Inhaltliche Vorgaben Musterklauseln

Inhaltliche Vorgaben. Zu den am Projekt beteiligten Personen werden im Rahmen der Berichtspflicht Daten wie z. B. Name, Xxxxx, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Finanzierungsstatus, Werde- gang, Studienverlauf, Angaben zum Promotionsverfahren, Auslandsbeziehungen und -kontakte erhoben. Die genauen erforderlichen Angaben werden im Vorfeld der jeweili- gen Erhebung bekannt gegeben.
Inhaltliche Vorgaben. Für die erforderlichen Angaben und den geforderten Inhalt des Abschlussberichts gilt der gesonderte Leitfaden in Anhang C, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Bewil- ligungsschreiben oder diesen Verwendungsrichtlinien ergibt. Dem Abschlussbericht an die DFG ist eine allgemeinverständliche, für Zwecke der Öf- fentlichkeitsarbeit geeignete Zusammenfassung von höchstens 400 Wörtern auf deut- scher und englischer Sprache voranzustellen. Diese Zusammenfassung soll auch der Pressestelle der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers zur Verfü- gung gestellt werden.
Inhaltliche Vorgaben. Für den Inhalt einer Stellenausschreibung, eines Profils und der Kommunikation mit Bewerbern, Un- ternehmen oder anderen Nutzern ist allein der Nutzer verantwortlich. Diese sind nur in dem gesetz- lich zulässigen Rahmen (d.h. insbesondere Beachtung der Bestimmungen de Datenschutzgesetze, der Antidiskriminierungsgesetze, der presse-, urheber- und markenrechtlichen Bestimmungen, sowie des HGB, BGB, UWG und StGB) erlaubt. Dem Nutzer ist es untersagt, kommerzielle Werbung für eigene Zwecke oder für Dritte zu machen, insbesondere nicht für die Bewerbung von anderen Inter- netangeboten.
Inhaltliche Vorgaben. Alle Berichte und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen müssen den Oberauftraggeber, ggf. wei- tere Finanziers und die Auftraggeberin deutlich erkennen lassen. Die Berichte sollen kurzgefasst werden und sich auf Informationen beschränken, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Auftrag stehen. Bei örtlichen Zuschüssen gemäß Ziffer 2.7 ist auch auf die Abwicklung der örtlichen Zuschüsse einzugehen. Die Berichte sollen über den Grad der Zielerreichung Auskunft geben. Sie müssen datiert und bei nicht elektronischen Aus- fertigungen unterzeichnet sein. Quellen und Fundstellen sind anzugeben.
Inhaltliche Vorgaben. Die Muster für Abschlussberichte, die unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx eingesehen und abgerufen werden können, sind durch die Bewilligungsempfängerin bzw. den Bewilligungsempfänger zu beachten. Sie geben die erforderlichen Angaben und den geforderten Inhalt des Abschlussberichts für das jeweilige Programm vor. Bei Programmen, für die kein Muster vorliegt, gilt der Leitfaden für Abschlussberichte (unter dem gleichen link), soweit sich nicht etwas anderes aus dem Bewilligungsschreiben oder diesen Verwendungsrichtlinien ergibt. Dem Abschlussbericht an die DFG ist eine allgemeinverständliche, für Zwecke der Öf- fentlichkeitsarbeit geeignete Zusammenfassung von höchstens 3000 Zeichen auf deut- scher und englischer Sprache voranzustellen. Diese Zusammenfassung soll auch der Pressestelle der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers zur Verfü- gung gestellt werden.
Inhaltliche Vorgaben. Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, das städtebauliche Zielkonzept vom 10. November 2016, das das AP in einem mit breiter öffentlicher Beteiligung durchgeführten Prozess erarbeitet hat und deren Weiterentwicklung in der 10. Sitzung der Lenkungsgruppe am 28. Xxxx 2017 (Anlage 1) vorgestellt wurde, als Grundlage für die weitere Entwicklung zu betrachten. Aus diesem Grund werden als künftige Elemente der Quartiersentwicklung die Module Hotel & Tagungszentrum, Kulturforum (Spielstätte mit multifunktionalen Bestandteilen), Tiefgarage sowie die Umgestaltung des Domplatzes zu Grunde gelegt. Ein weiterer elementarer Bestandteil ist die Verlagerung des ruhenden Verkehrs vom Domplatz in die Tiefgarage für Personenkraftwagen, die Schaffung von Mitarbeiterstellplätzen für die Stadt Goslar und das Amtsgericht Goslar sowie ein attraktiver Ersatz für die Bus-Stellplätze. Die Öffentlichkeitsarbeit zum vorliegend beschriebenen Entwicklungsprozess wird in Abstimmung zwischen Stadt und Investor betrieben.
Inhaltliche Vorgaben. Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen über die Grundidee einer attraktiven Quartiersentwicklung mit den Nutzungselementen Wohnen, Hotel, Gastronomie, Dienstleistung, Parken sowie einer Aufwertung der Aufenthaltsqualität auf dem Parkplatz Kaiserpfalz-Nord u. a. mit einer „touristischen Attraktion“ (z. B. Erlebbarkeit der Stiftskirchenfundamente). Ausgenommen wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich großflächiger Einzelhandel. Zudem ist als weiteres optionales Bauvorhaben ein Museum und/ oder eine Mehrzweckhalle (Stadthalle) grundsätzlich möglich. Die Konkretisierung dieser Nutzungselemente sowie deren planerische Ausgestaltung haben zwingend im Einklang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe, dem ISEK sowie den bisherigen Erkenntnissen aus dem aktuell durchgeführten städtebaulichen Moderationsverfahren hinsichtlich der Gespräche mit ICOMOS, dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege sowie den Anliegern zu erfolgen. Die im bisherigen Entwicklungsverfahren eingesetzten Lenkungs- bzw. Arbeitsgruppen sind auch weiterhin in den Prozess einzubinden und zu beteiligen, die Erkenntnisse aus den bislang durchgeführten Sitzungen dieser Gremien als ergänzende Grundlagenarbeit zu berücksichtigen. Mit dieser Vorgehensweise soll insbesondere die sensible Lage mit Blick auf den Weltkulturerbestatus angemessene Berücksichtigung erfahren. Die planerische sowie präsentationstechnische Aufbereitung der jeweiligen Arbeitsschritte und Ergebnisse erfolgt durch die TesCom. Notwendige Gutachten, insbesondere zu den Themen Baugrund, archäologisch-historische Untersuchung und Bewertung, Verträglichkeit und Verkehr, werden jeweils in Abstimmung zwischen Stadt und TesCom beauftragt. Die Öffentlichkeitsarbeit zum vorliegend beschriebenen Entwicklungsprozess wird ebenfalls in Abstimmung zwischen Stadt und TesCom betrieben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.