Inkrafttreten und Dauer des Vertrags Musterklauseln

Inkrafttreten und Dauer des Vertrags. 3.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, tritt der Vertrag an dem Tag in Kraft, an dem Proximus den erfassten Auftrag des Kunden annimmt.
Inkrafttreten und Dauer des Vertrags. Vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarung gilt der Vertrag bei der Unterzeichnung als abgeschlossen und tritt am Datum, an dem Proximus die Aktivierung der SIM-Karte auf dem Mobilfunknetz vornimmt, in Kraft. Außer wenn der vom Kunden unterzeichnete Vertrag oder das Bestätigungsschreiben einen befristeten Vertrag vorsehen, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Ersetzung eines unbefristeten Vertrags oder eines befristeten Vertrags, der mit einem Verbraucherkunden abgeschlossen wurde, durch einen neuen befristeten Vertrag wird nur dann möglich sein, wenn der Kunde vorher über diese Möglichkeit schriftlich informiert wurde und hierzu seine ausdrückliche und schriftliche Genehmigung erteilt hat. Nimmt der Kunde die Erneuerung seines befristeten Vertrags nicht an, so wird dieser automatisch in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Der Kunde wird diesem gemäß Artikel 12 ein Ende setzen können. Wenn der Vertrag mit einem beruflichen Kunden (Nichtverbraucherkunde) abgeschlossen wird, wird der Vertrag außer in den vom Gesetz nicht zugelassenen Fällen bei Ablauf des anfänglichen Zeitraums für aufeinanderfolgende Zeiträume gleicher Dauer wie die des ursprünglich geschlossenen Vertrags zu den gleichen Bedingungen automatisch verlängert, außer wenn der Kunde seinen Vertrag am Ende des laufenden vertraglichen Zeitraums unter Einhaltung einer gemäß den Modalitäten von Artikel 12.
Inkrafttreten und Dauer des Vertrags. 4. Der Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung des Bestellscheins durch beide Parteien in Kraft und wird für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Inkrafttreten und Dauer des Vertrags. Die Parteien verpflichten sich:
Inkrafttreten und Dauer des Vertrags. Der Vertrag wird an dem Tag und für die Dauer gültig, die auf dem Versicherungsschein angegeben ist, vorbehaltlich der Beitragszahlung Der Vertrag wird ohne stillschweigende Verlängerung für eine bestimmte Dauer geschlossen und kann während der Laufzeit nicht gekündigt und erstattet werden.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.