Common use of Inkrafttreten, Kommunikation, Schlussbestimmungen Clause in Contracts

Inkrafttreten, Kommunikation, Schlussbestimmungen. 1. Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die letzte der beiden Vertragsparteien den Vertrag unterzeichnet hat. 2. Für den Fall, dass Ausgaben in einem Zeitraum nach der Entscheidung des Interreg-Ausschusses gemäß Art. 2 Abs. 1, aber vor Inkrafttreten die- ses Vertrages getätigt werden, gilt der Vertrag für diese Ausgaben entsprechend. Einzelheiten zu einem Projektbeginn auf eigenes Risiko regelt das Programmhandbuch. 3. Die Kommunikation in sämtlichen Angelegen- heiten des Projekts erfolgt in deutscher oder dänischer Sprache zwischen dem Leadpartner und dem Interreg-Sekretariat unter folgender Adresse: Xxxxxxxx 0X Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxx Sekretariat Xxxxxxxxxxxx 00x 0000 Xxxxx Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxx0x@xxxx.xx

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Samples: Leadpartnervertrag, Leadpartnervertrag, Leadpartnervertrag