Inklusive Leistungen. 7.1 Die Leistungen der Sunny Cars B.V. gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten unbegrenz- te Kilometer, Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), Kfz-Diebstahlschutz (TP), Flughafengebühren, Flughafensteuer, alle lokalen Steuern zum Zeitpunkt der erteilten Bu- chungsbestätigung sowie die reiserelevanten Zusatzdienstleistungen. Nicht in den Preisen der Sunny Cars B.V. enthalten sind etwaige Telekom- munikationskosten, die anlässlich der Inanspruchnahme reiserelevanter Zusatzdienstleistungen durch den Kunden anfallen können. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger kostenpflichtiger Leistungen, die der Kunde über den Concierge Service buchen kann (z.B. Restaurant- oder Theaterbesu- che usw.); solche Leistungen hat der Kunde direkt gegenüber dem jewei- ligen Erbringer der von ihm gebuchten Leistungen zu bezahlen. 7.2 In sehr seltenen Fällen kann es im Zeitraum zwischen der erteilten Bu- chungsbestätigung, d.h. dem Abschluss des Vertrags und dem Vertrags- beginn zur nachträglichen Einführung oder zur Erhöhung von Gebühren oder Steuern (d.h. Flughafengebühren, Flughafensteuern oder sonstigen Steuern) kommen, auf die die Sunny Cars B.V. keinen Einfluss hat und die auch die Sunny Cars B.V. im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags mit dem Kunden noch nicht vorhersehen konnte. In diesen seltenen Fällen hat die Sunny Cars B.V. das Recht, diese nachträglich eingeführten oder erhobenen Gebühren oder Steuern zusätzlich zu dem im Vertrag ausge- wiesenen Preis vom Kunden zu verlangen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Zusendung des Vouchers an den Kunden und dem Vertragsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt. Macht die Sunny Cars B.V. von diesem Recht vor Vertragsbeginn Gebrauch und verlangt die Bezah- lung solcher Gebühren oder Steuern, steht dem Kunden das Recht zu, innerhalb von zwei Wochen seit Zugang des Erhöhungsverlangens der Sunny Cars B.V. bei ihm, spätestens aber bis zum Vortage des Vertrags- beginns, schriftlich oder in Textform (E-Mail an reservierung@sunnycars. de genügt) den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Kunde erhält dann 7.3 Kosten, Steuern, Flughafensteuern und Gebühren für etwa vom Kun- den zusätzlich zum Vertrag am Zielort mit dem Fahrzeugflottenanbieter getroffene Vereinbarungen über Zusatzleistungen sind in den Preisen nicht enthalten. Derartige Vereinbarungen trifft der Kunde ausschließlich im eigenen Namen und unabhängig vom Vertrag. Eine Vollmacht über das Eingehen von Vereinbarungen über Zusatzleistungen namens und für Rechnung der Sunny Cars B.V. ist dem Kunden ausdrücklich nicht erteilt. 7.4 Die Leistungen der Sunny Cars B.V. gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten auch die Erstattung bzw. (im Falle der Xxxx der Option „No Deposit“ durch den Kunden) die Nichtbelastung der vom Fahrzeugflottenanbieter etwa ein- behaltenen Kaution bzw. belasteten Selbstbeteiligung unter den in Ziff. 6 dieser Allgemeinen Reisebedingungen geregelten Voraussetzungen. 7.5 Auch Zusatzfahrer sind bei vielen lokalen Fahrzeugflottenanbietern, mit denen die Sunny Cars International GmbH zusammenarbeitet, im Preis inbegriffen. Detaillierte Informationen dazu sowie zum jeweiligen Zielgebiet sind auf Anfrage im jeweiligen Reisebüro oder bei der Sunny Cars B.V. erhältlich und aus den Besonderen Reisebedingungen zu ent- nehmen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Inklusive Leistungen. 7.1 Die Leistungen der Sunny Cars B.V. International GmbH gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten unbegrenz- te unbegrenzte Kilometer, Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), Kfz-Diebstahlschutz (TP), Flughafengebühren, Flughafensteuer, alle lokalen Steuern zum Zeitpunkt Zeit- punkt der erteilten Bu- chungsbestätigung Buchungsbestätigung sowie die reiserelevanten ZusatzdienstleistungenZu- satzdienstleistungen. Nicht in den Preisen der Sunny Cars B.V. International GmbH enthalten sind etwaige Telekom- munikationskostenTelekommunikationskosten, die anlässlich der Inanspruchnahme reiserelevanter Zusatzdienstleistungen durch den Kunden anfallen können. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger kostenpflichtiger kostenpflich- tiger Leistungen, die der Kunde über den Concierge Service buchen kann (z.B. Restaurant- oder Theaterbesu- che Theaterbesuche usw.); solche Leistungen hat der Kunde direkt gegenüber dem jewei- ligen jeweiligen Erbringer der von ihm gebuchten Leistungen zu bezahlen.
7.2 In sehr seltenen Fällen kann es im Zeitraum zwischen der erteilten Bu- chungsbestätigung, d.h. dem Abschluss des Vertrags und dem Vertrags- beginn zur nachträglichen Einführung oder zur Erhöhung von Gebühren oder Steuern (d.h. Flughafengebühren, Flughafensteuern oder sonstigen Steuern) kommen, auf die die Sunny Cars B.V. International GmbH keinen Einfluss Ein- fluss hat und die auch die Sunny Cars B.V. International GmbH im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags mit dem Kunden noch nicht vorhersehen konnte. In diesen seltenen Fällen hat die Sunny Cars B.V. International GmbH das Recht, diese nachträglich eingeführten oder erhobenen Gebühren oder Steuern zusätzlich zu dem im Vertrag ausge- wiesenen Preis vom Kunden zu verlangen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Zusendung des Vouchers an den Kunden und dem Vertragsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt. Macht die Sunny Cars B.V. von diesem Recht vor Vertragsbeginn Gebrauch und verlangt die Bezah- lung solcher Gebühren oder Steuern, steht dem Kunden das Recht zu, innerhalb von zwei Wochen seit Zugang des Erhöhungsverlangens der Sunny Cars B.V. bei ihm, spätestens aber bis zum Vortage des Vertrags- beginns, schriftlich oder in Textform (E-Mail an reservierung@sunnycars. de genügt) den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Kunde erhält dannGebühren
7.3 Kosten, Steuern, Flughafensteuern und Gebühren für etwa vom Kun- den zusätzlich zum Vertrag am Zielort mit dem Fahrzeugflottenanbieter getroffene Vereinbarungen über Zusatzleistungen sind in den Preisen nicht enthalten. Derartige Vereinbarungen trifft der Kunde ausschließlich im eigenen Namen und unabhängig vom Vertrag. Eine Vollmacht über das Eingehen von Vereinbarungen über Zusatzleistungen namens und für Rechnung der Sunny Cars B.V. International GmbH ist dem Kunden ausdrücklich ausdrück- lich nicht erteilt.
7.4 Die Leistungen der Sunny Cars B.V. International GmbH gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten auch die Erstattung bzw. (im Falle der Xxxx der Option „No Deposit“ durch den Kunden) die Nichtbelastung der vom Fahrzeugflottenanbieter Fahrzeugflot- tenanbieter etwa ein- behaltenen einbehaltenen Kaution bzw. belasteten Selbstbeteiligung Selbstbeteili- gung unter den in Ziff. 6 dieser Allgemeinen Reisebedingungen geregelten geregel- ten Voraussetzungen.
7.5 Auch Zusatzfahrer sind bei vielen lokalen Fahrzeugflottenanbietern, mit denen die Sunny Cars International GmbH zusammenarbeitet, im Preis inbegriffen. Detaillierte Informationen dazu sowie zum jeweiligen Zielgebiet sind auf Anfrage im jeweiligen Reisebüro oder bei der Sunny Cars B.V. International GmbH erhältlich und aus den Besonderen Reisebedingungen Reisebedin- gungen zu ent- nehmenentnehmen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Inklusive Leistungen. 7.1 Die Leistungen der Sunny Cars B.V. International GmbH gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten unbegrenz- te unbegrenzte Kilometer, Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), Kfz-Diebstahlschutz (TP), Flughafengebühren, Flughafensteuer, alle lokalen Steuern zum Zeitpunkt Zeit- punkt der erteilten Bu- chungsbestätigung Buchungsbestätigung sowie die reiserelevanten ZusatzdienstleistungenZu- satzdienstleistungen. Nicht in den Preisen der Sunny Cars B.V. International GmbH enthalten sind etwaige Telekom- munikationskostenTelekommunikationskosten, die anlässlich der Inanspruchnahme reiserelevanter Zusatzdienstleistungen durch den Kunden anfallen können. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger kostenpflichtiger kostenpflich- tiger Leistungen, die der Kunde über den Concierge Service buchen kann (z.B. Restaurant- oder Theaterbesu- che Theaterbesuche usw.); solche Leistungen hat der Kunde direkt gegenüber dem jewei- ligen jeweiligen Erbringer der von ihm gebuchten Leistungen zu bezahlen.
7.2 In sehr seltenen Fällen kann es im Zeitraum zwischen der erteilten Bu- chungsbestätigung, d.h. dem Abschluss des Vertrags und dem Vertrags- beginn zur nachträglichen Einführung oder zur Erhöhung von Gebühren oder Steuern (d.h. Flughafengebühren, Flughafensteuern oder sonstigen Steuern) kommen, auf die die Sunny Cars B.V. keinen Einfluss hat und die auch die Sunny Cars B.V. im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags mit dem Kunden noch nicht vorhersehen konnte. In diesen seltenen Fällen hat die Sunny Cars B.V. das Recht, diese nachträglich eingeführten oder erhobenen Gebühren oder Steuern zusätzlich zu dem im Vertrag ausge- wiesenen Preis vom Kunden zu verlangen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Zusendung des Vouchers an den Kunden und dem Vertragsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt. Macht die Sunny Cars B.V. von diesem Recht vor Vertragsbeginn Gebrauch und verlangt die Bezah- lung solcher Gebühren oder Steuern, steht dem Kunden das Recht zu, innerhalb von zwei Wochen seit Zugang des Erhöhungsverlangens der Sunny Cars B.V. bei ihm, spätestens aber bis zum Vortage des Vertrags- beginns, schriftlich oder in Textform (E-Mail an reservierung@sunnycars. de genügt) den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Kunde erhält dannsonstigen
7.3 Kosten, Steuern, Flughafensteuern und Gebühren für etwa vom Kun- den zusätzlich zum Vertrag am Zielort mit dem Fahrzeugflottenanbieter getroffene Vereinbarungen über Zusatzleistungen sind in den Preisen nicht enthalten. Derartige Vereinbarungen trifft der Kunde ausschließlich im eigenen Namen und unabhängig vom Vertrag. Eine Vollmacht über das Eingehen von Vereinbarungen über Zusatzleistungen namens und für Rechnung der Sunny Cars B.V. International GmbH ist dem Kunden ausdrücklich ausdrück- lich nicht erteilt.
7.4 Die Leistungen der Sunny Cars B.V. International GmbH gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten auch die Erstattung bzw. (im Falle der Xxxx der Option „No Deposit“ durch den Kunden) die Nichtbelastung der vom Fahrzeugflottenanbieter Fahrzeugflot- tenanbieter etwa ein- behaltenen einbehaltenen Kaution bzw. belasteten Selbstbeteiligung Selbstbeteili- gung unter den in Ziff. 6 dieser Allgemeinen Reisebedingungen geregelten geregel- ten Voraussetzungen.
7.5 Auch Zusatzfahrer sind bei vielen lokalen Fahrzeugflottenanbietern, mit denen die Sunny Cars International GmbH zusammenarbeitet, im Preis inbegriffen. Detaillierte Informationen dazu sowie zum jeweiligen Zielgebiet sind auf Anfrage im jeweiligen Reisebüro oder bei der Sunny Cars B.V. International GmbH erhältlich und aus den Besonderen Reisebedingungen Reisebedin- gungen zu ent- nehmenentnehmen. Achtung: Nicht im Hauptmietvertrag namentlich genannte Fahrer sind nicht zum Führen des Mietfahrzeugs berechtigt; der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass etwaige Zusatzfahrer in dem Hauptmietvertrag vom Fahrzeugflottenanbieter namentlich eingetragen werden (vgl. Ziff. 3.2.).
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Inklusive Leistungen. 7.1 Die Leistungen der Sunny Cars B.V. International GmbH gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten unbegrenz- te unbegrenzte Kilometer, Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), Kfz-Diebstahlschutz (TP), Flughafengebühren, Flughafensteuer, alle lokalen Steuern zum Zeitpunkt Zeit- punkt der erteilten Bu- chungsbestätigung Buchungsbestätigung sowie die reiserelevanten ZusatzdienstleistungenZu- satzdienstleistungen. Nicht in den Preisen der Sunny Cars B.V. International GmbH enthalten sind etwaige Telekom- munikationskostenTelekommunikationskosten, die anlässlich der Inanspruchnahme reiserelevanter Zusatzdienstleistungen durch den Kunden anfallen können. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger kostenpflichtiger Leistungen, die der Kunde über den Concierge Service buchen kann (z.B. Restaurant- oder Theaterbesu- che usw.); solche Leistungen hat der Kunde direkt gegenüber dem jewei- ligen Erbringer der von ihm gebuchten Leistungen zu bezahlen.anlässlich
7.2 In sehr seltenen Fällen kann es im Zeitraum zwischen der erteilten Bu- chungsbestätigung, d.h. dem Abschluss des Vertrags und dem Vertrags- beginn zur nachträglichen Einführung oder zur Erhöhung von Gebühren oder Steuern (d.h. Flughafengebühren, Flughafensteuern oder sonstigen Steuern) kommen, auf die die Sunny Cars B.V. International GmbH keinen Einfluss Ein- fluss hat und die auch die Sunny Cars B.V. International GmbH im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags mit dem Kunden noch nicht vorhersehen konnte. In diesen seltenen Fällen hat die Sunny Cars B.V. International GmbH das Recht, diese nachträglich eingeführten oder erhobenen Gebühren oder Steuern zusätzlich zu dem im Vertrag ausge- wiesenen ausgewiesenen Preis vom Kunden zu verlangen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Zusendung des Vouchers an den Kunden und dem Vertragsbeginn ein Zeitraum von mindestens min- destens vier Monaten liegt. Macht die Sunny Cars B.V. International GmbH von diesem Recht vor Vertragsbeginn Gebrauch und verlangt die Bezah- lung solcher Gebühren oder Steuern, steht dem Kunden das Recht zu, innerhalb von zwei Wochen seit Zugang des Erhöhungsverlangens der Sunny Cars B.V. International GmbH bei ihm, spätestens aber bis zum Vortage Vorta- ge des Vertrags- beginnsVertragsbeginns, schriftlich oder in Textform (E-Mail an reservierung@sunnycars. de reservie- rung@ xxxxxxxxx.xx genügt) den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Kunde erhält danndann seine etwa auf den Vertrag bereits geleisteten Zah- lungen umgehend erstattet; der Kunde soll deshalb in einem etwaigen Rücktrittsschreiben unbedingt seine Kontoverbindung angeben. Weitere Ansprüche kann der Kunde in einem solchen Fall nicht erheben. Die Be- weislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Preiserhöhungsrechts nach diesem Absatz trägt allein die Sunny Cars International GmbH. Eine nicht rechtzeitige Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Kunden gilt als stillschweigendes Einverständnis mit der Preiserhöhung; die Sunny Cars International GmbH erwirbt deshalb in diesem Falle einen zusätzli- chen Zahlungsanspruch gegen den Kunden. Hierauf wird die Sunny Cars International GmbH den Kunden im Falle eines etwaigen nachträglichen Zahlungsverlangens ausdrücklich schriftlich oder in Textform besonders hinweisen.
7.3 Kosten, Steuern, Flughafensteuern und Gebühren für etwa vom Kun- den zusätzlich zum Vertrag am Zielort mit dem Fahrzeugflottenanbieter getroffene Vereinbarungen über Zusatzleistungen sind in den Preisen nicht enthalten. Derartige Vereinbarungen trifft der Kunde ausschließlich im eigenen Namen und unabhängig vom Vertrag. Eine Vollmacht über das Eingehen von Vereinbarungen über Zusatzleistungen namens und für Rechnung der Sunny Cars B.V. International GmbH ist dem Kunden ausdrücklich ausdrück- lich nicht erteilt.
7.4 Die Leistungen Unter bestimmten Voraussetzungen wird im Schadensfall von der Sunny Cars B.V. gegenüber dem International GmbH die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschutz und KFZ-Diebstahlschutz, auch bei Schäden an Glas, Dach, Reifen, Kupp- lung und Unterboden inklusive Ölwanne trotz der Inanspruchnahme der von der Sunny Cars International GmbH beim Fahrzeugflottenanbieter am Zielort hinterlegten Kaution keine Erstattung vom Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten auch verlangt (siehe Ziff. 6: „Voraussetzung der Inanspruchnahme des Kunden durch die Erstattung bzw. (Sunny Cars International GmbH im Falle der Xxxx Einbehaltung der Option „No Deposit“ durch den Kunden) die Nichtbelastung der vom Fahrzeugflottenanbieter etwa ein- behaltenen Kaution bzw. belasteten Selbstbeteiligung unter den in Ziff. 6 dieser Allgemeinen Reisebedingungen geregelten VoraussetzungenKaution“).
7.5 Auch Zusatzfahrer sind bei vielen lokalen Fahrzeugflottenanbietern, mit denen die Sunny Cars International GmbH zusammenarbeitet, im Preis inbegriffen. Detaillierte Informationen dazu sowie zum jeweiligen Zielgebiet sind auf Anfrage im jeweiligen Reisebüro oder bei der Sunny Cars B.V. International GmbH erhältlich und aus den Besonderen Reisebedingungen Reisebedin- gungen zu ent- nehmenentnehmen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Inklusive Leistungen. 7.1 Die Leistungen der Sunny Cars B.V. International GmbH gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag (Unter-) Mietvertrag enthalten unbegrenz- te unbegrenzte Kilometer, KfzKFZ-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversi- cherung gemäß lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), Kfz-Kfz- Diebstahlschutz (TP), Flughafengebühren, Flughafensteuer, alle lokalen Steuern zum Zeitpunkt der erteilten Bu- chungsbestätigung Flughafensteuer sowie die reiserelevanten Zusatzdienstleistungen. Nicht in den Preisen der Sunny Cars B.V. enthalten sind etwaige Telekom- munikationskosten, die anlässlich der Inanspruchnahme reiserelevanter Zusatzdienstleistungen durch den Kunden anfallen können. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger kostenpflichtiger Leistungen, die der Kunde über den Concierge Service buchen kann (z.B. Restaurant- oder Theaterbesu- che usw.); solche Leistungen hat der Kunde direkt gegenüber dem jewei- ligen Erbringer der von ihm gebuchten Leistungen zu bezahlen.alle
7.2 In sehr seltenen Fällen kann es im Zeitraum zwischen der erteilten Bu- chungsbestätigungBuchungsbestätigung, d.h. dem Abschluss des Vertrags (Unter-) Mietvertrags und dem Vertrags- beginn Mietbeginn zur nachträglichen Einführung oder zur Erhöhung von Gebühren oder Steuern (d.h. Flughafengebühren, Flughafensteuern Flughafensteu- ern oder sonstigen Steuern) kommen, auf die die Sunny Cars B.V. Internati- onal GmbH keinen Einfluss hat und die auch die Sunny Cars B.V. Internatio- nal GmbH im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags (Unter-) Mietvertrags mit dem Kunden noch nicht vorhersehen konnte. In diesen seltenen Fällen hat die Sunny Cars B.V. International GmbH das Recht, diese nachträglich eingeführten oder erhobenen Gebühren oder Steuern zusätzlich zu dem im Vertrag ausge- wiesenen (Unter-) Mietvertrag ausgewiesenen Preis vom Kunden zu verlangen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Zusendung des Vouchers an den Kunden und dem Vertragsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegtver- langen. Macht die Sunny Cars B.V. International GmbH von diesem Recht vor Vertragsbeginn Mietbeginn Gebrauch und verlangt die Bezah- lung Bezahlung solcher Gebühren Gebüh- ren oder Steuern, steht dem Kunden das Recht zu, innerhalb von zwei Wochen seit Zugang des Erhöhungsverlangens der Sunny Cars B.V. Inter- national GmbH bei ihm, spätestens aber bis zum Vortage des Vertrags- beginnsMietbe- ginns, schriftlich oder in Textform (E-Mail an reservierung@sunnycars. de xxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx genügt) den Rücktritt vom Vertrag (Unter-) Mietvertrag zu erklären. Der Kunde erhält danndann seine etwa auf den Mietvertrag bereits geleisteten Zah- lungen umgehend wieder erstattet; der Kunde soll deshalb in einem etwaigen Rücktrittsschreiben unbedingt seine Kontoverbindung ange- ben. Weitere Ansprüche kann der Kunde in einem solchen Falle nicht erheben. Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Preiserhöhungsrechts nach diesem Absatz trägt allein die Sunny Cars International GmbH. Eine nicht rechtzeitige Ausübung des Rücktritts- rechts durch den Kunden gilt als stillschweigendes Einverständnis mit der Preiserhöhung; die Sunny Cars International GmbH erwirbt des- halb in diesem Falle einen zusätzlichen Zahlungsanspruch gegen den Kunden. Hierauf wird die Sunny Cars International GmbH den Kunden im Falle eines etwaigen nachträglichen Zahlungsverlangens ausdrück- lich schriftlich oder in Textform besonders hinweisen.
7.3 Kosten, Steuern, Flughafensteuern und Gebühren für etwa vom Kun- den Kunden zusätzlich zum Vertrag (Unter-) Mietvertrag am Zielort mit dem Fahrzeugflottenanbieter Fahr- zeugflottenanbieter getroffene Vereinbarungen über Zusatzleistungen sind in den Preisen nicht enthalten. Derartige Vereinbarungen trifft der Kunde ausschließlich im eigenen Namen und unabhängig vom Vertrag(Unter-) Mietvertrag. Eine Vollmacht über das Eingehen von Vereinbarungen über Zusatzleistungen namens und für Rechnung der Sunny Cars B.V. Inter- national GmbH ist dem Kunden ausdrücklich nicht erteilt.
7.4 Die Leistungen Unter bestimmten Voraussetzungen wird im Schadensfalle von der Sunny Cars B.V. gegenüber dem International GmbH die Selbstbeteiligung bei Vollkas- koschutz und KFZ-Diebstahlschutz, auch bei Schäden an Glas, Dach, Reifen und Unterboden, bis zur Höhe der vom Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten auch die beim Fahrzeug- flottenanbieter vor Ort hinterlegten Kaution erstattet (siehe Ziff. 6: „Vo- raussetzungen der Erstattung bzw. (der einbehaltenen Kaution im Falle der Xxxx der Option „No Deposit“ Schadens- falle durch den Kunden) die Nichtbelastung der vom Fahrzeugflottenanbieter etwa ein- behaltenen Kaution bzw. belasteten Selbstbeteiligung unter den in Ziff. 6 dieser Allgemeinen Reisebedingungen geregelten VoraussetzungenSunny Cars International GmbH“).
7.5 Auch Zusatzfahrer sind bei vielen lokalen FahrzeugflottenanbieternFahrzeugflottenanbie- tern, mit denen die Sunny Cars International GmbH zusammenarbeitetzusammenarbei- tet, im Preis inbegriffen. Detaillierte Informationen dazu sowie zum jeweiligen Zielgebiet sind auf Anfrage im jeweiligen Reisebüro oder bei der Sunny Cars B.V. erhältlich und aus den Besonderen Reisebedingungen zu ent- nehmenInternational GmbH erhältlich. Die Einzelheiten dazu regelt der (Unter-) Mietvertrag.
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