Inhaberwechsel Musterklauseln

Inhaberwechsel. Profihost GmbH Kundenbetreuung Xxxx Xxxxx 0 X-00000 Xxxxxxxx Für folgende Domains / Tarife (Speicherplätze) wird ein Inhaberwechsel in Auftrag gegeben. Der Unterzeichner gibt an, dass er berechtigt ist, für die folgenden Domains / Tarife Änderungen durchzuführen. Allgemeine Hinweise: Bitte füllen Sie das Formular sorgsam und vollständig aus und schicken Sie es uns per Post oder Fax (+49 000 000 000-00) zu. Sie erhalten nach Bearbeitung (max. 3 Werktage nach Eingang) von uns immer eine Bestätigung per E-Mail! Sollten Sie keine Bestätigung von uns erhalten, so setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Daten des bisherigen Inhabers Profihost KDNR Firma Name, Vorname Straße, Nr PLZ, Ort E-Mail inkl. dem dazugehörigen Speicherplatz bei ProfiHost (wenn vorhanden) Wichtiger Hinweis für den bisherigen Inhaber: Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung soll die Übertragung der oben aufgeführten Domainnamen bzw. Speicherplätze samt deren Inhalt, Passwörter, Daten etc. vom bisherigen auf den neuen Inhaber vollzogen werden. Der bisherige Domaininhaber / Vertragspartner stimmt mit seiner Unterschrift diesem Vorgang zu. Ort, Datum Unterschrift des bisherigen Inhabers Namen und Vornamen (bei Unternehmen mit Stempel) zusätzlich in Druckbuchstaben 1/2 Profihost GmbH Expo Plaza 1 · 00000 Xxxxxxxx Commerzbank AG BLZ 27040080 · Konto 6511646 Geschäftsführung Xxxx Xxxxxx Xx. Xxxxx Xxxxxx Telefon +00 000 000 000-00 Swift/BIC XXXXXXXXXXX Xxxxxx Xxxxxxxxx Telefax +00 000 000 000-00 IBAN XX00000000000000000000 Amtsgericht Hannover · HRB 222264 xxxx@xxxxxxxxx.xxx USt.-Ident.-Nr. DE249338561 xxx.xxxxxxxxx.xxx Steuer-Nr. 25/205/04107 E-Commerce. Cloud. Hosting. Kunden-Nr. Firma UID Ansprechpartner Straße Nr. Telefon Fax PLZ E-Mail Ort Land Notfall-Nr. Bundesland Externe Firma Telefon Ansprechpartner E-Mail
Inhaberwechsel. Eine Übertragung der Domain an einen neuen Domain-Inhaber setzt eine übereinstimmende Willenserklärung des bisherigen und des künftigen Domain-Inhabers sowie ein vollständig ausgefülltes elekt- ronisches Formular (xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxx) voraus. xxx.xx kann die Vorlage einer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des bisherigen sowie des künftigen Domain-Inhabers verlangen. Die Bestätigung ist unter Verwendung der von xxx.xx zur Verfügung gestellten Formulare zu erbringen. Soll die Übertragung auf Grund einer gerichtlichen Verfügung erfolgen, ist neben dem elektronischen Antrag die Vorlage einer rechtswirksamen und in Österreich voll- streckbaren Entscheidung eines Gerichts oder Schiedsgerichts erfor- derlich. Die Domain wird vom neuen Domain-Inhaber mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, insbesondere offenen Verbind- lichkeiten des vorherigen Domain-Inhabers, übernommen.
Inhaberwechsel. Mit Zugang der Nachricht eines Inhaberwechsels (siehe Anzei- gepflicht H. 9.) durch den neuen Inhaber ist CardProcess be- rechtigt, die ab diesem Zeitpunkt eingereichten Kartenumsätze erst nach vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels an den Vertragspartner auszuzahlen.

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  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch

  • Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.