, oder im Fall einer Panne oder eines Unfalls durch einen qualifizierten Kraftfahrzeugmechaniker;...
Fahrzeugnutzung a. Als Fahrzeugnutzung gilt die Zeitperiode zwischen der Fahrzeugabholung und der Fahrzeugrückgabe. Weiter gilt als Fahrzeugnutzung jede Handlung im Zusammenhang mit der Verwendung der Hensa- Fahrzeuge. b. Der Kunde ist nur zur Fahrzeugnutzung berechtigt, wenn er über eine gültige Reservation verfügt und im Besitz eines in der Schweiz gültigen Führerausweises für die betreffende Fahrzeug-Kategorie ist. Missachtung hat Xxxxxxxxxxxxx zur Folge und wird strafrechtlich verfolgt. Der Kunde hat das Fahrzeug selber zu lenken und darf weder das Fahrzeug noch das Lenken Dritten überlassen (andere fahrberechtigte Hensa-Kunden gelten in diesem Zusammenhang nicht als Dritte). Ein Führerausweisentzug ist Xxxxx umgehend mitzuteilen. c. Hensa-Fahrzeuge können ausschliesslich während der Saison vom 01.04 bis 31.10 gebucht werden d. Hensa-Fahrzeuge dürfen weder in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand noch in einem sonstigen die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) gefahren werden. e. Vor Fahrtantritt hat sich der Kunde gemäss Verkehrsgesetz zu vergewissern, dass sich das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand befindet. Liegen kleine Mängel vor oder sind Unterhaltsarbeiten vorzunehmen, ist das weitere Vorgehen vor Antritt der Fahrt mit dem Hensa-Team abzusprechen. f. Hensa-Fahrzeuge dürfen nicht genutzt werden • um ein anderes Fahrzeug zu ziehen oder sonst zu bewegen • für Taxifahrten • bei Motorsportveranstaltungen oder anderen Wettbewerben • im überladenen Zustand, d.h. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigen • um Gefahrenstoffe aller Art zu transportieren • in einer Form, die den allgemeinen Vorschriften des Verkehrsrechts oder den Nutzungsvorschriften des entsprechenden Privatgrundstückes widerspricht • an Demonstrationen oder Kundgebungen g. Ausnahmen von dieser Nutzungsordnung bedürfen der schriftlichen Bewilligung von Hensa. h. Aus hygienischen Gründen dürfen Tiere – soweit deren Beförderung im konkreten Fall rechtlich zulässig ist – ausschliesslich in geeigneten Transportbehältern oder auf einer Decke befördert werden. Das Fahrzeug ist anschliessend auf eigene Kosten gründlich zu reinigen. Bei Nichteinhaltung wird die Reinigung veranlasst und dem Kunden samt Gebühr vollumfänglich in Rechnung gestellt. i. Es ist nicht gestattet, Sitze, Abdeckungen oder andere Fahrzeuginstallationen aus dem Fahrzeug zu entfernen oder zu demontieren. j. Sä...
Fahrzeugnutzung. Sie bzw. der autorisierte Fahrer
Fahrzeugnutzung. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht für den entgeltlichen Transport von Fahrgästen nutzen oder eine solche Nutzung zulassen, sofern das Fahrzeug nicht mit Wissen des Eigentümers zum genehmigten Fahrgasttransport im Sinne von Teil 1 des Gesetzes zur Genehmigung von Transportleistungen (Transport Services Licensing Act) von 1989 angemietet wird.
Fahrzeugnutzung. Nutzeralter
Fahrzeugnutzung. 6.1. Zugang zum Fahrzeug, “Starten” (i) die Kundenkarte auf das Kundenkartenlesegerät hinter der Windschutzscheibe hält; (ii) über die mobile Version der Webseite von Ubeeqo oder über die Ubeeqo-App den Button "Meine Reservierung aktivieren" oder einen sinngemäß vergleichbaren Button anklickt; oder (iii) den Kundenservice kontaktiert (Ziff. 23). Nach Befolgen der Anweisungen des Carsharing-Bediengeräts kann der Kunde oder autorisierte Fahrer das Fahrzeug mittels des Autoschlüssels starten, der im Ubeeqo Carsharing-Bediengerät verstaut ist.
Fahrzeugnutzung. Abweichend zu I.6.2.3 gilt: Die Nutzung des Fahrzeugs der anderen Person durch Sie liegt bei der Übernahme nicht mehr als 12 Monate zurück.
Fahrzeugnutzung. 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf allfällige Verunreinigung, Mängel und Schäden zu überprüfen. Sollten solche erkennbar sein, sind sie umgehend telefonisch oder persönlich der Gemeinde bzw. per E-Mail der BES anzuzeigen. (Die BES entscheidet, ob die Fahrt trotz eines Mangels oder Schadens angetreten werden darf). Sofern der Kunde keine Schäden bekanntgibt, bestätigt er damit, dass das Fahrzeug optisch und technisch einwandfrei übernommen wurde. 5.2 Kann ein Fahrzeug trotz erfolgter Reservierung aufgrund des Fehlverhaltens Dritter nicht genutzt werden (z.B. verspätete Rückgabe des Vornutzers, PKW ist beschädigt und nicht betriebsbereit) gilt die Reservierung als widerrufen. Ersatz- oder der Schadensansprüche des Kunden gegenüber der BES bestehen keine. 5.3 Vor der Inbetriebnahme des Fahrzeugs ist das Ladekabel von der Ladesäule und vom PKW zu trennen und im Kofferraum zu verstauen. 5.4 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln und dieses gemäß der Betriebsanleitung und nach den Herstellervorgaben zu benutzen. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Bei einer übermäßigen Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums durch den Kunden werden Reinigungskosten nach aktueller Preisliste berechnet. Als übermäßig verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren, Essensreste oder ähnliche Verschmutzungen aufweist. 5.5 Die Benutzung des Fahrzeugs ist nur innerhalb des Staatsgebietes der Republik Österreich zulässig. Fahrten außerhalb des Staatsgebietes sind bei der Gemeinde oder der BES zu melden. 5.6 Der Kunde darf das Fahrzeug nicht für die folgenden Zwecke benutzen: a) zu motorsportlichen Zwecken b) für Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings und Fahrten abseits befestigter Straßen c) zur gewerblichen Personenbeförderung d) zur Weitervermietung e) zur Begehung von Straftaten f) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen g) zum Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Form, Größe oder Gewicht die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen können h) zum Transport von Tieren, wenn diese nicht in einem geschlossenen Käfig im Kofferraum des Fahrzeugs transportiert werden können; 5.7 Darüber hinaus ist es dem Kunden untersagt, a) das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Fahrtüchti...
Fahrzeugnutzung. Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrer
Fahrzeugnutzung. Die Mitnahme von Haustieren erfolgt nach Vereinbarung. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.