Internationale Versicherungskarte. Wenn wir Ihnen eine ––> Internationale Versicherungskarte ausgehändigt ha- ben, gilt: Ihr Versicherungsschutz im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versiche- rungsumfangs gilt Ziffer 1.5 Absatz 1 Satz 2.
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Internationale Versicherungskarte. Wenn A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine ––> die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt ha- benausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz im Baustein in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt er- streckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versiche- rungsumfangs Versicherungsumfangs gilt Ziffer 1.5 Absatz 1 A.1.4.1 Satz 2. Vorsatz A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
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Internationale Versicherungskarte. Wenn A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine ––> die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt ha- benausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz im Baustein in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen nichteuropä- ischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen durch- gestrichen sind. Hinsichtlich des Versiche- rungsumfangs Versicherungsumfangs gilt Ziffer 1.5 Absatz 1 A.1.4.1 Satz 2. A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
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Internationale Versicherungskarte. Wenn A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine ––> die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt ha- benausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz im Baustein in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versiche- rungsumfangs Versicherungsum- fangs gilt Ziffer 1.5 Absatz 1 A.1.4.1 Satz 2. A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
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Internationale Versicherungskarte. Wenn A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine ––> die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt ha- benausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz im Baustein Kfz-in der Kfz- Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen Länder- bezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versiche- rungsumfangs Versicherungsumfangs gilt Ziffer 1.5 Absatz 1 A.1.4.1 Satz 2. A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
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