Inlandsgeschäfte Musterklauseln

Inlandsgeschäfte. 7.1 BREAS behält sich das Eigentum an der Kaufsache (nachfolgend „Vorbehaltsware“ bezeichnet) bis zur Bezah- lung aller Forderungen gegen den KUNDEN aus dem mit ihm abgeschlossenen Kaufvertrag über die Vorbehaltsware vor. 7.2 Der KUNDE hat die Vorbehaltsware in seinem Lager von in seinem Eigentum oder im Eigentum Dritter stehenden Waren physikalisch getrennt zu halten und als Eigentum der BREAS identifizierbar zu kennzeichnen. Der KUNDE stellt ferner sicher, dass eine entsprechende Kennzeichnung der Vorbehaltsware auch in seinem elektronischen Warenwirt- schaftssystem für die Dauer des Eigentumsvorbehalts erfolgt. 7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs und nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist zur Zahlung, ist BREAS berechtigt, von dem betreffenden Vertrag mit dem KUNDEN zurückzutreten, und unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsware zurückzunehmen bzw. heraus zu verlangen, wozu ihr der KUNDE Zugang zur Vorbehaltsware zu gewähren bzw. zu verschaffen hat. BREAS ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung berechtigt, der erzielte Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des KUNDEN – abzüglich angemes- sener Verwertungskosten – anzurechnen. 7.4 Hat der KUNDE von BREAS an ihn unter Eigentums- vorbehalt verkaufte Beatmungsgeräte geliefert erhalten und werden diese nachfolgend zur Patientenversorgung einge- setzt, ist der KUNDE zur Sicherung der Rechte der BREAS (gemäß Ziff. 7.3) verpflichtet, für die Dauer des Eigentums- vorbehalts auf seine Kosten Vorkehrmaßnahmen zu treffen und aufrechtzuerhalten, die es ihm ermöglichen, bei Vor- liegen der in Ziff. 7.3 (Satz 1) genannten Voraussetzungen die Herausgabe der im Eigentum von BREAS stehenden Beatmungsgeräte ohne Gefährdung von Körper, Gesundheit oder Leben der Patienten vorzunehmen. Der Herausgabe- anspruch der BREAS (gemäß Ziff.7.3) kommt zum Ruhen, wenn der KUNDE nachweist, dass (a) die Trennung des Patienten von dem unter dem Eigentumsvorbehalt der BREAS stehenden Beatmungsgerät mit einer Gefährdung von Körper, Gesundheit oder Leben des Patienten verbunden wäre und (b) er für den betreffenden Patienten kein adäequates Ersatzgerät verfügar hat und (c) auch nicht binnen angemessener Frist anderweitig beschaffen kann. 7.5 Bis zu vollständigen Bezahlung aller Geldforde- rungen der BREAS aus dem mit dem KUNDEN über die Vorbehaltsware geschlossenen Kaufvertrag ist der KUNDE zur Verpfändung, Sicherungsübereignung oder z...

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  • Pensionsgeschäfte Die Verwaltungsgesellschaft tätigt keine Pensionsgeschäfte.

  • Geschäftsführung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.

  • Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.

  • Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

  • Leistungsvoraussetzung Für Inlays, Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferregulierung wird nur ge- leistet, wenn und soweit der Versicherer vor Beginn der Behandlung aufgrund eines Heil- und Kostenplanes des Behandlers dies schriftlich zugesagt hat. Eine Zusage wird erteilt, wenn die vorgesehenen Be- handlungen der Art und dem Umfang nach medizinisch notwendig sind. Die Kosten des Heil- und Kostenplans gehören zu den erstattungsfähi- gen Behandlungskosten.

  • SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID DE88ZZZ00000928033 / Mandatsreferenz MDT10027-00(Kundennr.)-000 Ich ermächtige Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ _ _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Schneeberg, Ort, Datum und Unterschrift Der Telekommunikationsnetzbetreiber betreibt ein regional begrenztes Breitbandnetz. Über dieses Netz bietet der Telekommunikationsnetzbetreiber seinen Kunden Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Diensten zusammenhängende weitere Services an. Diese besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BesGB“) gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug der TV, Internet- und/oder Telefoniedienste ab dem 16. Juli 2020 begründet oder geändert wurden. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem Nutzungsvertrag inklusive der jeweiligen Preisliste, der Leistungsbeschreibung, diesen BesGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Im Fall von Widersprüchen der Bestimmungen der vorstehenden Dokumente gehen die Bestimmungen der jeweils zuerst genannten Dokumente denen der danach genannten Dokumente vor. Bezieht der Kunde neben dem TV-, Internet- und/oder Telefoniedienst weitere Dienste von dem Telekommunikationsnetzbetreiber, gelten darüber hinaus die weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen für diese Dienste. Die BesGB finden auch Anwendung auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigungen.

  • Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 3.1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Pkt. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 3.2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 3.3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Ver- sicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von Schäden. Sie stellt den Versiche- rungsunternehmen lediglich die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungs- findung zur Verfügung. Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.

  • Leistungsfreiheit des Versicherers Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.