INTER PARTNER ASSISTANCE Musterklauseln

INTER PARTNER ASSISTANCE mit Sitz in X-0000 Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx, 166 BP1, 🕿: (+352) 45.30.55 oder (+00) 0.000.00.00 - 🖶: (+00) 0.000.00.00, Wenn nach einem Schadensfall nicht mehr weitergefahren werden kann, stellt der Inter Partner Support dem Versicherten, nach dessen Xxxx bei der Kfz-Reparaturwerkstatt oder bei einem Vermietungsunternehmen, ein Ersatzfahrzeug der Kategorie B (1.300 bis 1.400 cm3), je nach Verfügbarkeit vor Ort, zur Verfügung. Die Höchstdauer für die Gewährung eines Ersatzfahrzeugs beträgt: • 5 aufeinander folgende Tagen im Rahmen der PREMIÈRE ASSISTANCE 24H/24 (RUND UM DIE UHR ERSTE HILFE – SERVICE); • 10 aufeinander folgende Tagen im Rahmen der PREMIÈRE ASSISTANCE 24H/24 (RUND UM DIE UHR ERSTE HILFE – SERVICE), wenn der Vertrag die Klausel „Perfect“ oder „Perfect Plus“ enthält. • 31 aufeinander folgende Tage im Rahmen der „Assistance Plus 24H/24“ (RUND UM DIE UHR ERSTE HILFE – SERVICE) im Fall eines Diebstahls des versicherten Fahrzeugs, wenn es zur „Stataulux“-Kategorie 11 bis 17 gehört und der Vertrag eine Deckung für Diebstahl enthält und wenn der Diebstahl ordnungsgemäß der Polizei gemeldet wurdet. Außerdem gelten für die Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs die Bestimmungen und Vorschriften der Gesellschaft, die das Fahrzeug bereitstellt. Die darin enthaltenen allgemeinen Voraussetzungen lauten insbesondere: • Angabe eines Hauptfahrers im Mindestalter von 25 Jahren während des Zeitraums der Bereitstellung; • Zahlung einer Kaution; • Besitz eines Führerscheins seit mehr als einem Jahr; • der Führerschein darf in dem Jahr vor dem Antrag auf Anmietung nicht bereits einmal eingezogen worden sein. Der Versicherte hat alle Kosten für die Nutzung des Ersatzfahrzeugs über die versicherte Dauer hinaus, sowie für Geldstrafen, Maut, Tarife für zusätzliche Versicherungen und den Versicherungsfreibetrag für eventuelle Schäden am Fahrzeug selbst zu tragen.
INTER PARTNER ASSISTANCE. Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxx Xx. 0000 in Sachen Touristenversicherungen zugelassene Versicherungsgesellschaft (K.E. vom 01.07.1979 und vom 13.07.1979 – M.B. vom 14.07.1979) mit Sitz in X-0000 Xxxxxxx, xxxxxx Xxxxxx 000, Postfach 1. Tel : 0000-0 000 00 00

Related to INTER PARTNER ASSISTANCE

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.