Zusätzliche Versicherungen. Die meisten lokalen Autovermietungen bieten zusätzliche Versicherungen an, insbesondere eine Personeninsassenversicherung. Die Preise und Konditionen dieser Versicherungen erfragen Sie bitte direkt bei den lokalen Autovermietungen. Die Erstattung von Kosten solcher Zusatzversicherungen durch CarDelMar ist ausgeschlossen.
Zusätzliche Versicherungen. Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt Ihnen VTOI, für einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen: Für weitere Informationen oder zur Buchung einer Versicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle.
Zusätzliche Versicherungen. Die Arbeitgeber und die Lehrenden können den Abschluss zusätzlicher Kollektiv-Versicherungen, wie nament- lich einer überobligatorischen Kranken- oder Unfallversicherung, vereinbaren (Art. 36 AVO Volksschule). Die dafür anfallenden Prämien gehen vollumfänglich zu Lasten der Lehrenden. Falls solche zusätzlichen Versicherungen abgeschlossen werden, soll dies durch einfügen einer entsprechen- den Ziffer in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.
Zusätzliche Versicherungen. Direkt beim Autovermieter vor Ort können zusätzliche Versicherungen (z.B. PAI = Insassenunfallversicherung und/oder SuperCDW = Ausschluss/ Reduzierung der Selbstbeteiligung) abgeschlossen werden. Auto Europe erstattet in keinem Fall Gebühren für durch den Kunden direkt beim Vermieter abgeschlossene zusätzliche Versicherungen, auch wenn diese im Nachhinein nicht notwendig gewesen wären.
Zusätzliche Versicherungen. Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt Ihnen THS, für einen zu- sätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen: Die detaillierten Versicherungsbedingungen finden Sie unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx oder bei Ihrer Buchungsstelle.
Zusätzliche Versicherungen. Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt Ihnen PF für einen zu- sätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen: Die detaillierten Versicherungsbedingungen finden Sie unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx oder bei Ihrer Buchungsstelle.
Zusätzliche Versicherungen. Die Haftung der Reise- und Transportunterneh- mungen ist beschränkt, diejenige der Fluggesell- schaften gestützt auf die bestehenden internati- onalen Abkommen. Rhyner Travel empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versiche- rungsschutz zu sorgen. Nebst einer Reiseunfall- und Reisekranken-Versicherung empfehlen wir ebenso den Abschluss einer Gepäck- sowie einer Extra-Rückreisekosten-Versicherung. Angaben und Informationen erhalten Sie auf Anfrage von uns.
Zusätzliche Versicherungen. Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt Ihnen Migros GolfCard, für einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen: Ihrem Reiseland oder den Transport zurück in die Schweiz.
Zusätzliche Versicherungen. Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden interna- tionalen Abkommen. Deshalb empfiehlt MTCH für einen zusätzlichen Versi- cherungsschutz zu sorgen: SOS-Schutz für Reisezwischenfälle: Sollten Sie während der Ferien eine schwere Erkrankung, schwere Verletzung erleiden oder sollte eine schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort (z.B. Feuer-, Wasser-, Elementar- oder Diebstahlschaden) eintreten, organi- siert und bezahlt der SOS-Schutz die Suche und Bergung, den Transport in ein Krankenhaus in Ihrem Reiseland oder den Transport zurück in die Schweiz. Reisegepäck: Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzu- schliessen. Sie deckt die Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung Ihres Gepäcks entstehen. Die detaillierten Versicherungsbedingungen finden Sie unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx oder bei Ihrer Buchungsstelle.
Zusätzliche Versicherungen. Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden internationalen Abkommen. " Burgturm Reisen " empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen. Nebst einer Reiseunfall- und Reisekranken-Versicherung empfehlen wir ebenso den Abschluss einer Gepäck- sowie einer Extra-Rückreisekosten-Versicherung. Angaben und Informationen erhalten Sie auf Anfrage von uns.