INTERNATIONALE ORGANISATIONEN, INITIATIVEN UND LEITFÄDEN Musterklauseln

INTERNATIONALE ORGANISATIONEN, INITIATIVEN UND LEITFÄDEN. Bei der Recherche musste ich feststellen, dass andere europäische Länder in Fragen des Umweltschutzes im Theater oft weiter sind als Deutschland. Im Folgenden wird auf einige Vorreiter und interessante Konzepte näher eingegangen. Vor allem Groß- britannien ist in vielen Bereichen eine Art Wegbereiter. Schon 2008 wurde in London der Green Theatre Guide14 herausgegeben. Der Leitfa- den, in dem das Ziel erklärt wird, den Co2-Ausstoß der Londoner Theater bis 2025 um 60% zu senken, erklärt, mit welchen Maßnahmen Theater nicht nur ihre eigenen Kosten, sondern auch Emissionen senken können. Die Themen umfassen infrastruk- turelle Maßnahmen und ökologisches Gebäudemanagement, Müllvermeidung, Maßnahmen beim Produzieren und Entsorgen von Bühnenbildern, aber auch auf Reisen und den Publikumsverkehr wird eingegangen. Mit dem verlinkten, von der 14 xxxxx://xxxxxxxxxxxxx.xxx/xx-xxxxxxx/xxxxxxx/0000/00/Xxxxx_Xxxxxxx_Xxxxx_0000.xxx Organisation Xxxxx‘s Bicycle zur Verfügung gestellten CO2- Rechner, können Theater ihre CO2 Emissionen selbst berechnen. Die Non-Profit Organisation Julie‘s Bicycle15 aus London hat international eine Vor- reiter- und Beispielfunktion. 2007 mit dem Ziel gegründet, die Musikindustrie und Festivals nachhaltiger zu gestalten, wurde das Engagement 2009 auf den gesamten Kulturbereich ausgeweitet. Xxxxx’x Bicycle berät und unterstützt Kulturorganisatio- nen darin, ökologisch nachhaltig zu agieren und zu produzieren. Die Organisation erforscht, wie Prozesse nachhaltiger gestaltet werden können und führt Fallstudien durch. Sie bietet darüber hinaus Trainings und Workshops, sowie Events zum The- ma an. Neben den schon erwähnten CO2 Rechnern für die unterschiedlichen Kultur- bereiche (inzwischen in 7 verschiedenen Sprachen), hat sie eine Reihe von Leitfäden herausgegeben (z.B. den Sustainable Production Guide, oder den Communicating Sustainability Guide). Auch wenn Xxxxx’x Bicycle sich hauptsächlich auf den britischen Markt konzentrieren, sind sie mittlerweile auch international tätig. So wurde 2011 in Kooperation mit der Green Broadway Alliance aus den USA die International Green Theatre Alliance gegründet. Im September 2020 wurde unter Beteiligung von Xxxxx’x Bicycle in Wuppertal das Aktionsnetzwerk für Nachhaltigkeit gegründet, auf das im nächsten Kapitel näher eingegangen wird.16 2012 wurde die Creative Green Certification eingeführt, ein Umweltzertifikat, mit dem Kulturorganisationen mit einem Drei-Sterne-Ranking bewertet werden. Seit 2017 werden di...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.