Inkrafttreten und Verbindlichkeit. (1) Diese Bedingungen gelten ab dem 21. November 2021. (2) Mit der Beantragung eines TIPS-Geldkontos in TARGET2-BBk stimmen die antragstellenden TIPS- Geldkontoinhaber diesen Bedingungen sowohl im Verhältnis untereinander als auch gegenüber der Bank, automatisch zu. Zusätzlich zu den Bedingungen gelten für den Verkehr mit der TIPS-Plattform die folgenden Regelungen: 1. Technische Anforderungen für die Teilnahme an TARGET2-BBk bezüglich Infrastruktur, Netzwerk und Formaten (1) Zum Austausch von Nachrichten hat ein TIPS-Geldkontoinhaber die Dienste mindestens eines Netzwerkdienstleisters in Anspruch zu nehmen. (2) Für den Erhalt von für den TIPS-Geldkontoinhaber relevanten Nachrichten, wie beispielsweise in Verbindung mit Berichten, und Höchst- und Mindestbetragsmitteilungen, gibt ein TIPS-Geldkontoinhaber eine TIPS-DN an. Diese kann sich von der für den Austausch von Instant Payment-Aufträgen verwendeten TIPS-DN unterscheiden. (3) Jeder TIPS-Geldkontoinhaber muss vor seiner Aufnahme in TARGET2-BBk eine Reihe von Tests bestehen, um seine technische und operationale Eignung unter Beweis zu stellen. (4) Für die Übermittlung von Liquiditätsübertragungsaufträgen von einem TIPS-Geldkonto auf ein PM-Konto werden die Dienste eines Netzwerkdienstleisters oder des ICM in Anspruch genommen. Zu Liquiditätsübertragungen gehören unter anderem die spezifische bis zu 34-stellige Kontonummer des sendenden TIPS-Geldkontoinhabers und den BIC des empfangenden PM-Xxxxxx. (5) Der Informationsaustausch mit der TIPS-Plattform kann entweder im A2A- oder im U2A-Modus erfolgen. Zur Gewährleistung der Sicherheit des Nachrichtenaustausches zwischen dem TIPS-Geldkonto und der TIPS-Plattform wird die Public Key Infrastructure (PKI) des verwendeten Netzwerkdienstleisters genutzt. Informationen zur PKI finden sich in den von diesem Netzwerkdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen. (6) Der Informationsaustausch mit der Komponente Gemeinsames Referenzdatenmanagement (Common Reference Data Management) erfolgt im U2A-Modus. Mit der Komponente Gemeinsames Referenzdatenmanagement können Anwender die vom TIPS-Dienst benötigten Referenzdaten konfigurieren, erstellen und pflegen. (7) Die TIPS-Geldkontoinhaber beachten die Nachrichtenstruktur und die Feldbelegungsregeln der ISO-Norm 20022. Nachrichtenstruktur und Feldbelegungsregeln sind in Kapitel 3.3.2 des TIPS-UDFS definiert. (8) Die Feldbelegung wird auf der Ebene der TIPS-Plattform gemäß den Anforderungen der TIPS UDFS geprüft.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Tipps Geldkontos in Target2 Bundesbank
Inkrafttreten und Verbindlichkeit. (1) Diese Bedingungen gelten ab dem 211721. November 202120192021.
(2) Mit der Beantragung eines TIPS-Geldkontos in TARGET2-BBk stimmen die antragstellenden TIPS- Geldkontoinhaber diesen Bedingungen sowohl im Verhältnis untereinander als auch gegenüber der Bank, automatisch zu. Zusätzlich zu den Bedingungen gelten für den Verkehr mit der TIPS-Plattform die folgenden Regelungen:
1. Technische Anforderungen für die Teilnahme an TARGET2-BBk bezüglich Infrastruktur, Netzwerk und Formaten
(1) Zum Austausch von Nachrichten hat ein TIPS-Geldkontoinhaber die Dienste mindestens eines TIPS- Netzwerkdienstleisters in Anspruch zu nehmen.
(2) Für den Erhalt von für den TIPS-Geldkontoinhaber relevanten Nachrichten, wie beispielsweise in Verbindung mit Berichten, und Höchst- und Mindestbetragsmitteilungen, gibt ein TIPS-Geldkontoinhaber eine TIPS-DN an. Diese kann sich von der für den Austausch von Instant Payment-Aufträgen verwendeten TIPS-DN unterscheiden.
(3) Jeder TIPS-Geldkontoinhaber muss vor seiner Aufnahme in TARGET2-BBk eine Reihe von Tests bestehen, um seine technische und operationale Eignung unter Beweis zu stellen.
(4) Für die Übermittlung von Liquiditätsübertragungsaufträgen von einem TIPS-Geldkonto auf ein PM-Konto werden die Dienste eines TIPS-Netzwerkdienstleisters oder des ICM in Anspruch genommen. Zu Liquiditätsübertragungen gehören unter anderem die spezifische bis zu 34-stellige Kontonummer des sendenden TIPS-Geldkontoinhabers und den BIC des empfangenden PM-Xxxxxx.
(5) Der Informationsaustausch mit der TIPS-Plattform kann entweder im A2A- oder im U2A-Modus erfolgen. Zur Gewährleistung der Sicherheit des Nachrichtenaustausches zwischen dem TIPS-Geldkonto und der TIPS-Plattform wird die Public Key Infrastructure (PKI) des verwendeten TIPS-Netzwerkdienstleisters genutzt. Informationen zur PKI finden sich in den von diesem TIPS-Netzwerkdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen.
(6) Der Informationsaustausch mit der Komponente Gemeinsames Referenzdatenmanagement (Common Reference Data Management) erfolgt im U2A-Modus. Mit der Komponente Gemeinsames Referenzdatenmanagement können Anwender die vom TIPS-Dienst benötigten Referenzdaten konfigurieren, erstellen und pflegen.
(7) Die TIPS-Geldkontoinhaber beachten die Nachrichtenstruktur und die Feldbelegungsregeln der ISO-Norm 20022. Nachrichtenstruktur und Feldbelegungsregeln sind in Kapitel 3.3.2 des TIPS-UDFS definiert.
(8) Die Feldbelegung wird auf der Ebene der TIPS-Plattform gemäß den Anforderungen der TIPS UDFS geprüft.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Tipps Geldkontos in Target2 Bundesbank
Inkrafttreten und Verbindlichkeit. (1) Diese Bedingungen gelten ab dem 2130. November 20212018.
(2) Mit der Beantragung eines TIPS-Geldkontos in TARGET2-BBk stimmen die antragstellenden TIPS- Geldkontoinhaber diesen Bedingungen sowohl im Verhältnis untereinander als auch gegenüber der Bank, automatisch zu. Zusätzlich zu den Bedingungen gelten für den Verkehr mit der TIPS-Plattform die folgenden Regelungen:
1. Technische Anforderungen für die Teilnahme an TARGET2-BBk bezüglich Infrastruktur, Netzwerk und Formaten
(1) Zum Austausch von Nachrichten hat ein TIPS-Geldkontoinhaber die Dienste mindestens eines TIPS- Netzwerkdienstleisters in Anspruch zu nehmen.
(2) Für den Erhalt von für den TIPS-Geldkontoinhaber relevanten Nachrichten, wie beispielsweise in Verbindung mit Berichten, und Höchst- und Mindestbetragsmitteilungen, gibt ein TIPS-Geldkontoinhaber eine TIPS-DN an. Diese kann sich von der für den Austausch von Instant Payment-Aufträgen verwendeten TIPS-DN unterscheiden.
(3) Jeder TIPS-Geldkontoinhaber muss vor seiner Aufnahme in TARGET2-BBk eine Reihe von Tests bestehen, um seine technische und operationale Eignung unter Beweis zu stellen.
(4) Für die Übermittlung von Liquiditätsübertragungsaufträgen von einem TIPS-Geldkonto auf ein PM-Konto werden die Dienste eines TIPS-Netzwerkdienstleisters oder des ICM in Anspruch genommen. Zu Liquiditätsübertragungen gehören unter anderem die spezifische bis zu 34-stellige Kontonummer des sendenden TIPS-Geldkontoinhabers und den BIC des empfangenden PM-Xxxxxx.
(5) Der Informationsaustausch mit der TIPS-Plattform kann entweder im A2A- oder im U2A-Modus erfolgen. Zur Gewährleistung der Sicherheit des Nachrichtenaustausches zwischen dem TIPS-Geldkonto und der TIPS-Plattform wird die Public Key Infrastructure (PKI) des verwendeten TIPS-Netzwerkdienstleisters genutzt. Informationen zur PKI finden sich in den von diesem TIPS-Netzwerkdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen.
(6) Der Informationsaustausch mit der Komponente Gemeinsames Referenzdatenmanagement (Common Reference Data Management) erfolgt im U2A-Modus. Mit der Komponente Gemeinsames Referenzdatenmanagement können Anwender die vom TIPS-Dienst benötigten Referenzdaten konfigurieren, erstellen und pflegen.
(7) Die TIPS-Geldkontoinhaber beachten die Nachrichtenstruktur und die Feldbelegungsregeln der ISO-Norm 20022. Nachrichtenstruktur und Feldbelegungsregeln sind in Kapitel 3.3.2 des TIPS-UDFS definiert.
(8) Die Feldbelegung wird auf der Ebene der TIPS-Plattform gemäß den Anforderungen der TIPS UDFS geprüft.
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Inkrafttreten und Verbindlichkeit. (1) Diese Bedingungen gelten ab dem 213017. November 202120189.
(2) Mit der Beantragung eines TIPS-Geldkontos in TARGET2-BBk stimmen die antragstellenden TIPS- Geldkontoinhaber diesen Bedingungen sowohl im Verhältnis untereinander als auch gegenüber der Bank, automatisch zu. Zusätzlich zu den Bedingungen gelten für den Verkehr mit der TIPS-Plattform die folgenden Regelungen:
1. Technische Anforderungen für die Teilnahme an TARGET2-BBk bezüglich Infrastruktur, Netzwerk und Formaten
(1) Zum Austausch von Nachrichten hat ein TIPS-Geldkontoinhaber die Dienste mindestens eines TIPS- Netzwerkdienstleisters in Anspruch zu nehmen.
(2) Für den Erhalt von für den TIPS-Geldkontoinhaber relevanten Nachrichten, wie beispielsweise in Verbindung mit Berichten, und Höchst- und Mindestbetragsmitteilungen, gibt ein TIPS-Geldkontoinhaber eine TIPS-DN an. Diese kann sich von der für den Austausch von Instant Payment-Aufträgen verwendeten TIPS-DN unterscheiden.
(3) Jeder TIPS-Geldkontoinhaber muss vor seiner Aufnahme in TARGET2-BBk eine Reihe von Tests bestehen, um seine technische und operationale Eignung unter Beweis zu stellen.
(4) Für die Übermittlung von Liquiditätsübertragungsaufträgen von einem TIPS-Geldkonto auf ein PM-Konto werden die Dienste eines TIPS-Netzwerkdienstleisters oder des ICM in Anspruch genommen. Zu Liquiditätsübertragungen gehören unter anderem die spezifische bis zu 34-stellige Kontonummer des sendenden TIPS-Geldkontoinhabers und den BIC des empfangenden PM-Xxxxxx.
(5) Der Informationsaustausch mit der TIPS-Plattform kann entweder im A2A- oder im U2A-Modus erfolgen. Zur Gewährleistung der Sicherheit des Nachrichtenaustausches zwischen dem TIPS-Geldkonto und der TIPS-Plattform wird die Public Key Infrastructure (PKI) des verwendeten TIPS-Netzwerkdienstleisters genutzt. Informationen zur PKI finden sich in den von diesem TIPS-Netzwerkdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen.
(6) Der Informationsaustausch mit der Komponente Gemeinsames Referenzdatenmanagement (Common Reference Data Management) erfolgt im U2A-Modus. Mit der Komponente Gemeinsames Referenzdatenmanagement können Anwender die vom TIPS-Dienst benötigten Referenzdaten konfigurieren, erstellen und pflegen.
(7) Die TIPS-Geldkontoinhaber beachten die Nachrichtenstruktur und die Feldbelegungsregeln der ISO-Norm 20022. Nachrichtenstruktur und Feldbelegungsregeln sind in Kapitel 3.3.2 des TIPS-UDFS definiert.
(8) Die Feldbelegung wird auf der Ebene der TIPS-Plattform gemäß den Anforderungen der TIPS UDFS geprüft.
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