Interimsversicherungsnummer Musterklauseln

Interimsversicherungsnummer. Als Übergangsmerkmal bis zur Bekanntgabe der Versicherungsnummer vergeben die Ein- zugsstellen Interimsversicherungsnummern; sie dürfen von den Arbeitgebern nicht verwen- det werden. Die Interimsversicherungsnummer unterscheidet sich im formalen Aufbau von einer Versicherungsnummer dadurch, dass die ersten beiden Stellen die Bereichsnummer enthalten, die für die anfragende Stelle vorgesehen ist. Die folgenden Bereichsnummern gelten für die Einzugsstellen der jeweils angegebenen Krankenkassenart: 00 = Knappschaft 77 = Künstlersozialkasse 83 = Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) 84 = Betriebskrankenkasse 85 = Innungskrankenkasse 86 = Ersatzkasse 87 = Landwirtschaftliche Krankenkasse Daneben gibt es noch weitere Bereichsnummern für folgende Institutionen: 88 = BA, kommunale Leistungsträger 91 = Bundeswehr 92 = Zivildienstverwaltung 94 = private Pflegekassen Neben dieser Bereichsnummer enthält die Interimsversicherungsnummer entsprechend dem Aufbau der Versicherungsnummer das Geburtsdatum des Beschäftigten in der üblichen un- verschlüsselten Schreibweise mit je zwei Stellen für Tag, Monat und Jahr, den Anfangsbuch- staben des Geburtsnamens des Beschäftigten vor der Vergabe der Interimsversicherungs- nummer, die Seriennummer und die Prüfziffer. Sind bei Ausländern/Staatenlosen im Pass der Geburtstag oder der Geburtstag und der Ge- burtsmonat nicht angegeben, müssen die fehlenden Angaben mit Nullen verschlüsselt wer- den. Für deutsche Staatsangehörige sind stets logische Geburtsdaten anzugeben.
Interimsversicherungsnummer. Als Übergangsmerkmal bis zur Bekanntgabe der Versicherungsnummer vergeben die Ein- zugsstellen Interimsversicherungsnummern; sie dürfen nicht von den Arbeitgebern verwen- det werden. Die Interimsversicherungsnummer unterscheidet sich im formalen Aufbau von einer Versicherungsnummer dadurch, dass die ersten beiden Stellen die Bereichsnummer enthalten, die für die anfragende Stelle vorgesehen ist. Die folgenden Bereichsnummern gelten für die Einzugsstellen des jeweils angegebenen Bundesverbandes bzw. Verbandes: 00 = See-Krankenkasse und Knappschaft 77 = Künstlersozialkasse 83 = AOK-Bundesverband 84 = Bundesverband der Betriebskrankenkassen 85 = IKK-Bundesverband 86 = Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. und AEV-Arbeiter-Ersatzkassen- Verband e. V. 87 = Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen Daneben gibt es noch weitere Bereichsnummern für folgende Institutionen: 88 = Bundesagentur für Arbeit, kommunale Leistungsträger 91 = Wehrverwaltung 92 = Zivildienstverwaltung 94 = private Pflegekassen Neben dieser Bereichsnummer enthält die Interimsversicherungsnummer entsprechend dem Aufbau der Versicherungsnummer das Geburtsdatum des Beschäftigten in der üblichen un- verschlüsselten Schreibweise mit je zwei Stellen für Tag, Monat und Jahr, den Anfangsbuch- staben des Geburtsnamens des Beschäftigten vor der Vergabe der Interimsversicherungs- nummer, die Seriennummer und die Prüfziffer. Sind bei Ausländern/Staatenlosen im Pass der Geburtstag oder der Geburtstag und der Ge- burtsmonat nicht angegeben, müssen die fehlenden Angaben mit Nullen verschlüsselt wer- den. Für deutsche Staatsangehörige sind stets logische Geburtsdaten anzugeben.

Related to Interimsversicherungsnummer

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.