Infrastruktur / Inhalte Musterklauseln

Infrastruktur / Inhalte. Dieser Abschnitt umfasst die Prüfbereiche „Ausstattung“ (Raumgröße, Möblierung, Beleuch- tung / Belichtung / Abdunkelung, Sanitäre Räumlichkeiten, Sonstige Räumlichkeiten, Techni- sche Ausstattung), „Konzeptive Qualität“ (Inhalte, Schulungsunterlagen – Lehrmittel, Lern- und Erfolgskontrollen) und „Rahmen und Infrastruktur“ (Organisation, Qualitätssicherung, Verkehrsanbindung, Zeitstruktur, Kommunikationsmanagement, Gleichstellungsorientierung). Das AMS Kärnten erwartet von den Auftragnehmern, dass die in den Ausschreibungsunterla- gen des AMS geforderten und in den Angeboten (Konzepten) zugesagten Qualitätskriterien (Mindestanforderungen und vom Bildungsträger zugesagte und bewertete Qualitäten) für die erfolgreiche Durchführung von Bildungsmaßnahmen auch tatsächlich erbracht werden. Falls es zu relevanten Abweichungen gegenüber dem Angebot kommt (z.B.: Wechsel der Schu- lungsräumlichkeiten, Änderung der Ausstattung in entscheidenden Bereichen etc., so ist dies dem AMS im Vorfeld rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen, damit entsprechende Veranlassun- gen getroffen werden können. Sollte die tatsächliche Durchführungsqualität nicht den Anforderungen entsprechen, werden im Prüfbereich „Ausstattung“ Abzüge vom Sachaufwand (räumliche und technische Ausstat- tung) bzw. von den Gemeinkosten vorgenommen.  Wenn vom Auftragnehmer im Angebot zugesagte und vom Auftraggeber im Zuge der Prü- fung des Angebotes bewertete Qualitätskriterien nicht erfüllt werden, erfolgt ein Abzug von 5% (siehe Matrix – Konsequenzenkatalog).  Im Falle der Nichterfüllung von Mindesterfordernissen durch den Auftragnehmer wird ein Abzug von 10% vorgenommen (siehe Matrix – Konsequenzenkatalog). Wenn es in den Prüfbereichen „Konzeptive Qualität“ und „Rahmen und Infrastruktur“ zu einer Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung durch den Auftragnehmer kommt, so werden Abzüge vom Einheitspreis / MNh-TN lt. Kalkulation bzw. Anbot bzw. von den Gemeinkosten vorgenommen.  Wenn vom Auftragnehmer im Angebot zugesagte und vom Auftraggeber im Zuge der Prü- fung des Angebotes bewertete Qualitätskriterien nicht erfüllt werden, erfolgt ein Abzug von 2,5% vom Einheitspreis /MNh-TN lt. Kalkulation / Anbot (siehe Matrix – Konsequenzen- katalog).  Im Falle der Nichterfüllung von Mindesterfordernissen durch den Auftragnehmer wird ein Abzug von 5% vom Einheitspreis / MNh-TN lt. Kalkulation / Anbot bzw. ein Abzug von 10% von den Gemeinkosten vorgenommen (siehe Matrix – Konsequenzenkatalog). Bei einem besonders gravie...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.