Inhaltliche Vorgaben Musterklauseln

Inhaltliche Vorgaben. Zu den am Projekt beteiligten Personen werden im Rahmen der Berichtspflicht Daten wie z. B. Name, Xxxxx, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Finanzierungsstatus, Werde- gang, Studienverlauf, Angaben zum Promotionsverfahren, Auslandsbeziehungen und -kontakte erhoben. Die genauen erforderlichen Angaben werden im Vorfeld der jeweili- gen Erhebung bekannt gegeben.
Inhaltliche Vorgaben. Für die erforderlichen Angaben und den geforderten Inhalt des Abschlussberichts gilt der gesonderte Leitfaden in Anhang C, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Bewil- ligungsschreiben oder diesen Verwendungsrichtlinien ergibt. Dem Abschlussbericht an die DFG ist eine allgemeinverständliche, für Zwecke der Öf- fentlichkeitsarbeit geeignete Zusammenfassung von höchstens 400 Wörtern auf deut- scher und englischer Sprache voranzustellen. Diese Zusammenfassung soll auch der Pressestelle der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers zur Verfü- gung gestellt werden.
Inhaltliche Vorgaben. Die Muster für Abschlussberichte, die unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx eingesehen und abgerufen werden können, sind durch die Bewilligungsempfängerin bzw. den Bewilligungsempfänger zu beachten. Sie geben die erforderlichen Angaben und den geforderten Inhalt des Abschlussberichts für das jeweilige Programm vor. Bei Programmen, für die kein Muster vorliegt, gilt der Leitfaden für Abschlussberichte (unter dem gleichen link), soweit sich nicht etwas anderes aus dem Bewilligungsschreiben oder diesen Verwendungsrichtlinien ergibt. Dem Abschlussbericht an die DFG ist eine allgemeinverständliche, für Zwecke der Öf- fentlichkeitsarbeit geeignete Zusammenfassung von höchstens 3000 Zeichen auf deut- scher und englischer Sprache voranzustellen. Diese Zusammenfassung soll auch der Pressestelle der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers zur Verfü- gung gestellt werden.
Inhaltliche Vorgaben. Für den Inhalt einer Stellenausschreibung, eines Profils und der Kommunikation mit Bewerbern, Un- ternehmen oder anderen Nutzern ist allein der Nutzer verantwortlich. Diese sind nur in dem gesetz- lich zulässigen Rahmen (d.h. insbesondere Beachtung der Bestimmungen de Datenschutzgesetze, der Antidiskriminierungsgesetze, der presse-, urheber- und markenrechtlichen Bestimmungen, sowie des HGB, BGB, UWG und StGB) erlaubt. Dem Nutzer ist es untersagt, kommerzielle Werbung für eigene Zwecke oder für Dritte zu machen, insbesondere nicht für die Bewerbung von anderen Inter- netangeboten.
Inhaltliche Vorgaben. Alle Berichte und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen müssen den Oberauftraggeber, ggf. wei- tere Finanziers und die Auftraggeberin deutlich erkennen lassen. Die Berichte sollen kurzgefasst werden und sich auf Informationen beschränken, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Auftrag stehen. Bei örtlichen Zuschüssen gemäß Ziffer 2.7 ist auch auf die Abwicklung der örtlichen Zuschüsse einzugehen. Die Berichte sollen über den Grad der Zielerreichung Auskunft geben. Sie müssen datiert und bei nicht elektronischen Aus- fertigungen unterzeichnet sein. Quellen und Fundstellen sind anzugeben.
Inhaltliche Vorgaben. Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen über die Grundidee einer attraktiven Quartiersentwicklung mit den Nutzungselementen Wohnen, Hotel, Gastronomie, Dienstleistung, Parken sowie einer Aufwertung der Aufenthaltsqualität auf dem Parkplatz Kaiserpfalz-Nord u. a. mit einer „touristischen Attraktion“ (z. B. Erlebbarkeit der Stiftskirchenfundamente). Ausgenommen wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich großflächiger Einzelhandel. Zudem ist als weiteres optionales Bauvorhaben ein Museum und/ oder eine Mehrzweckhalle (Stadthalle) grundsätzlich möglich. Die Konkretisierung dieser Nutzungselemente sowie deren planerische Ausgestaltung haben zwingend im Einklang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe, dem ISEK sowie den bisherigen Erkenntnissen aus dem aktuell durchgeführten städtebaulichen Moderationsverfahren hinsichtlich der Gespräche mit ICOMOS, dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege sowie den Anliegern zu erfolgen. Die im bisherigen Entwicklungsverfahren eingesetzten Lenkungs- bzw. Arbeitsgruppen sind auch weiterhin in den Prozess einzubinden und zu beteiligen, die Erkenntnisse aus den bislang durchgeführten Sitzungen dieser Gremien als ergänzende Grundlagenarbeit zu berücksichtigen. Mit dieser Vorgehensweise soll insbesondere die sensible Lage mit Blick auf den Weltkulturerbestatus angemessene Berücksichtigung erfahren. Die planerische sowie präsentationstechnische Aufbereitung der jeweiligen Arbeitsschritte und Ergebnisse erfolgt durch die TesCom. Notwendige Gutachten, insbesondere zu den Themen Baugrund, archäologisch-historische Untersuchung und Bewertung, Verträglichkeit und Verkehr, werden jeweils in Abstimmung zwischen Stadt und TesCom beauftragt. Die Öffentlichkeitsarbeit zum vorliegend beschriebenen Entwicklungsprozess wird ebenfalls in Abstimmung zwischen Stadt und TesCom betrieben.
Inhaltliche Vorgaben. Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, das städtebauliche Zielkonzept vom 10. November 2016, das das AP in einem mit breiter öffentlicher Beteiligung durchgeführten Prozess erarbeitet hat und deren Weiterentwicklung in der 10. Sitzung der Lenkungsgruppe am 28. Xxxx 2017 (Anlage 1) vorgestellt wurde, als Grundlage für die weitere Entwicklung zu betrachten. Aus diesem Grund werden als künftige Elemente der Quartiersentwicklung die Module Hotel & Tagungszentrum, Kulturforum (Spielstätte mit multifunktionalen Bestandteilen), Tiefgarage sowie die Umgestaltung des Domplatzes zu Grunde gelegt. Ein weiterer elementarer Bestandteil ist die Verlagerung des ruhenden Verkehrs vom Domplatz in die Tiefgarage für Personenkraftwagen, die Schaffung von Mitarbeiterstellplätzen für die Stadt Goslar und das Amtsgericht Goslar sowie ein attraktiver Ersatz für die Bus-Stellplätze. Die Öffentlichkeitsarbeit zum vorliegend beschriebenen Entwicklungsprozess wird in Abstimmung zwischen Stadt und Investor betrieben.