Inhalt und Zweck Musterklauseln

Inhalt und Zweck. 1. Mit diesem Abkommen soll durch bilaterale Zusammenarbeit der Vertragsstaaten die effektive Besteuerung der betroffenen Personen im Vereinigten Königreich sichergestellt werden. Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass die in diesem Abkommen vorgesehene bilaterale Zusammenarbeit einen Stand erreichen wird, der in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung von Erträgen und Gewinnen aus Vermögenswerten dieser Personen dauerhaft gleichkommt.
Inhalt und Zweck. 1. Mit diesem Abkommen soll durch bilaterale Zusammenarbeit der Vertragsstaaten die effektive Besteuerung der betroffenen Personen in der Republik Österreich sichergestellt werden. Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass die in diesem Ab- kommen vereinbarte bilaterale Zusammenarbeit in ihrer Wirkung dem automati- schen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleich- kommt.
Inhalt und Zweck. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Scope Content AG (nachfolgend «Provider») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunden») bezüglich der Nutzung der vertragsgegenständlichen Scope-Software-Plattform (nachfolgend «SaaS-Software», kurz für «Software as a Service») über ein Datennetz sowie mit dieser Nutzung verbundene weitere Leistungen im Sinne eines Cloud-Services. Der Provider ist Eigentümer und Inhaber der Rechte an der SaaS-Software. Er bietet die SaaS-Software zur Nutzung durch den Kunden über ein Datennetz an. Die Nutzung der SaaS-Software durch den Kunden erfolgt per Browser über Fernzugriff, mit mobilen oder festen Endgeräten (Desktop oder Notebook, in der Regel nicht via Tablet oder Smartphone) des Kunden. Die SaaS-Software wird nicht auf den Endgeräten des Kunden installiert. Bei Vertragsabschluss gelten ausschliesslich die zur Zeit des Abschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Provider hält ausdrücklich fest, dass allenfalls bestehenden, abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht zugestimmt wird. Der Provider kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, ergänzen oder einstellen und die AGB entsprechend anpassen. Änderungen der Dienstleistung bzw. der AGB treten mit Informierung des Kunden per Brief, E-Mail oder durch ein geeignetes anderes Mittel der Xxxx des Providers in Kraft.

Related to Inhalt und Zweck

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.