Interessenskonflikt Musterklauseln

Interessenskonflikt. Zum Ausschluss von Interessenskonflikten kann der Kunde dem Hotel eine Liste mit seinen Konkurrenten zukommen lassen. Das Hotel verpflichtet sich, den Kunden frühzeitig zu benachrichtigen, falls einer der aufgeführten Konkurrenten sich nach der Verfügbarkeit für Gruppentagungstermine erkundigt. Wenn der Kunde empfindet, dass die Annahme des Geschäfts eines Mitbewerbers zu den gleichen Terminen einen direkten Interessenskonflikt mit dem Programm des Kunden darstellt, verpflichtet sich das Hotel, während der offiziellen Veranstaltungstermine des Kunden keinen Vertrag mit diesem Mitbewerber abzuschließen. Die Parteien verstehen, dass das Hotel in manchen Fällen Zimmer und andere Einrichtungen an nicht näher definifite Gäste verkauft. Sollte sich herausstellen, dass das Hotel ungewollt ein Konkurrentenprogramm während der Tagungstermine der Kundengruppe gebucht hat, hat der Kunde das Recht auf die Ablehnung sämtlicher Veranstaltungsräume und Unterbringungen. Wenn der Kunde glaubt, dass das Zusammentreffen der beiden Gruppen während der Programmtermine unzumutbar ist, hat der Kunde das Recht, auf die unbeschadete Vertragskündigung, sämtliche bereits geleisteten Zahlungen sind dem Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.
Interessenskonflikt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Leistungen, für die er den erhaltenen Betrag verwendet, gemäß geltenden Gesetzen auszufüh- ren und weder direkt noch indirekt Geschenke und sonstige Zuwendungen Amtsträgern, Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten anzu- bieten, zu tätigen, zu versprechen, genehmigen oder diese zu akzeptieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestechungsgelder zum Zweck der Einflussnahme, Verleitung oder Belohnung einer Handlung, Unterlassung oder Entscheidung, um dadurch einen unrecht- mäßigen Vorteil zu erlangen oder einen Vertragsabschluss zu erzielen. Interessenskonflikte, die eine unabhängige Entscheidung beein- flussen können, sind SAG gegenüber offenzulegen.
Interessenskonflikt. Die Adressaten sind im Rahmen der Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeit verpflichtet, die Ziele und allge- meinen Interessen von AUTOTEST zu verfolgen. Sie werden folglich davon absehen Tätigkeiten auszu- üben, bei denen sie (oder ihre nächsten Angehörigen) in Konflikt mit den Interessen von AUTOTEST ge- raten oder geraten könnten. Zudem darf die Fähigkeit der unparteiischen Entscheidungsfindung im bes- ten Interesse der Gesellschaft und unter umfassender Beachtung der Bestimmungen des Kodexes nicht negativ beeinflusst werden. Sollte dennoch ein Interessenskonflikt auftreten, sind die Mitglieder des Managements oder die Arbeit- nehmer, die sich im Interessenskonflikt befinden, verpflichtet, die zuständigen Gesellschaftsorgane un- verzüglich zu informieren. Insbesondere sind die Mitglieder des Managements verpflichtet, die anderen Mitglieder der Führungsebene über sämtliche Interessen, die sie auf eigene Rechnung oder auf Rech- nung Dritter an einem bestimmten Geschäft der Gesellschaft haben, zu informieren. Das Management und die Arbeitnehmer halten sich an die Entscheidungen, die diesbezüglich von der Gesellschaft getrof- fen werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.