Installationskosten Musterklauseln

Installationskosten. Es wird der Stundensatz der jeweilig aktuellen Preisliste vereinbart.
Installationskosten. Jeder neue Urlauber schuldet einmalige Verwaltungskosten und Installationskosten für Wasser, Strom, Abwasser und Kabelfernsehen. Bau und Wartung bis zum Anschlusspunkt gehen zu Lasten und Verantwortung des Managements. Der Anschlusspunkt für Elektrizität ist der Klemmanschluss vor dem Sicherheitsstopp im Wohnwagen, für Wasser der Haupthahn vor dem Zähler, für die Kanalisation das nächste Verbindungsstück vom Wohnwagen, an dem ein Anschluss an den Hauptkanal besteht, oder eine Kombination mehrerer Anschlusspunkte für Kabelfernsehen am Standort die Anschlussdose im Wohnwagen. Einschalt-, Reparatur-, Erneuerungs- und Verbindungskosten ab dem oben genannten Anschlusspunkt gehen zu Lasten des Urlaubers sowie zum Ausgleich von Wasser- und / oder Stromverlusten infolge unsachgemäßer Installation, Verwendung und / oder Wartung.
Installationskosten. Für den auf Kundenwunsch durchgeführten „Vor-Ort-Austausch“ von DSL-Router, HomeServer oder sonstigen Einrichtungen nach einer etwaigen Garantiezeit berechnet D. T. NET Service OHG eine Bearbeitungsgebühr gemäß einer aktuellen Preisliste. (s. Teil A, „Entgelte/Preisliste, darüber hinaus gelten die dort getroffenen Regelungen).
Installationskosten. Die Installationskosten ab Steckdose (230V/Datendose) ist im Verkaufspreis eingeschlossen. Die gesamten Installationskosten im Zusammenhang mit der Hausverdrahtung bis zu den Steckdosen Inkl. Xxxxx, gehen zu Lasten des Käufers.
Installationskosten. Die Installationskosten für Wasser, Abwasser, Gas und Elektrizität wer- den gesondert abgerechnet. Bestellungen müssen bis zu einem be- stimmten Stichtag eingegangen sein, ansonsten werden Zuschläge erhoben. Der Stichtag wird in den Serviceunterlagen bekannt gege- ben. Die anteiligen Kosten für die Erstellung der Stromzuführung ein- schließlich Ringleitung berechnet die Messeleitung mit den Stromkos- ten aufgrund der während der ALLGÄUER FESTWOCHE festgelegten Anschlusswerte. Selbstinstallationen jeder Art sind grundsätzlich untersagt.

Related to Installationskosten

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Hotelkosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh- nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längs- tens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt.

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Transaktionskosten Zusätzlich trägt der OGAW sämtliche aus der Verwaltung des Vermögens erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben), sowie alle Steuern, die auf das Vermögen des OGAW sowie dessen Erträge und Aufwendungen erhoben werden (z.B. Quellensteuern auf ausländischen Erträgen). Der OGAW trägt ferner allfällige externe Kosten, d.h. Gebühren von Dritten, die beim An- und Verkauf der Anlagen anfallen. Diese Kosten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert der betreffenden Anlagen verrechnet. Zusätzlich werden den jeweiligen Anteilsklassen etwaige Währungsabsicherungskosten belastet. Gegenleistungen, welche in einer fixen Pauschalgebühr enthalten sind, dürfen nicht zusätzlich als Einzelaufwand belastet werden. Eine allfällige Entschädigung für beauftragte Dritte ist jedenfalls in den Gebühren nach Art. 30 des Treuhandvertrages enthalten. Die allfälligen Kosten einer Währungsabsicherung von Anteilsklassen werden der entsprechenden Anteilsklasse zugeordnet.

  • Servicezeiten Die gemeldeten Störungen werden während der Service­ zeiten bearbeitet. Die Wiederherstellung wird in den Ser­ vicezeiten erbracht. Servicezeiten: montags, mittwochs 07:00 - 15:00 Uhr dienstags 07:00 - 17:00 Uhr donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr freitags 07:00 - 13:00 Uhr außer an Feiertagen Darüber hinausgehende Servicezeiten können im Einzel­ fall gesondert vereinbart werden. Online-Zeiten (beaufsichtigter Betrieb) Die von der Stadt zur Verfügung gestellte IT steht der Kommune während der Online-Zeiten zur Verfügung: montags, mittwochs 07:00 - 15:00 Uhr dienstags 07:00 - 17:00 Uhr donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr freitags 07:00 - 13:00 Uhr außer an Feiertagen Unterbrechungen, insbesondere geplante Wartungsarbei­ ten, erfolgen in der Online-Zeit nur nach Abstimmung. Unbeaufsichtigter Betrieb Die IT steht außerhalb der Online-Zeiten unbeaufsichtigt zur Verfügung. Sie kann in dieser Zeit nach Bedarf, z. B. zur Ausführung der Batchproduktion, durch die Stadt unterbrochen werden. Wartungsfenster Wartungsfenster dienen der vorbeugenden Wartung der IT-Infrastruktur, um einen störungsfreien Betrieb zu si­ chern. Die Stadt darf die Dienste während der Wartungs­ fenster unterbrechen, sofern dies betrieblich oder tech­ nisch notwendig ist. Die Stadt wird über geplante War­ tungsarbeiten rechtzeitig mindestens 2 Arbeitstage im Voraus informieren. Die Stadt wird Wartungsarbeiten, die zu einer Betriebs­ einschränkung führen könnten, möglichst innerhalb des festen Wartungsfensters vornehmen. Sofern ein Shut­ down des Systems erforderlich wird, wird dieser in allen Fällen (auch während des Wartungsfensters) mindestens 24 Stunden vorher angekündigt. Als Wartungsfenster können alle Zeiten außerhalb der Online-Zeiten der Stadt genutzt werden, sofern Einzel­ vereinbarungen nicht entgegenstehen. Störungen werden grundsätzlich wie folgt kategorisiert und sind mit folgenden Reaktionszeiten (RZ) und Wieder­ herstellungszeiten (WHZ) unterlegt: Priorität 1 - Hoch: RZ: 4 Stunden/WHZ: 1 Arbeitstag Der von der Störung verursachte Schaden nimmt schnell zu. Die Aufgaben, die von den Mitarbeitern nicht erfüllt wer­ den können, sind sehr zeitkritisch. Die überwiegende Anzahl der Benutzer ist betroffen. Priorität 2 - Mittel: RZ: 1 Arbeitstag/WHZ: 4 Arbeitstage Der von der Störung verursachte Schaden nimmt im Ver­ lauf der Zeit substantiell zu. Die Aufgaben, die von den Mitarbeitern nicht erfüllt wer­ den können, sind nur mäßig zeitkritisch. Nur einzelne Benutzer sind betroffen. Priorität 3 - Niedrig: RZ: 2 Arbeitstage/WHZ: max. 1 Monat Der von der Störung verursachte Schaden nimmt im Ver­ lauf der Zeit nur unwesentlich zu. Die Aufgaben, die von den Mitarbeitern nicht erfüllt wer­ den können, sind nicht zeitkritisch. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten Reaktionszeiten (RZ) In den Reaktionszeiten stimmt die Stadt konkrete Schrit­ te zur Lösung der Störung mit der Kommune ab. Die Leis­ tung wird während des beaufsichtigten Betriebes (Annah­ mezeiten) erbracht. Wiederherstellungszeiten (WHZ) Die Wiederherstellung erfolgt innerhalb der Servicezeit.

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.