Instandsetzungsarbeiten Musterklauseln

Instandsetzungsarbeiten. Sollten bei der Wartung Funktionsstörungen oder besondere Mängel an dem Wartungsgegenstand festgestellt werden, wird der Kunde hiervon in Kenntnis gesetzt. Die zusätzlichen Ersatzteile und zusätzli- chen Arbeiten werden dann gesondert nach Aufwand berechnet.
Instandsetzungsarbeiten. Instandsetzungsarbeiten sind entsprechend der Richtlinie „Erhaltung und Instandsetzung von Bauten aus Beton und Stahlbeton“ der Österreichische Bautechnik Vereinigung (ÖBV) durchzuführen.
Instandsetzungsarbeiten. Die SIGMA wird mit Ausnahme der Wiederherstellung zerstörter Daten alle geräteseitigen Störungen beseitigen, sofern diese dem Kundendienst unter der Angabe der für die Störungsbeseitigung zweckdienlichen Informationen gemeldet werden. Eingeschlossen sind insbesondere folgende Leistungen des Technischen Kundendienstes: - Bereitschaftsdienst des Technischen Kundendienstes während der normalen Arbeitszeit der Firmengruppe SIGMA - Instandsetzung durch Reparatur von defekten Geräten - Instandsetzung durch Austausch von defekten Geräteteilen oder Geräten, soweit SIGMA dies für notwendig erachtet - Durchführung von Funktionstests der instandgesetzten Geräte Auf Wunsch der Firmengruppe SIGMA lässt der Kunde Instandsetzungsarbeiten auch außerhalb der normalen Arbeitszeit zu.
Instandsetzungsarbeiten. 5. Die Instandsetzungsarbeiten sind mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis zum Zwecke der Behebung von Funktionsfehlern durchzuführen, die am Gerät bestehen. Sie sind unverzüglich oder innerhalb der im Vertrag vereinbarten Zeit aufzunehmen. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, umfassen die Instand- setzungsarbeiten:
Instandsetzungsarbeiten. Sollten bei der Wartung Funktionsstörungen oder besondere Mängel an dem Wartungsgegenstand festgestellt werden, wird der Kunde hiervon in Kennt- nis gesetzt. Die zusätzlichen Ersatzteile und zusätzli- chen Arbeiten werden dann gesondert nach Aufwand berechnet.
Instandsetzungsarbeiten. Instandsetzungsarbeiten umfassen die Beseitigung von Schäden sowie den Austausch von Verschleißteilen bzw. defekten Teilen und Betriebsmitteln zur Wiederherstellung des Anlagen-Soll- Zustands. Diese Maßnahmen werden nach Genehmigung des AG Kostenpflichtig durchgeführt.