Inhaltsdateien Musterklauseln
Inhaltsdateien. „Inhaltsdateien“ bezeichnet Objekte (Assets), die als Teil der On-premise Software oder der On- demand Services von Adobe zur Verfügung gestellt werden.
Inhaltsdateien. „Inhaltsdateien“ bezeichnet von Adobe zur Verfügung gestellte Objekte, die als Teil der On- premise Software oder der On-demand Services zur Verfügung gestellt werden. Wenn nicht die Dokumentation oder bestimmte Lizenzen etwas anderes vorsehen, gewährt Adobe dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Inhaltsdateien, um die Endnutzung des Kunden zu erstellen (d. h., eine vom Kunden erstellte abgeleitete Anwendung oder Produkt), in welche die Inhaltsdateien oder Ableitungen derselben für die Benutzung durch den Kunden eingebettet sind („Endnutzung“). Der Kunde darf die Inhaltsdateien vor der Einbettung in die Endnutzung modifizieren. Der Kunde darf Inhaltsdateien nur im Zusammenhang mit der Endnutzung des Kunden reproduzieren und verteilen, unter keinen Umständen jedoch darf der Kunde die Inhaltsdateien eigenständig außerhalb der Endnutzung verteilen.
