Installationskosten Musterklauseln

Installationskosten. Für den auf Kundenwunsch durchgeführten „Vor-Ort-Austausch“ von DSL-Router, HomeServer oder sonstigen Einrichtungen nach einer etwaigen Garantiezeit berechnet D. T. NET Service OHG eine Bearbeitungsgebühr gemäß einer aktuellen Preisliste. (s. Teil A, „Entgelte/Preisliste, darüber hinaus gelten die dort getroffenen Regelungen).
Installationskosten. Die Installationskosten ab Steckdose (230V/Datendose) ist im Verkaufspreis eingeschlossen. Die gesamten Installationskosten im Zusammenhang mit der Hausverdrahtung bis zu den Steckdosen Inkl. Xxxxx, gehen zu Lasten des Käufers.
Installationskosten. Die Installationskosten für Wasser, Abwasser, Gas und Elektrizität wer- den gesondert abgerechnet. Bestellungen müssen bis zu einem be- stimmten Stichtag eingegangen sein, ansonsten werden Zuschläge erhoben. Der Stichtag wird in den Serviceunterlagen bekannt gege- ben. Die anteiligen Kosten für die Erstellung der Stromzuführung ein- schließlich Ringleitung berechnet die Messeleitung mit den Stromkos- ten aufgrund der während der ALLGÄUER FESTWOCHE festgelegten Anschlusswerte. Selbstinstallationen jeder Art sind grundsätzlich untersagt.
Installationskosten. Jeder neue Urlauber schuldet einmalige Verwaltungskosten und Installationskosten für Wasser, Strom, Abwasser und Kabelfernsehen. Bau und Wartung bis zum Anschlusspunkt gehen zu Lasten und Verantwortung des Managements. Der Anschlusspunkt für Elektrizität ist der Klemmanschluss vor dem Sicherheitsstopp im Wohnwagen, für Wasser der Haupthahn vor dem Zähler, für die Kanalisation das nächste Verbindungsstück vom Wohnwagen, an dem ein Anschluss an den Hauptkanal besteht, oder eine Kombination mehrerer Anschlusspunkte für Kabelfernsehen am Standort die Anschlussdose im Wohnwagen. Einschalt-, Reparatur-, Erneuerungs- und Verbindungskosten ab dem oben genannten Anschlusspunkt gehen zu Lasten des Urlaubers sowie zum Ausgleich von Wasser- und / oder Stromverlusten infolge unsachgemäßer Installation, Verwendung und / oder Wartung.
Installationskosten. Es wird der Stundensatz der jeweilig aktuellen Preisliste vereinbart. Reisekosten werden mit einem Satz von € 0,50 pro Kilometer verrechnet. Die tatsächlichen Kosten für erforderliche Übernachtungen, etc. werden vom Kunden getragen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.