Common use of Informations- und Mitteilungspflicht Clause in Contracts

Informations- und Mitteilungspflicht. 1.1 Dem Betriebsrat sind schriftliche Aufzeichnungen über die vereinbarte Höhe der Aufwandsentschädigungen sowie über auf Grund dieses Kollektivvertrages ermöglichte abweichende Regelungen zu übergeben. Werden derartige Regelungen im Betrieb, insbesondere auf Grund einer Betriebsvereinbarung, allgemein angewendet, genügt die einmalige Übergabe dieser Regelung. 1.2 Dem/der AN ist vor Beginn der Entsendung insbesondere mitzuteilen: a) Beginn und voraussichtliches Ende der Beschäftigung, b) Höhe des Tages- und Nachtgeldes, c) Art des Verkehrsmittels, d) Überweisungsart des Entgelts, e) Entlohnungs- und Abrechnungszeiträume, f) Art und Höhe der Versicherungen Die Mitteilung kann insoweit entfallen, als sich auf Grund der Dauer der Entsendung und bestehender Regelungen im Unternehmen keine Notwendigkeit einer besonderen Mitteilung ergibt.

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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag

Informations- und Mitteilungspflicht. 1.1 Dem Betriebsrat sind schriftliche Aufzeichnungen über die vereinbarte Höhe der Aufwandsentschädigungen Aufwandsentschädi- gungen sowie über auf Grund aufgrund dieses Kollektivvertrages ermöglichte abweichende Regelungen zu übergeben. Werden derartige Regelungen im Betrieb, insbesondere auf Grund insbeson- dere aufgrund einer Betriebsvereinbarung, allgemein angewendet, genügt die einmalige Übergabe dieser Regelung. 1.2 Dem/der AN Der ArbeitnehmerIn ist vor Beginn der Entsendung Ent- sendung insbesondere mitzuteilen: a) Beginn und voraussichtliches Ende der BeschäftigungBeschäfti- gung, b) Höhe des Tages- und Nachtgeldes, c) Art des Verkehrsmittels, d) Überweisungsart des Entgelts, e) Entlohnungs- und Abrechnungszeiträume, f) Art und Höhe der Versicherungen Versicherungen. Die Mitteilung kann insoweit entfallen, als sich auf Grund auf- grund der Dauer der Entsendung und bestehender Regelungen im Unternehmen keine Notwendigkeit einer ei- ner besonderen Mitteilung ergibt.

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Samples: Kollektivvertrag

Informations- und Mitteilungspflicht. 1.1 Dem Betriebsrat sind schriftliche Aufzeichnungen über die vereinbarte Höhe der Aufwandsentschädigungen Aufwandsentschädi- gungen sowie über auf Grund aufgrund dieses Kollektivvertrages ermöglichte abweichende Regelungen zu übergeben. Werden derartige Regelungen im Betrieb, insbesondere auf Grund insbesonde- re aufgrund einer Betriebsvereinbarung, allgemein angewendet, genügt die einmalige Übergabe dieser Regelung. 1.2 Dem/der AN Der ArbeitnehmerIn ist vor Beginn der Entsendung Ent- sendung insbesondere mitzuteilen: a) Beginn und voraussichtliches Ende der BeschäftigungBeschäfti- gung, b) Höhe des Tages- und Nachtgeldes, c) Art des Verkehrsmittels, d) Überweisungsart des Entgelts, e) Entlohnungs- und Abrechnungszeiträume, f) Art und Höhe der Versicherungen Versicherungen. Die Mitteilung kann insoweit entfallen, als sich auf Grund auf- grund der Dauer der Entsendung und bestehender Regelungen Re- gelungen im Unternehmen keine Notwendigkeit einer besonderen Mitteilung ergibt.

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Samples: Kollektivvertrag